Notariats- und Grundbuchamtsreform

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Im Hinblick auf die Notariats- und Grundbuchamtsreform zum 01. Januar 2018 teilt das Notariat Hayingen folgendes mit:

Die derzeit in ihrer Endphase befindliche baden-württembergische Notariatsreform und die damit ebenfalls verbundene Neuordnung des Grundbuchwesens bilden die größte Reform in der Geschichte der baden-württembergischen Justiz. Die Reform geht auf Entscheidungen der damaligen Landesregierung in den Jahren 2008 und 2009 zurück und wird zum 01. Januar 2018 abgeschlossen sein.

Alle staatlichen Notariate und damit auch das Notariat Hayingen werden in Vollzug der Reform zum Ablauf des Jahres 2017 vollständig aufgelöst.

Damit endet endgültig auch die im Jahre 1826 im Königreich Württemberg begründete besondere Notariatsform unseres Landesteils, die aufgrund ihrer Verbindung von notarieller Tätigkeit mit den gerichtlichen Zuständigkeiten des Grundbuchamts, des Betreuungsgerichts und des Nachlassgerichts und ihrer damit einhergehenden Bürgernähe und Synergieeffekte lange Zeit als vorbildlich galt.

Die Auswirkungen für den bisherigen Notariatsbezirk Hayingen (Stadt Hayingen und Gemeinden Pfronstetten und Zwiefalten) im Einzelnen:

1. Beurkundungsbereich:

Infolge Auflösung der rund 300 staatlichen Notariate des Landes werden Beurkundungen ab 01. Januar 2018 ausschließlich von freiberuflichen Notaren wahrgenommen. Unter diesen haben die Bürger (wie bereits bisher im Beurkundungsbereich unter den staatlichen Notariaten) freie Notarwahl. Die vom Justizministerium zugelassenen freiberuflichen Notare und deren Amtssitze können im Internet den einschlägigen Verzeichnissen entnommen werden.

Beim Notariat Hayingen bis 31. Dezember 2017 begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Beurkundungsvorgänge werden ab 01. Januar 2018 vom künftigen freiberuflichen Notar in Münsingen, Herrn Tobias Werner, als für das Notariat Hayingen bestellten Notariatsabwickler bearbeitet.

Die beim Notariat Hayingen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 erstellten notariellen Urkunden werden grundsätzlich künftig beim Amtsgericht Münsingen verwahrt.

2. Grundbuchamt:

Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens werden die mehr als 600 bisherigen Grundbuchämter unseres Bundeslandes allesamt aufgelöst und in die 13 landesweit verbleibenden Zentralgrundbuchämter eingegliedert. Das Grundbuchamt für Hayingen, Pfronstetten und Zwiefalten beim Notariat Hayingen wird zum 11. Dezember 2017 aufgehoben und dem Zentralgrundbuchamt beim Amtsgericht Böblingen zugewiesen.

Letzter Tag, an dem das Grundbuchamt beim Notariat Hayingen geöffnet hat, ist Freitag, der 08. Dezember 2017. Ab dem 11. Dezember 2017 wird das Grundbuchamt für den bisherigen Notariatsbezirk Hayingen beim Amtsgericht Böblingen geführt.

Aus Gründen der Überleitung sind bereits vom 06. Dezember 2017 bis 08. Dezember 2017 keine Grundbucheintragungen beim Notariat Hayingen mehr möglich.

Die zum Grundbuch gehörenden Akten eines jeden Eigentümers werden bereits ab Anfang November 2017 vom Notariat Hayingen ins neue Grundbuchzentralarchiv nach Kornwestheim überführt. Dort werden künftig ca. 16 Millionen Grundakten aus ganz Baden-Württemberg gelagert sein. Es gilt damit als eines der größten Archivgebäude der Bundesrepublik Deutschland.

Einsicht in das elektronische Grundbuch und Abschriften hieraus können auch bei den bei den Gemeinden des Bezirks eingerichteten Grundbucheinsichtsstellen beantragt werden.

3. Betreuungsgericht:

Infolge Auflösung des Notariats Hayingen wird das Betreuungsgericht für Hayingen, Pfronstetten und Zwiefalten mit Wirkung ab 01. Januar 2018 dem Amtsgericht Münsingen zugewiesen.

4. Nachlassgericht und Testamentsverwahrung:

Infolge Auflösung des Notariats Hayingen werden die nachlassgerichtlichen Tätigkeiten sowie die besondere amtliche Verwahrung von letztwilligen Verfügungen ab 01. Januar 2018 dem Amtsgericht Reutlingen zugewiesen. Damit ist das Amtsgericht Reutlingen ab 01. Januar 2018 insbesondere für die Erteilung von Erbscheinen und die Eröffnung von letztwilligen Verfügungen für Hayingen, Pfronstetten und Zwiefalten ausschließlich zuständig.

Das Notariat Hayingen bittet die Einwohnerschaft des Notariatsbezirks dringend um Kenntnisnahme und Beachtung der Veränderungen.

Ferner bitten wir um Verständnis, dass in der derzeitigen Übergangs- und Auflösungsphase in allen Bereichen des Notariats mit Verzögerungen zu rechnen ist und Beurkundungswünsche nur noch sehr eingeschränkt erfüllt werden können.

Hayingen, den 16. Oktober 2017

Bezirksnotar Konrad Klocker

Hinweis der Gemeindeverwaltung:

Für die Einsichtnahme in das elektronische Grundbuch und die Fertigung von Abschriften hieraus ist bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten der Ratschreiber Tim Scheible zuständig. Für die Inanspruchnahme dieses Services muss die Gemeindeverwaltung eine Verwaltungsgebühr erheben.

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