In der Sitzung des Gemeinderats am 31.01.2018 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Planungsleistungen für DGH Aichelau vergeben
Die Gemeinde plant den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses für den Ortsteil Aichelau. Für die beabsichtigten Zuschussanträge (ELR, Ausgleichstock) werden genehmigte Planunterlagen benötigt. Das heißt, dass die Gemeinde bis zu diesem Zeitpunkt die Planungen für das Gebäude zumindest bis zur Leistungsphase IV (Genehmigungsplanung) abgeschlossen haben muss, ohne verbindlich zu wissen, ob die benötigten Zuschüsse überhaupt bewilligt werden. Die Gemeinde muss also finanziell in Vorleistung gehen. Um die Gebäudeplanung im notwendigen Umfang vorantreiben zu können, müssen nunmehr die Fachplanungen in Auftrag gegeben werden. Hierfür lagen entsprechende Angebote vor. Die Honorierung erfolgt jeweils auf Grundlage der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Abweichungen sind nur in wenigen definierten Fällen zulässig. Sie soll den Architekten und Ingenieuren ein auskömmliches Honorar und den Bauherren die Qualität der Bauplanung, Ausschreibung, Vergabe und der Objektüberwachung sichern. Wettbewerb soll nicht auf Preisebene, sondern allein in der Qualität der Arbeit stattfinden. Die HOAI wurde mehrfach durch die nationalen Gerichte bestätigt.
- Tragwerksplanung / Statik:
Hierfür liegt ein Angebot des Büros Ade-Fritz aus Metzingen vor. Die Vergütung erfolgt entsprechend § 51 HOAI, die Kosten belaufen sich auf 25.304,57 €. - Haustechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär):
Hierfür liegt ein Angebot des Ingenieurbüros Rath aus Metzingen vor. Dies sieht eine pauschale Vergütung in Höhe von 29.925,53 € vor. - Thermische Bauphysik (Wärmeschutznachweis, Energiekonzept):
Hierfür liegt ein Angebot des Ingenieurbüros Rath aus Metzingen vor. Dies sieht eine pauschale Vergütung in Höhe von 5.872,65 € vor. - Schallschutz:
Hierfür liegt ein Angebot des Ingenieurbüros Rath aus Metzingen vor. Dies sieht eine pauschale Vergütung in Höhe von 7.621,95 € vor. - Brandschutz (Brandschutzkonzept, Flucht- und Rettungspläne):
Hierfür liegt ein Angebot des Büros für Brandschutz und Sicherheitstechnik Lorenz Ruschival aus Achstetten vor. Dies sieht eine pauschale Vergütung in Höhe von 3.730,00 € vor. - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Der SiGe-Koordinator hat nach § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Die Bestellung ist gesetzlich vorgeschrieben. Hierfür liegt ein Angebot des Büros für Brandschutz und Sicherheitstechnik Lorenz Ruschival aus Achstetten vor. Dies sieht eine pauschale Vergütung in Höhe von 2.266,95 € vor.
Ausgehend von den Wertgrenzen der Hauptsatzung der Gemeinde Pfronstetten könnte die Gemeindeverwaltung die Planungsleistungen mit einem Kostenaufwand von unter 8.000 € selbst vergeben. Die Gemeindeverwaltung hat hiervon abgesehen, um den Gemeinderat umfassend in die Vergaben für dieses Projekt einzubinden. Für die zur Vergabe vorgeschlagenen Planungsleistungen werden Mittel in Höhe von 78.521,00 € benötigt. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsplan 2018. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde der hohe finanzielle Aufwand kritisiert, der für diese Planungsleistungen anfällt. Bürgermeister Reinhold Teufel sah dies ähnlich, verwies aber auf die gesetzlichen Vorgaben. So würden Gutachten für Schall- und Brandschutz im Genehmigungsverfahren gefordert, Wärmeschutznachweise und Energiekonzepte seien wiederum für die Zuschussanträge erforderlich. Die Flut dieser Vorgaben sei aber nicht selten von den Menschen selbst verursacht: Gegen viele öffentliche Bauvorhaben werden Einsprüche vorgelegt, deshalb setzen die Genehmigungsbehörden in relevanten Bereichen wie dem Schall- und Brandschutz oder auf der energetischen Seite schon im Genehmigungsverfahren entsprechende Gutachten voraus. Allerdings habe es auch positive Seiten, wenn die Fachplaner von Beginn an und sehr intensiv an der Planung beteiligt werden: Früher war es nicht unüblich, dass den Haustechnik- und Elektroplanern fertig durchgeplante Gebäudepläne vorgelegt wurden auf die sie nur noch reagieren konnten. Jetzt können auch diese von Beginn an ihre fachliche Expertise einbringen, was sicher zu einer höheren Bauqualität und vermutlich auch zu einer wirtschaftlicheren Bauweise führen kann. Der Gemeinderat stimmte den Vergabevorschlägen zu, lediglich bei der Haustechnik wurde festgelegt, dass die vorgeschlagene Pauschale nicht über dem Betrag liegen dürfe, der sich bei einer Honorierung nach HOAI ergeben würde.
Zielabweichungsverfahren für DGH Huldstetten
Der Regionalverband Neckar Alb hat am 26.11.2013 die Neufassung des Regionalplans beschlossen, dieser wurde vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur am 31.03.2015 genehmigt. Der Regionalplan weist für den Bereich der Gemeinde Pfronstetten bzw. der gesamten Albhochfläche flächendeckend sogenannte „Regionale Grünzüge“ als Vorranggebiet aus, die im Regelfall bis unmittelbar an die bestehenden Ortslagen angrenzen. Im Bereich dieser Grünzüge sind bauliche Entwicklungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Im Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans hat der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten am 23.05.2012 eine Stellungnahme beschlossen, in der diese großzügige Ausweisung Regionaler Grünzüge bis an den Ortsrand kritisiert und angeregt wurde, die ortsnahen Bereiche der regionalen Grünzüge nicht als Vorranggebiete, sondern als Vorbehaltsgebiete auszuweisen. Dies würde der Gemeinde die Chance eröffnen, im Rahmen der Bauleitplanung punktuell Entwicklungsmöglichkeiten zu haben. Der Regionalverband Neckar Alb hat dies seinerzeit unter Hinweis darauf abgelehnt, dass der Gemeinde Pfronstetten ausreichend Spielraum für künftige Siedlungsentwicklungen zur Verfügung stünden. Bereits beim Bebauungsplanverfahren Wimsener Straße III gab es Probleme mit den Regionalen Grünzüge. Das damalige Bebauungsplanverfahren konnte letztendlich realisiert werden, weil es sich nur um eine Gebäudereihe handelte, die mit dem Regionalplan kollidierte.
Obwohl das Plangebiet des Bebauungsplans Dorfgemeinschaftshaus Aichelau im Norden wie im Westen unmittelbar an die Ortslage bzw. an überplante Gebiete angrenzt, sieht der Regionalverband darin einen vom Ort abgesetzten neuen Siedlungsansatz. Insofern stünden dem Bebauungsplan Ziele der Raumordnung entgegen. Deshalb hat das Regierungspräsidium mitgeteilt, dass die Ausweisung der geplanten Gemeinbedarfsfläche unzulässig ist. Die Gemeindeverwaltung hat gemeinsam mit dem Büro Künster Kontakt mit dem Regierungspräsidium aufgenommen und unter Beteiligung des Regionalverbands Neckar Alb die Möglichkeiten besprochen, das Bebauungsplanverfahren doch weiterführen zu können. Einzige Möglichkeit wäre ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren (§ 24 Landesplanungsgesetz). In einem solchen vom Regierungspräsidium durchgeführten Verfahren können als Ziel formulierten Festsetzungen des Regionalplans, im konkreten Fall die Ausweisung als Regionale Grünzüge, überwunden werden. Die Gemeindeverwaltung hat die Einleitung eines solchen Verfahrens beantragt und muss nunmehr die zur Begründung notwendigen Darstellungen und Erläuterungen vorlegen. Dabei bestehen gewisse zeitliche Zwänge, da die Beantragung von Zuschussmitteln für den geplanten Neubau des Dorfgemeinschaftshauses für Aichelau bedingen, dass bis zur Antragstellung (Herbst 2018) eine Baugenehmigung für das Vorhaben vorliegt. Dies wiederum setzt voraus, dass das Bebauungsplanverfahren und damit auch das Zielabweichungsverfahren bis zum Sommer erfolgreich abgeschlossen ist. Ohne externe Unterstützung ist dies für die Gemeindeverwaltung nicht leistbar. Es wird daher beschlossen, das Büro Künster, das auch das Bebauungsplanverfahren begleitet, unterstützend hinzuzuziehen. Der hierfür entstehende Aufwand und damit auch die Kosten können aktuell nicht abgeschätzt werden. Die Gemeindeverwaltung hofft jedoch, dass die entstehenden Kosten unter 5.000 € liegen werden.
Ein Paketshop im Rathaus?
Die Deutsche Post AG hat der Gemeindeverwaltung mit Schreiben vom 05.01.2018 mitgeteilt, dass die bisherige Filiale in der Oberstetter Straße 16 in Pfronstetten aus persönlichen Gründen der Betreiberin mit Ablauf des 30.04.2018 geschlossen wird. Eine Rückfrage beim Unternehmen hat ergeben, dass die Deutsche Post AG nicht verpflichtet ist, in Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern Filialen oder Postagenturen zu unterhalten. Sofern also nicht innerhalb kurzer Frist ein neuer Partner gefunden werden kann, ist davon auszugehen, dass die Filiale ersatzlos geschlossen wird. Aus der Sicht der Gemeindeverwaltung sollte einem weiteren Verlust von dörflicher Infrastruktur nach Möglichkeit aktiv entgegengewirkt werden. Eine Möglichkeit hierfür bestünde darin, dass die Gemeindeverwaltung die Postfiliale übernimmt bzw. im Erdgeschoss des Rathauses eine Postagentur einrichtet und mit eigenem Personal betreibt. Vergleichbare Lösungen gibt es bereits, beispielsweise in Gomadingen. Die Deutsche Post AG würde hierfür eine Monatspauschale und eine umsatzorientierte zusätzliche Vergütung bezahlen. Die Gemeindeverwaltung hat gegenüber der Deutschen Post AG signalisiert, dass eventuell die Einrichtung einer Postagentur im Rathaus angestrebt wird. Dies ist aber – so die Rückmeldung der Post – in der Form nicht möglich, da solche technisch aufwändigeren Postagenturen in kleineren Gemeinden grundsätzlich nicht mehr eingerichtet werden. Möglich sei lediglich ein sogenannter Paketshop, in dem Päckchen und Pakete eingeliefert bzw. auch abgeholt werden können. Ergänzend zu diesem Angebot wäre auch der Verkauf von Briefmarken möglich, weitergehende Dienstleistungen wie auch alles, was mit der Postbank zu tun habe, seien dagegen nicht möglich. Für das Personal der Gemeindeverwaltung würde sich durch die Einrichtung eines Paketshops eine gewisse Mehrarbeit ergeben. Die Gemeindeverwaltung hat das Büro Heyder+Partner gebeten, diese mögliche Änderung bei der aktuell unter dem Dach des Gemeindeverwaltungsverbands Zwiefalten-Hayingen laufenden Organisationsuntersuchung zu berücksichtigen. Die Diskussion im Gemeinderat machte deutlich, dass die Sicherung dieses Stücks dörflicher Infrastruktur durchaus im Gemeindeinteresse wäre. Die Räte würden es aber lieber sehen, wenn ein Geschäft diese Aufgabe übernehmen würde. Die Gemeindeverwaltung kann hierfür aus wettbewerbsrechtlichen Gründen zwar keine Werbung machen, würde entsprechende Interessenten aber weitervermitteln. Festgelegt wurde letztendlich, dass eine abschließende Entscheidung erst dann Sinn macht, wenn die Rahmenbedingungen wie die räumlichen und personellen Anforderungen bekannt sind. Umsetzbar wäre die Lösung ohnehin erst dann, wenn der Umbau des Rathaus-Erdgeschosses abgeschlossen ist.
Bürgermeister wird zum Eheschließungsstandesbeamten
In der Verordnung des Landes zum Personenstandsgesetzt sind die Anforderungen an die mit Standesamtsaufgaben betrauten Mitarbeiter geregelt. Zum „vollwertigen“ Standesbeamten darf demnach nur bestellt sein, wer neben einer entsprechenden Ausbildung (mindestens mittlerer Verwaltungsdienst / Verwaltungsfachangestellte/r) ein zweiwöchiges Einführungsseminar für Standesbeamte nachweisen kann. Außerdem sind der regelmäßige Besuch der dezentral angebotenen Fortbildungsveranstaltungen und alle fünf Jahre der Besuch eines einwöchigen Fortbildungslehrgangs des Bundesverbands der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. notwendig. Aktuell sind bei der Gemeinde Pfronstetten Bürgermeister Reinhold Teufel, Frau Claudia Herter und Herr Denis Rudolf zu Standesbeamten bestellt. Außerdem wurde im Jahr 2015 mit der Stadt Hayingen und der Gemeinde Zwiefalten eine Vereinbarung dahingehend abgeschlossen, dass bei Verhinderung aller bestellten Standesbeamten auch solche der übrigen Vertragsgemeinden Beurkundungen vornehmen können. Tatsächlich notwendig wurde dieses Tätigwerden noch nicht. Bürgermeister Reinhold Teufel hat letztmals im Jahr 2013 den einwöchigen Fortbildungslehrgang besucht, so dass dies turnusgemäß in diesem Jahr wieder erforderlich wäre. Lehrgangsgebühren, Unterbringungs- und Fahrtkosten würden sich auf rund 1.500 € belaufen, hinzu käme eine Woche Arbeitsausfall. Nachdem bei der Gemeinde Pfronstetten zwei weitere Standesbeamten bestellt sind und im Notfall auf die Standesbeamten aus Hayingen und Zwiefalten zurückgegriffen werden kann, hat Bürgermeister Reinhold Teufel vorgeschlagen, seine Berufung von zum vollwertigen Standesbeamten zu widerrufen und ihn zum “Eheschließungsstandesbeamten” zu bestellen. Als Eheschließungsstandesbeamter wäre er von der Pflicht zur Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen entbunden, auch der einwöchige Fortbildungslehrgang würde entfallen. Gleichzeitig könnte er weiterhin Eheschließungen vornehmen. Dem Vorschlag stimmte der Gemeinderat zu.