Beschlüsse des Gemeinderats

In der Sitzung des Gemeinderats am 25.10.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Waldwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2018 beschlossen

Matthias Kiess und Peter Ostertag von der beim Landkreis Reutlingen angesiedelte Forstverwaltung haben im Gemeinderat den Entwurf der Plandaten für das Forstwirtschaftsjahr 2018 vorgestellt. Die 2009 beschlossene Forsteinrichtung sieht seit der Zwischenrevision eine jährliche Gesamtnutzung von 2.450 Festmeter (Fm) vor, wobei mit 1.250 Fm der etwas größere Anteil auf die Vornutzung entfällt.

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Für 2018 ist eine Gesamtnutzung von 2.100 Fm geplant, dies liegt unter dem festgelegten Hiebssatz. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass in den ersten Jahren des Einrichtungszeitraums der Hiebssatz überschritten wurde, wenngleich trotzdem eine nachhaltige Nutzung des Gemeindewalds gegeben ist.  Die geplante Nutzung im Bereich Nadelholz erhöht sich gegenüber dem Vorjahr (1.570 Fm) auf 1.820 Fm, im Bereich Laubholz von 180 fm auf 280 fm. Der geplante Einschlag wird auf einer Gesamtfläche von 38,8 ha erfolgen, auf 1,6 ha erfolgt eine Jungbestandspflege. Bei den Kulturen steht auf 9,8 ha eine Schlagpflege an, auf 4,2 ha eine Kultursicherung. Auf 0,6 ha werden Kulturen vorbereitet, flächengleich ist An- und Vorbau geplant. Dabei sollen insgesamt 1.050 Weißtannen gesetzt werden. Diese Baumart ist nach Einschätzung der Forstfachleute besser geeignet, den aktuellen und künftigen Anforderungen des Standorts zu begegnen. Unbefriedigend ist die Situation beim Wildverbiss: Auch die Hauptbaumart Buche kommt vielerorts ohne Schutzmaßnahmen nicht durch. Für die geplanten Pflanzungen sind deshalb auf 5,2 ha Verbisschutzmaßnahmen vorgesehen. Hier müssen sich die Jagdpächter an den Kosten beteiligen. Ebenfalls im Forsthaushalt verbucht werden Aufwendungen für Erholungseinrichtungen im Wald. Hierbei handelt es sich z.B. um den Unterhaltungsaufwand für den PhänoPfad und den Investitionsaufwand für den Premiumwanderweg Tiefental. Dies hat u.a. steuerliche Gründe, bei Ausgaben anfallende Vorsteuern können auf diese Weise mit der im Forstbereich anfallenden Umsatzsteuer verrechnet werden. Nachdem die Lage am Holzmarkt unverändert so ist, dass nahezu alle Sortimente durch den stabilen Brennholzkurs gestützt werden, kann im nächsten Jahr im mit rund 368 ha Wald vergleichsweise kleinen Gemeindewald mit einem Ertrag in Höhe vom 17.640 € gerechnet werden. Revierförster Peter Ostertag wagte auch einen ersten Ausblick auf das Ergebnis des laufenden Forstwirtschaftsjahrs. Der Holzeinschlag wurde mit 1.740 Fm planmäßig vollzogen, an zufälliger Nutzung (z.B. Sturm- / Käferholz) sind bisher erst 120Fm zu verzeichnen. Nachdem speziell der Käfer im Herbst noch einmal deutlich zugeschlagen hat, dürfte sich diese Zahl allerdings erhöhen. Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Planung zu, Bürgermeister Reinhold Teufel bedankte sich abschließend für die immer sehr gute Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Forstverwaltung.

Bebauungsplan „Hofäcker“, Pfronstetten soll geändert werden

Der Gemeinderat hat am 27.09.2017 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans „Hofäcker“, Pfronstetten, im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) gefasst. Dieser Beschluss wurde im Mitteilungsblatt vom 05.10.2017 öffentlich bekannt gemacht, die zu berücksichtigenden Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindeverwaltung angeschrieben.

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Hintergrund der geplanten Änderung ist der geplante Neubau eines Wohnhauses im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Bisher ist vorgesehen, die zulässige Traufhöhe von 4,30 m auf 4,70 m anzuheben. Im Nachgang zur Beschlussfassung im Gemeinderat ist die Bauherrschaft an die Gemeindeverwaltung herangetreten und hat angefragt, ob neben der Änderung der Traufhöhe auch eine Änderung dahingehend möglich wäre, dass bei der Dacheindeckung neben roten und rotbraunen Materialen auch schwarze bis graue Materialen zugelassen werden können. Rechtlich ist dies möglich, in der Frage der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen kann die Gemeinde weitestgehend in eigener Zuständigkeit entscheiden. Nachdem diese Materialen im angrenzenden Plangebiet des Bebauungsplans „Hofäcker Nord“ mit der letzten Änderung dieses Bebauungsplans im Jahr 2015 ebenfalls zugelassen wurden, steht dem aus Sicht der Gemeindeverwaltung nichts entgegen. Auch diese Änderung kann im vereinfachten Verfahren nach § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 13 Abs. 1 BauGB erfolgen, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und auch die sonstigen hierfür geltenden Voraussetzungen erfüllt werden. Die Änderung kann insgesamt weitestgehend von der Gemeindeverwaltung selbst durchgeführt werden, so dass hierfür keine externen Kosten entstehen. Notwendig ist lediglich eine nochmalige Fassung des Aufstellungsbeschlusses. Dieser ist dann wiederum öffentlich bekanntzumachen, die Träger öffentlicher Belange sind nochmalig zu hören. Der Gemeinderat hat dem zugestimmt.

Jahresrechnung 2016 festgestellt

Die Jahresrechnung stellt das Gegenstück zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan dar. Dabei wird das tatsächliche Ergebnis den Vorgaben des Haushaltsplans gegenübergestellt. Erstmals stellte der neue Gemeindekämmerer Tim Scheible diese Zahlen dem Gemeinderat vor. Beim Verwaltungshaushalt, in dem grob gesagt das “laufende Geschäft” der Gemeinde abgebildet wird, liegt das Ergebnis mit 4,15 Millionen Euro nur geringfügig über dem Ansatz von 4,06 Millionen Euro. Das Volumen des Vermögenshaushalts, in dem die Investitionen abgebildet werden, reduziert sich von geplanten 1,67 Millionen Euro auf 1,23 Millionen Euro. Sowohl das Jahr 2016 wie auch das Jahr 2017 sind für die Gemeinde nicht einfach:

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in den Jahren 2014 und 2015 konnte die Gemeinde Rekordergebnisse bei der Gewerbesteuer verbuchen, die allerdings auf Einmal-Ereignisse zurückzuführen sind. Nach der Systematik des kommunalen Finanzausgleiches werden für die Zuweisungen, welche die Gemeinde vom Land erhält und für die Umlagen, welche die Gemeinde z.B. an den Landkreis bezahlen muss, nach den Steuereinnahmen des zweitvorangegangenen Jahres berechnet. Dies hat zur Folge, dass die Gemeinde deutlich mehr bezahlen muss und deutlich weniger bekommt. Letztendlich kann die Gemeinde, das haben kluge Köpfe berechnet, deshalb von jedem Euro vereinnahmter Gewerbesteuer nur 20 Cent tatsächlich behalten. Aus diesem Grund war von vorne herein klar, dass die Gemeinde im Jahr 2016 die laufenden Kosten und die durchgeführten Investitionen nicht aus den laufenden Einnahmen würde bezahlen können. Allerdings wurden die Mehreinnahmen aus den Jahren 2014 und 2015 auch nicht ausgegeben, sondern in die Rücklagen gelegt. Diese stieg deshalb auch von unter einer Million im Jahr 2013 auf knapp 2,8 Millionen Euro im Jahr 2015. Geplant war, im Jahr 2016 aus dieser Rücklage 1,05 Millionen Euro zur Deckung der Ausgaben zu entnehmen. Durch eine sparsame Haushaltsführung konnte dieser Betrag auf rund 808.000 € reduziert werden, so dass die Rücklagen Ende 2016 auf rund 2 Millionen Euro beliefen. Damit ist die Gemeinde gut gerüstet, um das noch schwerere Jahr 2017 unbeschadet zu überstehen.

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Erfreulich ist die Entwicklung des Schuldenstands: Zum Ende des Jahres hatte die Gemeinde noch Schulden in Höhe von rund 415.000 € oder ca. 280 € pro Einwohner. Damit liegt die Gemeinde deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Nachdem Kreditverträge im Regelfall mit langen Laufzeiten abgeschlossen werden, kann die Gemeinde nicht – was naheliegend wäre – ihre Schulden sofort ablösen. Sowohl Kämmerer Tim Scheible wie auch Bürgermeister Reinhold Teufel halten aber am Ziel fest, die Gemeinde in die Schuldenfreiheit führen zu wollen, wobei man auch nie nie sagen soll, wie der Bürgermeister anfügte. Die Jahresrechnung wurde vom Gemeinderat letztlich einstimmig festgestellt.

Neue EDV-Anlage wird gekauft, nicht geleast

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats im Juli 2017 wurde beschlossen, die Lieferung sowie die Installation der neuen EDV-Anlage an das Rechenzentrum (KIRU) zu vergeben. Zudem wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, Leasingvereinbarungen für die Hardwarekomponenten zu treffen. Zwischenzeitlich wurde die neue EDV-Anlage am 11. Oktober installiert und die Gemeindeverwaltung hatte zwei Leasingangebote eingeholt. Dabei hat sich gezeigt, dass die Finanzierung über Leasing nicht kostengünstiger wäre als der direkte Erwerb der Gerätschaften, in beiden Fällen müsste die Gemeinde rund 31.000 € aufwenden. Ein Erwerb der Geräte hätte den Vorteil, dass diese nach Ablauf der Nutzungszeit (4 Jahre) an andere Einrichtungen der Gemeinde weitergegeben werden können. Dies wäre speziell im Hinblick auf die werthaltigeren Server eine überlegenswerte Alternative. Nachdem die Gemeinde für Ihr Guthaben ohnehin aktuell kaum Zinsen mehr bekommt und im Gegenteil sogar durch Negativzinsen bedroht wird, stimmte der Gemeinderat der Beschaffung der EDV-Anlage durch Eigenmittel zu.

Baugesuche sorgen für Diskussionen

Während die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu den vorliegenden Baugesuchen meist eine Routineangelegenheit ist, gaben bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats gleich zwei Baugesuche Anlass zu Diskussionen.
Der geplante Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Tigerfeld kann so wie geplant nicht realisiert werden – dies wurde von der Gemeindeverwaltung so schon vermutet und zwischenzeitlich von der Baurechtsbehörde so auch bestätigt. Der Gemeinderat beschloss deshalb, die Entscheidung über das Einvernehmen zu vertagen, bis die Genehmigungsfähigkeit des Baugesuchs gegeben ist. Dies kann entweder durch eine Änderung der Gebäudeplanung oder aber durch eine Änderung des maßgeblichen Bebauungsplans ermöglicht werden. Die zweite Variante wäre allerdings sehr teuer und die entstehenden Kosten müsste der Bauherr tragen.
Abgelehnt wurde das gemeindliche Einvernehmen für die geplante Errichtung einer Werbeanlage für wechselnde Fremdwerbung an der Bundesstraße in Huldstetten. Auch im Interesse der Anlieger, für die eine solche Anlage ein optischen Ärgernis wäre, stimmten die Räte gegen den Verwaltungsvorschlag. Dieser wiederum sah die Zustimmung vor, da die befürchtete optische Beeinträchtigung kein städtebaulich relevanter Grund für die Versagung des Einvernehmens darstellt. Die Gemeinde musste dies bei ähnlichen Verfahren in der Vergangenheit feststellen, als ebenfalls das Einvernehmen versagt wurde und letztendlich das Verwaltungsgericht die geplanten Anlagen zuließ. Bürgermeister Reinhold Teufel hatte darauf hingewiesen, dass eine Ablehnung nur bei einer bestehenden Sichtbeziehung zur einem denkmalgeschützten Gebäude rechtlich haltbar wäre, was im vorliegenden Fall nicht gegeben ist. Er behielt sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, gegen diesen möglicherweise rechtswidrigen Beschluss von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.

 

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