In der Sitzung des Gemeinderats am 22.11.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Nachtragshaushalt beschlossen
Nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ist die Gemeinde u.a. dann zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung verpflichtet, wenn über-/ und außerplanmäßige Ausgaben geleistet werden müssen, deren Umfang im Verhältnis zu den Gesamtausgaben des Haushaltsplans erheblich sind. Die Nachtragspflicht besteht des Weiteren, wenn Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ist unverzüglich zu erlassen, sobald die Voraussetzungen erkennbar werden, aus welchen sich die Nachtragspflicht ergibt. Allerdings kann die Haushaltssatzung durch eine entsprechende Nachtragssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres geändert werden und muss folglich bis 31.12. des Jahres beschlossen, öffentlich bekannt gemacht und öffentlich ausgelegt sein.
Auf Grund einer bereits im Gremium beschlossenen Vielzahl an außer- und überplanmäßigen Ausgaben, speziell diverser Ausgaben im Vermögenshaushalt, welche im Haushaltsplan 2017 ursprünglich nicht veranschlagt waren, hat die Gemeindeverwaltung den Nachtragshaushalt 2017 erstellt. Das Gesamtvolumen des Haushalts liegt mit 6.544.985 € nur 71.164 € über dem Ansatz. Allerdings haben sich innerhalb der Einzelpläne zum Teil erhebliche Veränderungen ergeben.
Positiv ist im Verwaltungshaushalt insbesondere die Entwicklung bei der Gewerbesteuer. Mit 1,35 Millionen Euro kann die Gemeinde hier 750.000 € mehr einplanen als vorgesehen. Dem entsprechend steigt auch die Gewerbesteuerumlage, die von der Gemeinde zu bezahlen ist, um 146.785 € auf 264.214 € an. diese Mehreinnahmen machen sich dann nahezu 1:1 bei der Zuführungsrate des Vermögens- an den Verwaltungshaushalt bemerkbar: Nur 615.102 € und damit 564.578 € weniger muss die Gemeinde aufwenden, um den „laufenden Betrieb“ im Jahr 2017 zu finanzieren. Normalerweise sollte aus dem laufenden Betrieb ein Überschuss erwirtschaftet werden, der dann dem Vermögenshaushalt für Investitionen zugeführt wird. Nachdem die Gemeinde aber in den Jahren 2014 und 2016 exorbitant hohe Gewerbesteuereinnahmen hatte, bekommt sie in den Jahren 2016 und 2017 deutlich weniger Leistungen aus dem Finanzausgleich des Landes und muss im Gegenzug deutlich höhere Umlagen an das Land und des Kreis bezahlen. Aufgrund dieser komplizierten Zusammenhänge des kommunalen Finanzausgleichs bleiben der Gemeinde letztlich von jedem eingenommenen Euro Gewerbesteuer nur 20 Cent.
Im Vermögenshaushalt, über den investive Vorhaben finanziert werden, waren u.a. Mehrausgaben bei der EDV (Kauf statt Leasing), den Schlussfinanzierungen des ersten Bauabschnitts Hans-Kürner-Weg Pfronstetten (hier wurde mehr erschlossen als geplant) und der Wimsener Straße / Panoramaweg Tigerfeld (weitergehende Erneuerung der bestehenden Straße), der Fertigstellung der Ortsstraße Hofäcker und der Verlegung von Breitbandleerrohren in Huldstetten zu finanzieren. Mehr aufgewendet wurde auch für den Grunderwerb, die Gemeinde hat rund 200.000 € für den Erwerb von Rohbauflächen und den Erwerb eines Gebäudes in Tigerfeld aufgewendet. Bürgermeister Reinhold Teufel erinnerte daran, dass der Haushaltsplan 2017 wegen des Weggangs der damaligen Kämmerin Heike Binder sehr schnell erstellt wurde und schon damals klar war, dass wohl ein Nachtrag notwendig werden würde. Erfreulicherweise lief der Bauplatzverkauf im Jahr 2017 so gut wie noch nie: Knapp 6.000 m² wurden in den letzten Monaten verkauft, hierdurch ergaben sich erhebliche Mehreinnahmen gegenüber dem Planansatz. Die zur Finanzierung des Vermögenshaushalts eingeplante Entnahme aus den allgemeinen Rücklagen konnte unter dem Strich um 136.548 € reduziert werden, auf die eingeplante Kreditaufnahme (200.000 €) konnte verzichtet werden. Damit kann im sechsten Jahr in Folge die Schuldenlast der Gemeinde reduziert werden, zum Jahresende wird die Gemeinde noch 370.334 € oder 247 € pro Kopf Verbindlichkeiten haben.
Der Rücklagenstand, der im Wesentlichen durch die Gewerbesteuermehreinnahmen 2014 und 2016 auf nahezu 3 Millionen Euro angestiegen war, wird somit bereits 2017 wieder auf den „Normalwert“ zwischen 500.000 € und einer Million Euro zurückkehren.
Der Gemeinderat hat dem von Kämmerer Tim Scheible vorgestellten Zahlenwerk einstimmig zugestimmt.
Gemeinde strebt Glasfaserausbau bis 2027 an
Im Hinblick auf die Anbindung an das weltweite Datennetz wird oft von der sogenannten „Datenbautobahn“ gesprochen. Dieser Vergleich mit den echten Autobahnen für den Straßenverkehr ist in zweierlei Hinsicht passend: Zum einen geht es auf der Datenautobahn schneller also auf anderen Wegen, und zum anderen drohen einer Region wirtschaftliche Nachteile, wenn man keinen Zugang hierzu hat. Hinsichtlich des Straßenverkehrs sind diese wirtschaftlichen Nachteile greifbar: Die Arbeitsplatzdichte, speziell im hochqualifizierten Bereich, ist in Autobahnnähe ungleich höher. Dies ist sicherlich ein wesentlicher Grund dafür, dass früher und heute viele junge Menschen aus ländlichen Regionen in urbane Räume abwandern – mit den entsprechenden Folgen für die Bevölkerungsentwicklung. Man wird nicht davon ausgehen können, dass der ländliche Raum im Allgemeinen und die Gemeinde Pfronstetten im Besonderen mittel- oder langfristig einen Autobahnanschluss bekommen wird, um diese spürbaren Nachteile ausgleichen zu können. Umso wichtiger ist es, beim seit einigen Jahren laufenden Ausbaus des „Autobahnnetzes der Zukunft“ nämlich dem Breitbandausbau, den Anschluss nicht zu verlieren.
Im weltweiten Vergleich steht Deutschland beim Ausbau der Glasfasernetze – nichts Anderes sind die Autobahnen der Zukunft – vergleichsweise schlecht da. Nur 1,6% der Festnetzanschlüsse erfolgen über Glasfaserleitungen. In Japan sind es dagegen 74,1% und beim europäischen Vorzeigeland Lettland 61,5%. Hier besteht also erheblicher Aufholbedarf. Man kann sich natürlich die Frage stellen, ob es denn überhaupt notwendig ist, die Breitbandversorgung auszubauen, insbesondere, wenn man aktuell eigentlich ganz ordentlich versorgt ist.
Der dänische Schriftsteller Jakob Nielsen formulierte schon 1983 die Prognose, dass der Bandbreitenbedarf jährlich um 50% ansteigt. Die tatsächliche Entwicklung der letzten 25 Jahre gibt ihm dabei recht. Ausgehend von einem 300 Bit/s Akustikkoppler im Jahr 1984 stieg die Bandbreite über die Jahre bis auf 120 MBit/s im Jahr 2014. Basierend auf „Nielsens Gesetz“ steigt der Bandbreitenbedarf in diesem Jahr auf über 400 MBit/s und liegt 2020 jenseits von 1 GBit/s. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt eine Untersuchung des Bedarfs von Glasfaseranschlüssen der Wirtschaft im Land Baden-Württemberg, welche von Indicatus durchgeführt wurde. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass im Jahr 2018 für die Vernetzung von Standorten und Filialen sowie für IT-Auslagerungen über zentrale Rechenzentren und/oder Cloud-Dienste Bandbreiten von bis zu 300 MBit/s benötigt werden. Diese hohen Bandbreiten können über kupferbasierte Internetzugänge nicht mehr realisiert werden. Die Lösung stellen glasfaserbasierte Leitungen da, über die problemlos Bandbreiten von 1 GBit/s und mehr im Up- und Downstream (also eingehend und ausgehend) übertragen werden können. Neben den hohen Bandbreiten, die über Lichtwellenleiter transportiert werden können, bieten Glasfaserverbindungen auch eine störungsfreie Signalübertragung ohne entfernungsbedingte Signalverluste. Beachtlich ist dabei, dass schnelle Internetzugänge über kurz oder lang nicht nur zwingende Voraussetzung für den Bestand wirtschaftlicher Unternehmen sein wird, sondern dass diese auch von den Privathaushalten vorausgesetzt werden. So kauften im Jahr 2000 gerade mal 10 % der deutschen Bevölkerung online ein, im Jahr 2016 lag dieser Anteil schon annährend bei 70%. Auch der Anteil der Nutzer von Cloud-Dienstleistungen, also Speichermöglichkeiten nicht auf dem Computer vor Ort, sondern in einem über das Internet angebundenen Rechenzentrum, wächst. Und zwar nicht nur im gewerblichen Bereich, sondern auch im privaten Umfeld. Der private Bandbreitenbedarf wird aber ganz wesentlich getrieben von immer mehr nachgefragten Streaming-Diensten. Diese bieten die Möglichkeit, Filme und Fernsehsendungen zu jeder Zeit anzusehen. Ergänzend sei noch auf die Bereiche Telearbeit, Gesundheitsversorgung und Smart Home / E-Mobilität verwiesen. Auch Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung nutzen inzwischen die Möglichkeit, von Zuhause aus arbeiten zu können. Dies erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und flexibilisiert die Aufgabenerledigung. Gerade die Menschen im ländlichen Raum werden, so lauten viele Prognosen, recht schnell auf einige Arztbesuche verzichten und sich stattdessen per Video-Konferenz von zuhause aus mit ihrem Arzt unterhalten. Auch für pflegebedürftige Menschen zeichnen sich Verbesserungen ab, die es ihnen länger ermöglichen werden, in den eigenen vier Wänden und damit in vertrauter Umgebung leben zu können. Und dass Heizung, Licht und Waschmaschine im Haus der Zukunft ebenso digital gesteuert werden wie das Aufladen der künftig an Bedeutung gewinnenden E-Autos zweifeln Fachleute ebenso wenig an.
Voraussetzung für all diese Innovationen ist aber mehr Bandbreite. Nicht wenige Menschen denken, dass der Ausbau der Breitbandversorgung keine Aufgaben der Städte und Gemeinden ist, sondern dass hier die Telekommunikationsanbieter gefordert sind. Grundsätzlich ist das nicht falsch, aber schon heute ist erkennbar, dass die Wirtschaft alleine die immensen Investitionen, die für einen flächendeckenden Glasfaserausbau notwendig sind, weder finanziell noch organisatorisch stemmen wird. Nachdem die öffentliche Hand auch in der Vergangenheit bei allen wichtigen Infrastruktureinrichtungen (Stromnetz, Straßen- und Schienennetz, Wasser- und Abwassernetz) den Ausbau forciert hat, wird es auch beim Breitbandausbau kaum anders gehen. Insofern ist es im Interesse der Menschen gerade auch im ländlichen Raum wichtig und richtig, dass Bund, Land und Gemeinden hier aktiv tätig werden.
Ausgangslage in der Gemeinde Pfronstetten
In der Gemeinde Pfronstetten sind alle Ortsteile an eine „Glasfaser-Hauptleitung“ (Backbonenetz) angeschlossen. Den Beginn machte hier der Ortsteil Pfronstetten, wo die Telekom bereits in den 1980er Jahren die Hauptvermittlungsstelle im Gewerbegebiet an der B 312 entsprechend angebunden hat. Dort waren und sind seither jeweils zeitgemäße Internetzugänge möglich, zunächst über ISDN und später dann über DSL. Zwischen 2009 und 2013 wurden auch in die übrigen Ortsteile Glasfaserleitungen verlegt, ebenfalls durch die Telekom. Das Unternehmen nutzte hierfür das von der Gemeinde Pfronstetten verlegte Leerrohrnetz. Die jeweiligen Ortsnetze erhielten wie Pfronstetten DSL-Internet. Hierbei spricht man vom Standard FttC (Fibre to the Curb, Glasfaser bis zu den „örtlichen Schaltschränken“). Die sogenannte „letzte Meile“, also die Leitung zwischen dem örtlichen Schaltschrank und dem Hausanschluss besteht nach wie vor aus Kupfer. Technisch hat dies zur Folge, dass die verfügbare Bandbreite mit zunehmender Leitungslänge abnimmt. Dennoch sind nach Kenntnis der Gemeindeverwaltung in der ganzen Gemeinde mindestens 25 Mbit/s verfügbar – zuvor war es im Regelfall weniger als 1 Mbit/s. Die in den Jahren 2015/2016 erschlossenen Wohnbaugebiete in Pfronstetten und Tigerfeld erhielten von der Telekom bereits Hausanschlüsse nach dem Standard FttB (Fibre to the Building, Glasfaser bis ins Haus). Diese Hausanschlüsse entsprechen also dem, was man sich für die Zukunft vorstellt.
Handlungsbedarf in der Gemeinde Pfronstetten
Langfristiges Ziel der Gemeindeverwaltung ist es, alle Haushalte und Gewerbebetriebe nach dem Standard FttB, also direkt mit Glasfaser anzubinden. Hierfür sind ganz erhebliche Investitionen notwendig. Ausgehend von einer zentralen Verteilstelle in jedem Ortsteil, dem sogenannten PoP (Point of Presence), müssen alle Gebäude angefahren werden. Die Gemeindeverwaltung verfolgt hier eine zweigliedrige Strategie: Zum einen sollen bei ohnehin anstehenden Baumaßnahmen entsprechende Leitungen verlegt werden, alle übrigen Bereiche sollen innerhalb der kommenden zehn Jahre nach und nach angebunden werden. Dem entsprechend wurden und werden bei Baumaßnahmen wie dem Ausbau der südlichen Hüllengasse im Jahr 2015/2016 und der aktuell laufenden Verlegung von Stromleitungen im südlichen Bereich der Kirchstraße in Huldstetten Leerrohre für eine FttB-Anbindung mitverlegt. Beim vom Landkreis avisierten Ausbau der Ortsdurchfahrten in Aichelau (Franz-Arnold-Straße und Hayinger Straße), Geisingen (Bergstraße) und Huldstetten (nördlicher Bereich der Kirchstraße) ist dies ebenfalls geplant. Außerdem gibt es im Gemeindegebiet viele Bereiche mit schlechten Gehwegen. Die Gemeindeverwaltung hat Sanierungsmaßnahmen in diesem Bereich bewusst zurückgestellt, da im Zuge dieser Maßnahmen auch die entsprechenden Leerrohre mitverlegt werden können. Insofern werden die Bereiche überschaubar sein, in denen extra für die Verlegung von Leerrohren Aufgrabungen gemacht werden müssen.
FttB-Ausbauplanung
Zusammen mit allen anderen Kreisgemeinden lässt die Gemeinde Pfronstetten die für den FttB-Ausbau notwendige Planung von der RBS wave (Stuttgart) erstellen. Diese Planungen sind weitgehend fertiggestellt, insbesondere besteht schon Klarheit darüber, wo in den einzelnen Ortsteilen der PoP aufgestellt wird:
- Aichelau: Westseite der Buswartehalle neben dem ehem. Schul- und Rathaus
- Aichstetten: Westgrenze des Grundstücks Schul- und Rathaus
- Geisingen: Nordseite des Grundstücks Löschwasserbehälter
- Huldstetten: Nordseite des Dorfgemeinschaftshauses
- Pfronstetten: Westseite des Containerstellplatzes im Gewerbegebiet an der B 312
- Tigerfeld: Nordwestlich der neuen Trafostation in der Ortsmitte
Zusammenarbeit mit der BLS
Seit ihrer Gründung im Jahr 2010 werden unter dem Dach der BLS (Breitbandversorgung im Landkreis Sigmaringen GmbH & Co. KG) die Aktivitäten zahlreicher Kommunen der Region zur Errichtung von Breitbandversorgungsinfrastrukturen gebündelt.
Zwischenzeitlich sind der Gesellschaft 39 Gemeinden beigetreten, sodass sich das BLS-Gebiet heute über vier Landkreise erstreckt. Aufsichtsratsvorsitzender ist der Messkircher Bürgermeister Arne Zwick, Geschäftsführer sind Bernt Aßfalg und Andreas Gräfe von der Stadt Sigmaringen. Gegenstand des Unternehmens sind die Bereiche
- Herstellung baulicher Anlagen
- Organisation und Durchführung von Ausschreibungen
- Baubetreuung
- Verpachtung der Glasfaserinfrastruktur
- Verwaltung der Glasfaserinfrastruktur
- Netzbetreiberausschreibungen
Aktuell hat die BLS 215 km Kabellänge im Bestand, 145 km sind im Bau und weitere 151 km Leerrohre sind geplant. Die BLS hat ihr Netz an die NetCom BW GmbH verpachtet, einem Tochterunternehmen der EnBW. Diese betreibt bereits 77 FttB-Anschlüsse über 3.500 FttC-Anschlüsse. Aufgrund des dynamischen Wachstums bei den Gesellschaftern und des Netzgebiets wird sich die BLS nunmehr auch personell vergrößern. Bisher wurden die Geschäfte mit wenig eigenem Personal und viel „geliehenem“ Personal der Stadt Sigmaringen bzw. der Stadtwerke Sigmaringen geführt. Absehbar ist nun, dass in den Bereichen Buchhaltung und Hausanschlussvertrieb Personalbedarf besteht. Sowohl im investiven Bereich wie auch bei den laufenden Kosten ist es so, dass die von den Gesellschaftern eingebrachten „Werte“ Maßstab für die Aufwands- und Ertragsverteilung sind. Im investiven Bereich ist dies einfach zu erklären, die jeweilige Gemeinde trägt den Eigenkapitalanteil für alle Investitionen in ihrem Gebiet. Dafür erhält sie, wenn die BLS dereinst in der Gewinnzone ist, auch die entsprechenden anteiligen Erträge insbesondere aus den Pachteinnahmen. Bisher war es so, dass die laufenden bzw. operativen Kosten der BLS durch die Pachteinnahmen für das Netz abgedeckt werden konnten. Dies soll auch weiterhin gewährleistet sein.
Die Gemeinde Pfronstetten ist der Gesellschaft im Jahr 2016 beigetreten. Grund hierfür war zum einen die Absicht, den Breitbandausbau in der Region insgesamt dadurch zu unterstützen, dass die vorhandene Leitungsinfrastruktur auch den Nachbargemeinden zur Verfügung gestellt wird. So hat zwischenzeitlich die Stadt Trochtelfingen eine Verbindung von Wilsingen her gebaut. Zum anderen sieht die Gemeindeverwaltung in dieser Kooperation auch eine Chance dafür, die in das Leitungsnetz getätigten Investitionen zumindest teilweise zu refinanzieren.
FTTB-Strategie der BLS
Als Kernzielgröße für die FTTB-Strategie wurde die Erschließung sämtlicher Haushalte im BLS-Gebiet binnen 10 Jahren definiert. Der vollständige Anschluss sämtlicher Gebäude steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass bezogen auf ein konkretes Ausbaugebiet zunächst eine bestimmte Mindestanschlussquote erreicht wird. Für Privathaushalte wurde diesbezüglich ein Wert von 50 %, bei Gewerbetreibenden von 70 % festgelegt. Zu betonen ist allerdings, dass es sich hierbei um eine Soll-Richtlinie handelt, von der die jeweilige Gemeinde auf eigenen Wunsch abweichen kann. Die Erschließung eines Gebietes stellt stets eine Einzelentscheidung dar, bei der die Ausbauentscheidung an die dazugehörige Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel durch die Gemeinde geknüpft ist. Aus organisatorischer Sicht soll die Umsetzung der FTTB-Erschließung innerhalb der BLS erfolgen. Eine eigene Gesellschaft für den Bereich FTTB unterhalb der eigentlichen BLS ergäbe wenig Sinn, da zum einen die verschiedenen „Geschäftsbereiche“ – Backbone / FTTC / FTTB – weder logisch noch wirtschaftlich voneinander zu trennen sind und zum anderen auch keinerlei organisatorische, steuerliche oder sonstige Vorteile damit verbunden wären. Für die Rollenverteilung bei einer Ausbauentscheidung bedeutet diese Organisation, dass zunächst die BLS oder die Gemeinde selbst ein bestimmtes Ausbaugebiet vorschlägt. Oftmals ergeben sich die Vorschläge auch von selbst, wenn im Rahmen von anderen Baumaßnahmen sich günstige Optionen für Mitverlegungen ergeben. Die Aufgabe der Gemeinde ist es, im nächsten Schritt einen Beschluss über den Ausbau und dessen Finanzierung herbei zu führen, während die BLS den Vertrieb der Hausanschlüsse übernimmt. Sämtliche weitere Aufgaben, wie die Beauftragung der Planer oder die Abwicklung von Ausschreibungen und Vergaben, obliegen dann ebenfalls der BLS. Je besser die Gemeinde und die BLS zusammenarbeiten, desto größer sind die Chancen auf vertriebliche Erfolge und kostengünstige Erschließungen.
Investitionen/wirtschaftliche Betrachtung
Zum Aufbau einer kompletten FTTB-Struktur werden nicht unerhebliche Finanzmittel benötigt. Im Gegensatz zu den bisherigen Geschäftsfeldern der BLS sieht die Förder-landschaft bei der Verlegung der Glasfaserleitungen bis in die Gebäude des Kunden zum heutigen Tage noch sehr schlecht aus. Brauchbare Zuschussprogramme durch Land, Bund, EU etc. gibt es bis dato nicht. Insofern ist es die Aufgabe der Gemeinden, zumindest vorerst, den Aufbau der FTTB-Infrastruktur auch ohne diese Unterstützung zu stemmen. Um die wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Strategie für die BLS und deren Gesellschafter abschätzen zu können, wurde der Business-Plan unter der Annahme eines vollständigen FTTB-Ausbaus in Zukunft fortgeschrieben. Die Ergebnisse wurden bei Informationsveranstaltungen in Sigmaringen, Ostrach und Steinhilben vorgestellt. Für Pfronstetten geht die BLS dabei von folgenden Zahlen aus:
Bei einer Kommunikationsinfrastruktur handelt es sich um eine sehr langlebige Investition mit sehr langer Laufzeit. Für deren Erstellung müssen deshalb mehrere Jahrzehnte in die Zukunft prognostiziert werden. Grundlage für diese Prognose bzw. Berechnung war die die mittlerweile für 17 Gemeinden erstellten FTTB-Greenfield-Planungen. Hierbei handelt es sich um eine Kostenberechnung einer kompletten Erschließung, wobei als Ausgangsszenario eine grüne Wiese unterstellt wird (=Greenfield). Für Pfronstetten wird ein Potenzial von 554 privaten und 77 gewerblichen Anschlüssen gesehen. Berechnet nach der „Greenfield-Methode“ müssten in Pfronstetten für den Netzausbau rund 2,97 Millionen Euro aufgewendet werden. Dieser rechnerische Wert stellt eine Maximalzahl dar, die tatsächlichen Kosten dürften deutlich niedriger liegen. So wird in der Modellberechnung davon ausgegangen, dass aufgrund des Umstands, dass in allen Ortsteilen der Standard FttC bereits erreicht ist, rund 300.000 € gespart werden können. Weitere rund 250.000 € können durch Mitverlegungen bei anderen Baumaßnahmen gespart werden, so dass der verbleibende maximale Investitionsbedarf bei rund 2,4 Millionen Euro liegt. Die BLS-Ausbaustrategie sieht vor, dass die Eigentümer der angebundenen Grundstücke für den Anschluss einen Baukostenzuschuss bezahlen. Dieser wurde auf einheitlich 800,00 € netto bzw. 952,00 € brutto für Privatanschlüsse und voraussichtlich 3.516,00 € netto für (höherwertige) gewerbliche Anschlüsse festgelegt. Bei einem Gesamtausbau würde sich hierdurch ein Finanzierungsanteil von rund 410.000 € ergeben. Der rechnerisch verbleibende Kostenanteil für die Gemeinde Pfronstetten würde sich somit auf 2,01 Millionen Euro belaufen. Entsprechend der Zielsetzung, jeden Haushalt binnen 10 Jahren mit Glasfaser zu erschließen, wurde im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung von einem Ausbau zwischen 2018 und 2027 ausgegangen. Mit Rücksicht auf die Haushalte der Gesellschafter wurde bei der Entwicklung der FTTB-Strategie beschlossen, dass 70 % der Investitionssumme über durch die BLS aufzunehmende Darlehen fremdfinanziert werden sollen. Die Gemeinden haben somit den verbleibenden Teil von 30 % in Form von Eigenkapitaleinlagen in die BLS einzubringen. Heruntergebrochen auf Pfronstetten bedeutet dies, dass von den genannten maximal 2,01 Millionen Euro rund 1,4 Millionen Euro über die BLS fremdfinanziert werden und die Gemeinde selbst nur einen Eigenkapitalanteil von rund 600.000 € tragen muss – verteilt auf zehn Jahre. Zins und Tilgung für die von der BLS aufgenommen Darlehen können, so sieht es die Finanzplanung vor, durch die Netznutzungsentgelte finanziert werden, welche die BLS vom jeweiligen Netzbetreiber erhält. Dasselbe gilt für die Aufwendungen des laufenden Geschäfts der BLS. Im Schnitt müsste die Gemeinde also pro Jahr 60.000 € aufwenden, um innerhalb von zehn Jahren alle Wohn- und Betriebsgebäude an das FttB-Netz anzuschließen. Zuschussmittel des Landes und des Bundes wurden bei dieser Kalkulation nicht berücksichtigt. Trotz gegenteiliger Beteuerungen bei den zurückliegenden Landtags- und Bundestagswahlkämpfen ist die Zuschusssituation derzeit alles andere als positiv. Fördermittel können nur sehr schwierig generiert werden. Sollten diese ermöglicht werden, würde dies die Finanzierung für die Gemeinde erleichtern, darauf verlassen und diese Mittel fest einplanen sollte man aber nicht. Auch sieht die Gemeindeverwaltung noch Potenzial für weitere Einsparungen durch Mitverlegungen bei anderen Maßnahmen. Wie bereits dargestellt steht in vielen Bereichen die Sanierung von Gehwegen an, allein schon durch die vom Kreis geplanten Erneuerungen von Ortsdurchfahrten von Kreisstraßen dürften größere Bereiche kostengünstiger erschließbar sein als in der Berechnung angenommen. Letztendlich dürfte der tatsächliche Finanzierungsanteil der Gemeinde unter den prognostizierten 600.000 € liegen. Erträge aus der Beteiligung an der BLS wird die Gemeinde Pfronstetten frühestens in 30 Jahren erwarten können. Dann sind die gebauten Anlagen abgeschrieben, während die Lebensdauer von Glasfaserleitungen, Rohren sowie den sonstigen Bestandteilen einer FTTB-Infrastruktur weit über diese Zeiträume hinausgeht. Allerdings handelt es sich bei FTTB um eine Infrastruktur der Daseinsvorsorge, hier steht die mögliche Gewinnerzielung nicht im Mittelpunkt der Überlegungen.
Fazit
Der von der BLS aufgezeigte Weg zum Ausbau einer FttB-Infrastruktur in der Gemeinde Pfronstetten ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung der richtige Weg. Alleine wäre die Gemeindeverwaltung konzeptionell und auch finanziell mit dieser Mammutaufgabe überfordert. Zusammen mit den Nachbargemeinden und der BLS als Träger des Netzes stehen die Chancen aber gut, zeitnah für eine zukunftsfähige Breitbandanbindung im Gemeindegebiet zu sorgen.
Im Gemeinderat war man sich einig, dass nach heutigem Stand der Dinge der Glasfaserausbau unabdingbar ist – auch wenn man heute nicht wisse, ob mittelfristig nicht doch noch etwas besseres und günstigeres erfunden werde. Zweifel wurden jedoch geäußert, ob auch alle Gebäudeeigentümer mitziehen, einen – kostenpflichtigen! – Hausanschluss verlegen lassen und auch letztlich an das gegenüber DSL zunächst teurere Glasfasernetz anschließen werden. „Hier müssen wir“, machte Bürgermeister Reinhold Teufel deutlich, „aktiv Werbung betreiben! Ein Gebäude mit Galsfaseranschluss wird in Zukunft auch deutlich mehr wert sein als eins ohne. Zudem dürfte die Qualität der Internetversorgung für die jüngere Generation ein K.O.-Kriterium in der Frage sein, dauerhaft in der Gemeinde zu bleiben oder wegzuziehen.
Einstimmig beschlossen wurde, dass die Gemeinde die Ausbaustrategie der BLS mitträgt und sich auf den Weg macht, in den kommenden zehn Jahren alle Wohn- und Geschäftsgebäude ans Glasfasernetz anzubinden.
Bebauungsplan „Lerchenberg Erweiterung und Neufassung 2016“ als Satzung beschlossen
Mit dem Bebauungsplan Erweiterung „Lerchenberg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung von gewerblichen Bauflächen um ca. 1 ha geschaffen werden. Da zukünftig durch die neu geschaffenen Gewerbebauflächen mehr Erschließungsverkehr entsteht, beabsichtigt die Gemeinde ein neues Verkehrskonzept. Der bereits bestehende Anschlussbereich der Straße „Brühlwiesen“ mit der Bundesstraße 312 soll ausgebaut und so dimensioniert werden, dass zukünftig ausreichend Platz für Lastkraftwagen und ein sicheres Abbiegen für Linksabbieger möglich sein wird. Dazu ist der Bau einer Linksabbiegerspur aus Tigerfeld kommend erforderlich. Die Straßenbauverwaltung beim Regierungspräsidium hat dem Anschluss grundsätzlich zugestimmt.
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans berücksichtigt bereits die Privatisierung der Straße „Brühlwiesen“ auf Höhe der Grenze des zwischenzeitlich bebauten Grundstücks Flst. Nr. 95/1 und eine Überbauung dieses Teilstücks im Bereich der beiden bestehenden Gebäude der Firma CSP. Um trotz Privatisierung der Straße „Brühlwiesen“ eine Verbindung an die Straße „Hülengasse“ herzustellen, wurde im Bereich des südlichen Wendehammers eine neue Verbindungsstraße geschaffen. Diese Straße dient ausschließlich dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr.
Der Gemeinderat hat den Entwurf des Bebauungsplans und der dazu gehörenden örtlichen Bauvorschriften bereits in seiner Sitzung vom 03.08.2016 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Mitteilungsblatt vom 04.08.2016 öffentlich bekanntgemacht. Mit Schreiben vom 05.08.2016 wurden die Träger öffentlicher Belange benachrichtigt und um Stellungnahme gebeten. Die innerhalb der hierfür festgelegten Frist vom 12.08.2016 bis 12.09.2016 eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurden dem Gemeinderat in einer Zusammenstellung dargestellt. Mit dem einstimmig gefassten Satzungsbeschluss wurde das Bebauungsplanverfahren erfolgreich zum Abschluss gebracht.