Aus der Sitzung des Gemeinderats am 28.02.2018:
Bekanntgaben im Gemeinderat
Beauftragte(r) für den PhänoPfad
Die Gemeindeverwaltung hat über eine Anzeige im Mitteilungsblatt vom 01.02.2018 eine/n Beauftragte/n für den PhänoPfad Pfronstetten gesucht. Als Aufgabenfeld wurde definiert, den Erhalt und die Weiterentwicklung der Einrichtung zu organisieren, entsprechende Ideen einzubringen, Realisierungsmöglichkeiten hierfür aufzuzeigen und deren Umsetzung zu begleiten. Leider hat sich auf diese Ausschreibung hin kein örtlicher Interessent gemeldet. Die Gemeindeverwaltung wird deshalb eine neuerliche Ausschreibung vornehmen und darauf hinweisen, dass ohne eine konzeptionelle Weiterentwicklung die Zukunft dieser Einrichtung fraglich ist.
Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats wurde dem Verkauf von Bauflächen im Hans-Kürner-Weg in Pfronstetten zugestimmt.
Beschlüsse im Gemeinderat
Haushaltsplan 2018 beschlossen
Einstimmig hat der Gemeinderat den Haushaltsplan für das Jahr 2018 verabschiedet. Mit einem Gesamtvolumen von 5,3 Millionen Euro liegt er rund 1,2 Millionen oder 18% unter dem Vorjahresansatz. Die Verschuldung soll mit 100.000 € moderat steigen, aus der Rücklage sollen rund 185.000 € entnommen haben.
Nach den erheblichen Verwerfungen im kommunalen Haushaltsgefüge, die durch die Rekordeinnahmen bei der Gewerbesteuer in den Jahren 2014 und 2015 ausgelöst wurden, normalisieren sich die Zahlen im Jahr 2018 wieder. Zur Erklärung: Nimmt eine Gemeinde viel Geld aus der Gewerbesteuer ein, steigt dadurch ihre sogenannte Steuerkraftsumme. Diese wiederum ist im zweiten Folgejahr maßgeblich für die Schlüsselzuweisungen, die das Land an die Gemeinde zahlt und für die Umlagen an Land und Kreis, welche die Gemeinde bezahlen muss. So musste die Gemeinde in den Jahren 2016 und 2017 Rekordbeträge an Umlagen bezahlen, bekam aber gleichzeitig deutlich weniger vom Land als sonst üblich. “Unter dem Strich bleiben nur ca. 20% der Gewerbesteuereinnahmen bei uns – der Rest wird von Land und Kreis abgeschöpft” machte Bürgermeister Reinhold Teufel deutlich.
Seinen ersten und zugleich letzten Haushalt kameraler Art stellte Kämmerer Tim Scheible anschließend dem Gremium vor – der Haushaltsplan 2019 wird schon doppisch und damit nach dem neuen Haushaltsrecht aufgestellt. Der Verwaltungshaushalt, in dem “das laufende Geschäft” der Gemeinde verbucht wird, liegt mit 4,4 Millionen Euro geringfügig unter dem Ansatz des Nachtragsplans für 2017 (4,9 Millionen Euro). Rund 22.000 € muss die Gemeinde für die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht aufwenden, rund 75.000 € sind für den Feuerschutz vorgesehen. Mit diesen Mitteln werden kleinere Ergänzungen der Ausrüstung und die Anpassung der Sirenenanlagen finanziert, der Löwenanteil entfällt aber auf die Ausrüstung und Ausbildung der zahlreichen neu in die Feuerwehr eingetretenen Freiwilligen. Im Kindergarten sollen mit der Erneuerung der Decken und Beleuchtungsanlagen begonnen werden, hierfür sind 23.000 € vorgesehen. Für die Albhalle wurde vom Landratsamt die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans angemahnt, die bisher selbst gemachte Planung ist hierfür nicht ausreichend. 4.000 € sind hierfür vorgesehen.
Aufgrund einer entsprechenden Anregung aus der Bevölkerung werden Mittel für die Beschaffung von Hundetoiletten eingeplant. “Eine davon wird an der Pfronstetter Hüle stehen, hier sind schon mehrfach Klagen eingegangen, wonach Anlieger hier ihre Hunde springen lassen, ohne die Hinterlassenschaften zu beseitigen”, so Bürgermeister Reinhold Teufel. Wenn die Hundetoiletten – das sind Tütenspender mit Abfallbehältern – dazu beitragen, die Hundehalter an ein ordentliches Verhalten zu erinnern, hätten sie ihren Zweck schon erfüllt, so der Bürgermeister. Im Abwasserbereich sind 5.000 € für die Vorplanung von Leitungserneuerungen in Aichelau und 17.500 € für neue Abwasserpumpen vorgesehen. Den Löwenanteil und auch den Grund für die Gebührenanhebung im laufenden Jahr stellen die Ausgaben für die anstehende Untersuchung der Kanäle in den Ortsteilen Aichstetten, Pfronstetten und Tigerfeld dar (80.500 €). Für Reparaturen an der Leichenhalle in Aichelau sind 4.000 € eingeplant, der selbe Betrag ist für Arbeiten am Backhaus in Geisingen reserviert.
Der gemeindliche Bauhof wird in den kommenden Jahren einen weiteren Schwerpunkt bilden. Zunächst einmal 5.000 € sind für kleinere Maßnahmen eingeplant, die in Absprache mit dem neuen Bauhofleiter Roland Kurz angegangen werden sollen. Und falls für den PhänoPfad ein Beauftragter gefunden werden kann, stehen hier weitere 5.000 € für Unterhaltungsarbeiten bereit. Bei der Wasserversorgung stehen 5.000 € für Vorplanungen für Maßnahmen am Leitungsnetz Aichelau bereit, und für die Instandsetzung des Geisinger Schafhauses wurden 10.000 € eingeplant.
Bei der Gewerbesteuer rechnet Kämmerer Tim Scheible mit 600.000 € und damit einem “normalen” Jahr. Ein sattes Plus gibt es beim Anteil der Gemeinde am Umsatzsteueraufkommen: Hier darf die Gemeinde auf 90.000 € hoffen, mehr als doppelt so viel wie in den Vorjahren. Grund hierfür sind vom Bund geänderte Verteilmaßstäbe. Bei den übrigen Steuereinnahmen sind keine wesentlichen Veränderungen gegeben, so dass sich unter dem Strich ein Überschuss aus dem laufenden Betrieb in Höhe von rund 382.000 € ergibt, der als Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt dort für Investitionen zur Verfügung steht.
Der Vermögenshaushalt und damit der Haushalt für größere Investitionen liegt mit rund 921.000 € deutlich unter dem Ansatz des Nachtragsplans 2017 mit rund 1,6 Millionen Euro. Weitere 3.000 € werden hier für den Ausbau des Gemeindearchivs im Dachgeschoss der Grundschule aufgewendet, 9.000 € werden in die Digitalisierung des Rathauses investiert. Künftig werden dort Rechnungen nicht mehr nach Haushaltsstellen getrennt abgelegt, sondern eingescannt und nur noch digital bearbeitet. Auch der Postein- und Ausgang wird künftig komplett digital gehandhabt.
Auch im Vermögenshaushalt wird kräftig in den Feuerschutz investiert: für rund 35.000 € werden unter anderem eine Wärmebildkamera, weitere Atemschutzgeräte und sonstige Ausrüstungsgegenstände beschafft. 5.000 € stehen für die europaweite Ausschreibung des neuen Einsatzfahrzeugs der Abteilung Pfronstetten bereit, 420.000 € sind für das HLF-20 als Verpflichtungsermächtigung für die Folgejahre im Haushalt. 5.000 € stehen für die Einrichtung einer Löschwasserentnahmestelle bei der Pfronstetter Hüle bereit. Seit dem 01.03.2018 hat die Gemeinde für die meisten Mitarbeiter eine neue elektronische Zeiterfassung im Einsatz, für die entsprechenden Stempelterminals in den Einrichtungen werden rund 3.500 € aufgewendet. Die Gemeinde muss im laufenden Jahr weitere 14 Flüchtlinge aufnehmen, für eventuell notwendige Arbeiten an Gebäuden wurden vorsorglich 5.000 € eingeplant. Die Bodenreinigungsmaschine in der Albhalle wird für 6.500 € ersetzt, und bei den Spielplätzen werden 3.500 € für neue Spielgeräte in Huldstetten und Aichstetten sowie 9.000 € für Zäune gegen den Straßenraum hin in Huldstetten und Tigerfeld investiert.
Im Bereich Tief- und Straßenbau stehen 5.000 € für eine Baustraße, 3.000 € für die Straßenbeleuchtung und 7.500 € für die Wasserleitung im neuen Huldstetter Baugebiet an der Kirchstraße bereit. Die Erschließungsstraße im Pfronstetter Gewerbegebiet “Lerchenberg” wird mit Restmitteln aus dem Vorjahr gebaut, ergänzt durch 10.000 € für die Straßenbeleuchtung, 10.000 € für die Breitbandversorgung und 20.000 € für die Kanalisation. Im Aichstetter Drosselweg sollen die Randeinfassungen erweitert werden (5.000 €) und für den zweiten Bauabschnitt des Hans-Kürner-Wegs in Pfronstetten stehen 110.000 € für den Straßenbau, 17.000 € für die Straßenbeleuchtung, 70.000 € für die Kanalisation und 45.000 € für die Wasserleitung bereit.
142.000 € sollen in eine neue Fernwirktechnik für die Abwasseranlagen fließen, 7.000 € werden für die Anbindung der Technik an die Kläranlage aufgewendet. Nach der erfolgreichen Sanierung der Kirche in Huldstetten soll nun auch der Vorplatz und damit der Zugangsbereich zum Friedhof neu angelegt werden, 35.000 € sind hierfür eingeplant. Der geplante Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses in Aichelau wirft seine Schatten und vor allem seine Kosten voraus: 25.000 € sind hier für den notwendigen Grunderwerb und 100.000 € für Planungsleistungen eingeplant. Rund 10.000 € sind für Investitionen beim Bauhof reserviert. Hier wird es auch ganz wesentlich um die Frage gehen, wo der Bauhof künftig seinen Sitz haben soll. Neben dem bisherigen beengten Standort beim Feuerwehrhaus wird dabei auch über einen Neubau zu diskutieren sein. 80.000 € müssen aufgewendet werden, um im Aichelauer Wasserleitungsnetz einen Ringschluss zwischen Hayinger Straße und Ehestetter Straße zu ermöglichen. Dies ist nicht nur aus Gründen der Versorgungssicherheit sinnvoll, sondern erlaubt dann auch eine abschnittsweise Erneuerung der Wasserleitung in der Hayinger Straße im Zuge der ab 2019 anstehenden Erneuerung dieser Ortsdurchfahrt durch den Landkreis.
Zur Finanzierung dieser Maßnahmen ist neben der erwähnten Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt (382.000 €) eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von rund 185.000 € und eine Kreditaufnahme mit 100.000 € geplant. Gleichzeitig werden rund 42.000 € an alten Schulden getilgt. Läuft dann alles wie geplant, hat die Gemeinde zum Jahresende noch Rücklagen in Höhe von rund 750.000 €. Dies liegt immer noch über dem Betrag, der vor den “starken” Gewerbesteuerjahren 2014/2015 üblich war. Die seit 2011 rückläufige Verschuldung würde sich bei rund 429.000 € einpendeln, mit rechnerisch 286 Euro Schulden pro Einwohner liegt die Gemeinde aber immer noch deutlich unter dem Landesdurchschnitt (460 €/Ew). Von einem zufriedenstellenden Haushalt sprach dann auch der Bürgermeister und bedankte sich bei Tim Scheible für sein Erstlingswerk.
Vorplanung DGH Aichelau
Nachdem bezüglich der Planung für das geplante Dorfgemeinschaftshaus in Aichelau noch Abstimmungsbedarf besteht, wurde dieser Punkt im Einvernehmen mit dem Gemeinderat von der Tagesordnung genommen.
Bebauungsplan “Breite” in Aichelau soll geändert werden
Der Gemeinderat hat im Jahr 2002 das mehrere Jahre laufende Bebauungsplanverfahren „Breite“, Aichelau, zum Abschluss gebracht. Im vorstehenden Luftbild ist der Geltungsbereich markiert.
An der Ost- und Südseite des Planbereichs wurde ein breiter Streifen als „Fläche für Landwirtschaft“ im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 11 des Baugesetzbuches(BauGB) ausgewiesen. Ausweislich der Begründung aus dem Jahr 2002 dienen diese Flächen als Puffer zu den östlich liegenden landwirtschaftlichen Hofstellen und den im Süden angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen. In vorhergehenden Protokollen ist davon die Rede, dass diese Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen werden. |
Im Jahr 2006 hat der Gemeinderat mit der 1. Änderung des Bebauungsplans die Abgrenzung dieser „Fläche für Landwirtschaft“ für das im südöstlichen Planbereich liegende Grundstück Flst. Nr. 147/3 abgeändert. Der Eigentümer dieses Grundstücks hat in der Zwischenzeit im Wege einer Ausnahme die Genehmigung dafür erhalten, weitere Teile der auf seinem Grundstück ausgewiesenen „Fläche für Landwirtschaft“ mit einer erdüberdeckten Tiefgarage zu bebauen. Nunmehr hat er bei der Gemeindeverwaltung angefragt, ob er in diesem Bereich oberirdisch weitere Garagenräume anlegen kann.
Bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Breite“ hat sich der Gemeinderat Gedanken dahingehend gemacht, in welcher Art eine bauliche Nutzung des Streifens „Fläche für Landwirtschaft“ möglich sein soll. In der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 19.02.1997 ist hierzu folgendes vermerkt:
Bezüglich der landw. ausgewiesenen Grünbereiche ist der Gemeinderat dafür, dass dort entweder Angrenzer von Bauplätzen die Randstreifen erwerben könnten oder dass diese Fläche der Teilnehmergemeinschaft für die Flurbereinigung zugewiesen werden sollten. Der Rückgabe- oder Verkaufspreis sollte mindestens 8,00 DM betragen. Der Gemeinderat ist sich einstimmig darüber einig, dass in diesen Grünflächen allerhöchstens Garagen und Stellplätze ausgewiesen werden dürfen, ansonsten sollen diese Flächen nicht überbaut werden dürfen.
Der ursprüngliche planerische Wille würde die vom Grundstückseigentümer gewünschte Nutzung also zulassen. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Reutlingen wäre eine Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren dahingehend möglich, dass in der festgesetzten Fläche für die Landwirtschaft Garagen und sonstige untergeordneten Nebenanlagen und Einrichtungen ausnahmsweise zugelassen werden können. Ausgenommen hiervon wären aber Aufenthaltsräumen. Diese Planänderung könnte von der Gemeindeverwaltung selbst und damit ohne externe Kosten für ein Planungsbüro umgesetzt werden. Die Gemeindeverwaltung hat mit den Eigentümern der Grundstücke gesprochen, die ebenfalls teilweise als „Fläche für Landwirtschaft“ festgesetzt wurden. Diese haben aktuell kein Interesse daran, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans für den Bereich ihres Grundstücks ebenfalls geändert werden. Dies hängt auch damit zusammen, dass die betroffenen Flächen seinerzeit günstiger veräußert wurden und eine Änderung der baurechtlichen Vorgaben mit einer entsprechenden Nachzahlung einhergehen müsste. Rechtlich gesehen ist es möglich, für diese Bereiche auch zu einem späteren Zeitpunkt eine solche Änderung herbeizuführen. Mit dem einstimmig gefassten Aufstellungsbeschluss hat der Gemeinderat das entsprechende Änderungsverfahren eingeleitet.
Annahme von Spenden
Nach Vorschriften der Gemeindeordnung dürfen die Gemeinden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegt ausschließlich dem Bürgermeister, über die Annahme oder Vermittlung entscheidet jedoch der Gemeinderat. In diesem Zusammenhang hat die Gemeinde jährlich einen Bericht mit Angabe der Geber, der Zuwendungen und der Zuwendungszwecke zu erstellen. Dieser Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden. Der Gemeinderat hat letztmals im Januar 2017 über die im Jahr 2016 eingegangenen Spenden Beschluss gefasst. Im Zeitraum 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 gingen zwei Einzelspenden mit Insgesamt 25.025,20 € ein. Den Löwenanteil, nämlich die Einzelspende der Familie Bisinger aus Geisingen in Höhe von 25.000 € für die Feuerwehr, hatte der Gemeinderat bereits im Juni 2017 genehmigt, nunmehr wurde auch der Annahme der zweiten Spende zugestimmt.
Ernennungs- und Beförderungsrichtlinie für die Freiwillige Feuerwehr
Für die Verleihung von Dienstgraden der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pfronstetten entscheidet die Gemeinde im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die einheitliche Bekleidung, die Dienstgrade sowie die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen bei den Feuerwehren und im feuerwehrtechnischen Dienst in Baden-Württemberg.
Den Rang des/der Feuerwehrmann /-frau in der Probezeit erhält jedes neue Mitglied der Wehr mit dem Eintritt, an die weitergehenden Ränge sind an festgelegte Lehrgänge und Wartezeiten gebunden. Einsatzkräfte ohne Führungsfunktion können maximal Brandmeister/in werden, Abteilungskommandanten und stellvertretende Gesamtkommandanten können es bis zum Oberbrandmeister bringen. Der Rang des Hauptbrandmeisters ist für den Feuerwehrkommandanten reserviert.
Zur Regelung der Zuständigkeiten und Regularien für die Verleihung von Dienstgraden hatte die Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, Ernennungs- und Beförderungsrichtlinie für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Pfronstetten zu erlassen. Der entsprechende Entwurf wurde dem Kreisbrandmeister und der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Pfronstetten vorab übersandt, Stellungnahmen hierzu sind nicht eingegangen. Dieser Entwurf sieht vor, dass die einfachen Dienstgrade (Feuerwehrmann /-frau in der Probezeit, Feuerwehrmann /-frau, Oberfeuerwehrmann /-frau und Hauptfeuerwehrmann /-frau) vom Abteilungskommandanten im Einvernehmen mit dem Abteilungsausschuss, die mittleren Dienstgrade (Löschmeister/in, Oberlöschmeister/in, Hauptlöschmeister/in) vom Kommandanten im Einvernehmen mit dem Feuerwehrausschuss und die höheren Dienstgrade (Brandmeister/in, Oberbrandmeister/in, Hauptbrandmeister/in) vom Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Gemeinderat vergeben werden. Die Verleihung des jeweils höchsten Dienstgrades für den Kommandanten bzw. die Abteilungskommandanten und die jeweiligen Stellvertreter soll dabei frühestens nach der ersten Wiederwahl möglich sein. Dem stimmte der Gemeinderat zu.
Zustimmung zur Neuordnung der Datenverarbeitungsstruktur
Die Gemeinde Pfronstetten arbeitet im Bereich der EDV mit dem Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) zusammen, dessen Mitglied sie auch ist. In den übrigen Teilen des Landes Baden-Württemberg übernehmen die Zweckverbände KDRS (Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart) und KIVBF (Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken) diese Aufgabe. Auf Landesebene ist zudem die Datenzentrale Baden-Württemberg (DZ BW) aktiv.
Eine 2014 eingeleitete Prüfung der bisherigen Zusammenarbeit der Datenzentrale und der Zweckverbände zur Versorgung der baden-württembergischen Kommunen und ihrer Einrichtungen mit Leistungen der Informationstechnik hat gezeigt, dass die wirtschaftliche Aufgabenerledigung in der heutigen Struktur nicht dauerhaft gewährleistet ist. Die Potenzialanalyse kam zu dem Ergebnis, dass mit der Zusammenführung der Geschäftstätigkeit aller vier Einrichtungen eine zukunftsfähige Organisation mit Wirtschaftlichkeitseffekten in einer Größenordnung von ca. 25 Millionen Euro innerhalb von fünf Jahren ab Fusion geschaffen werden kann. Statt des Zweckverbands KIRU und seiner Tochter-GmbH soll künftig der Gesamtzweckverband “4IT” mit seiner Tochter “ITEOS”, einer Anstalt des öffentlichen Rechts die kommunale Datenverarbeitung sicherstellen. Ziel dieser vorgeschlagenen Fusion der Datenzentrale und der Zweckverbände zum Gesamtzweckverband 4IT ist der Erhalt einer wettbewerbs- und zukunftsfähigen kommunalen IT in Baden-Württemberg. Dabei liegt der Fokus auf der dauerhaften Verbesserung von Leistungen (Qualität, Service und Kosten) für Bestands- und Neukunden, indem die lokalisierten Synergien in den Leistungsprozessen sukzessive realisiert werden. Die Entgelte für die von den Mitgliedern der Zweckverbände bezogenen Leistungen werden für eine Übergangszeit nach den heutigen Verbandsgebieten gesplittet, damit kein Verbandsmitglied gemessen am Status quo durch die Fusion schlechter gestellt wird. Ferner werden die Mitglieder über eine Gremienstruktur verstärkt am Aufbau und an der Weiterentwicklung der Produkte und Dienstleistungen beteiligt. Eine gemeinsame Trägerschaft durch den Gesamtzweckverband 4IT und das Land Baden-Württemberg sichert ITEOS, und damit der kommunalen IT, eine zukunftsfähige Neustruktur. Die Kooperation zwischen dem Land und den Kommunen im Bereich der Informationstechnik und die Anbindung kommunaler Verfahren an die Verfahren der Landesbehörden sind wesentlich für den Ausbau einer bürgerfreundlichen digitalisierten Verwaltung. Dadurch wird die Produktivität des Unternehmens gesteigert, was dabei hilft, die Leistungsfähigkeit der kommunalen Verwaltung zu sichern.
Bürgermeister Reinhold Teufel machte deutlich, dass es für die einzelnen Gemeinderäte sicherlich nicht einfach ist, ein solch komplexes Thema zu bewerten. Die Vorgespräche auf Landkreis- und auch Zweckverbandsebene hätten ihn aber davon überzeugt, dass dies der richtige Weg ist. Seiner Empfehlung, der Neuordnung zuzustimmen, folgte schließlich der Gemeinderat.