Beschlüsse des Gemeinderats

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2017 folgende Beschlüsse gefasst:

Teststrecke für (teil-) autonomes Fahren im Gemeindegebiet

Die Firma PARAVAN aus Aichelau hat auf der Internationalen Automobilausstellung (IAA) in Frankfurt das Projekt „CLOUi“ vorgestellt.

Bildergebnis für cloui

CLOUi ist ein vollständig von PARAVAN entwickeltes Fahrzeug, das als Technologieträger zur Entwicklung von autonom fahrenden Fahrzeugen dienen soll.

Nachdem der Bundesrat im Mai der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt hat, können in Deutschland erstmals Regelungen für den Einsatz selbstfahrender Autos greifen. Das autonome Fahren gilt als Zukunft des Auto- und Lkw-Verkehrs. Hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme dürfen damit das Steuern oder Bremsen selbstständig übernehmen. Nach der derzeitigen Rechtslage muss aber ein Fahrer weiter im Fahrzeug sein und jederzeit die Kontrolle wieder übernehmen können. Dies ist vor allem bei der Haftungsfrage bei Unfällen wichtig.

PARAVAN möchte mit CLOUi nun ein Fahrzeug auf die Straße bringen, das zum Transport von Personen oder Gütern eingesetzt werden kann. Die Aufgabe des gesetzlich (noch) notwendigen Fahrers soll dabei auch von Menschen mit Behinderung wahrgenommen werden können. Damit kann ein Beitrag zur Inklusion, also zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben geleistet werden.

In Gesprächen mit dem Unternehmen wurden Überlegungen entwickelt, den Prototypen von CLOUi auf öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet im Testbetrieb einzusetzen, im Idealfall auch so, dass auch ein gewisser Nutzen hierdurch gegeben ist. Rechtlich müsste dies nach der Gesetzesänderung im Mai über eine entsprechende Sondergenehmigung des Landratsamts möglich sein, näheres wäre hier noch abzustimmen.

Im ersten Schritt soll eine weniger stark befahrene Straße genutzt werden.

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Als Teststrecke bietet sich die Route Aichelau – Aichstetten – Pfronstetten an, wobei die Wendepunkte in Pfronstetten die Wendplatte Hofäcker und in Aichelau der Bereich Franz-Arnold-Straße – Hasenweg  – Paravanstraße wären. Die Strecke wäre ca. 5,8 km lang.

CLOUi könnte der Einstieg in einen auf den ländlichen Raum zugeschnittenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sein. Dieser krankt ja daran, dass relativ wenige Fahrgäste über relativ weite Wege transportiert werden müssen. Autonom fahrende Kleinfahrzeuge, die langfristig keine Personalkosten verursachen, könnten langfristig tatsächlich zum „Stadtverkehr für den ländlichen Raum“ mit kurzen Fahrtakten werden.

Auf der o.g. Trasse könnte ein Pendelverkehr zwischen Aichelau, Aichstetten und Pfronstetten angeboten werden. Damit könnte die Anbindung von Aichelau und Aichstetten an das in Pfronstetten deutlich breitere ÖPNV-Angebot verbessert werden. Zumindest in der Theorie könnten so Bürgerinnen und Bürger ohne Auto mit CLOUi und dann mit dem Bus nach Engstingen / Riedlingen zum Einkaufen fahren. In der Stadt ist dies gang und gäbe, auf dem Land muss dies sicherlich erst noch wachsen. Es könnten aber auch Besucher des PhänoPfads, die mit dem ÖPNV anreisen, zum PhänoPfad transportiert werden. Somit könnte für den angedachten Testbetrieb durchaus auch ein gewisser praktischer Nutzen dargestellt werden.

Natürlich müssen diese Überlegungen noch geprüft und diskutiert werden. Insbesondere muss auch noch besprochen werden, wer Träger dieses Verkehrs sein könnte. Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass dies für Nahverkehrsunternehmen aus der Region ein spannendes Thema sein könnte.

Die Realisierung einer solchen Teststrecke könnte ein weiterer Schritt der Gemeinde in Richtung „Digitalisierung der Gesellschaft“ sein. Mit dem erreichten Stand beim Breitbandausbaus und der Erzeugung regenerativer Energien ist Pfronstetten schon gut unterwegs, die Kooperation mit dem größten örtlichen Unternehmen beim Thema autonomes Fahren wäre hier eine passende Ergänzung. Aus diesem Grund schlägt die Gemeindeverwaltung  vor, dieses Vorhaben positiv zu begleiten und die Realisierbarkeit zu prüfen.

Zunächst müssten die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft und Gespräche mit als Projektpartner in Frage kommenden Nahverkehrsunternehmen geführt werden.  Sollten hier entsprechend positive Signale kommen, wäre mittelfristig eine Realisierung des Vorhabens denkbar.

Der Gemeinderat hat beschlossen,  dass die Gemeinde Pfronstetten die Bestrebungen der Fa. PARAVAN, im Gemeindegebiet eine Teststrecke für (teil-) autonomes Fahren auszuweisen, unterstützt. Außerdem wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingungen abzuklären und in Gespräche mit Projektpartnern einzutreten.

Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Wasserversorgung

In der Gemeinde Pfronstetten wird die Wasserversorgung als sogenannter Regiebetrieb geführt. Regiebetriebe stellen wirtschaftliche und nicht-wirtschaftliche Unternehmen im Sinne des § 102 Gemeindeordnung (GemO) dar und sind in organisatorischer, personeller als auch haushaltsrechtlicher Hinsicht voll in den Gemeindehaushalt integriert. Regiebetriebe sind grundsätzlich so zu führen, dass der öffentliche Zweck erfüllt wird und sollen darüber hinaus gemäß § 102 Abs. 3 GemO grundsätzlich nicht nur eine volle Kostendeckung, sondern auch einen Ertrag für den Haushalt erzielen. Sie sind gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 Kommunales Abgabengesetz (KAG) ausdrücklich vom Kostenüberschreitungsverbot ausgenommen.

Die Jahresabschlüsse für die Wasserversorgung der Gemeinde Pfronstetten sowie die entsprechenden Steuererklärungen werden seit dem Wirtschaftsjahr 2011 durch den örtlichen Steuerberater Herrn Eberhard Bez durchgeführt. Herr Bez hat die festgestellten Zahlen auch im Gemeinderat vorgestellt.

Die Umsatzerlöse beliefen sich im Wirtschaftsjahr 2016 auf 187.304,00 EUR (Vj. 187.665,00 EUR) und sind nahezu gleich wie im Vorjahr. Ebenfalls fast gleich hoch wie im Vorjahr sind die Aufwendungen für den Wasserbezug der mit 134.327,38 EUR (Vj. 136.739,70 EUR) zu Buche schlägt. Sämtliche übrige Aufwendungen wie z.B  Abschreibungen auf das Wassernetz, Verwaltungskostenumlage, Bauhofleistungen, Steuerberatungskosten, etc. belaufen sich in etwa gleicher Höhe wie im Vorjahr. Lediglich die Reparaturen und Instandhaltungen des Wasserleitungsnetzes waren im Vergleich zum Vorjahr um 12.292,23 EUR geringer (Reparaturen und Instandhaltungen ins Wassernetz im laufenden Wirtschaftsjahr: 6.429,52 EUR (Vj. 18.721,75 EUR)). Durch die verhältnismäßig geringen Reparaturen und Instandhaltungen ins Wassernetz konnte im Wirtschaftsjahr 2016 ein Jahresergebnis in Höhe von 40.633,40 EUR (Vj. 27.040,59 EUR) erzielt werden.

Die Investitionen ins Anlagevermögen (neue Wasserleitungen) betrugen im laufenden Wirtschaftsjahr 19.990,10 EUR. Diese wurden im Gewerbegebiet „Lerchenberg“ Pfronstetten und „Wimsener Straße“ in Tigerfeld getätigt.

Die noch nicht abgeschlossenen Investitionen ins Anlagevermögen (Anlagen im Bau) beliefen sich im laufenden Wirtschaftsjahr 2016 auf insgesamt 40.433,96 EUR. Die Investitionen betreffen die Wasserleitungen „Wimsener Straße“ in Tigerfeld, Fölltörle in Aichelau und Schelmenwasen in Pfronstetten.

Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss der Wasserversorgung Pfronstetten für das Jahr 2016 festgestellt.

Bebauungsplan „Friedhofgasse Nord“, Aichelau, geändert

Der Gemeinderat hat am 26.07.2017 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Friedhofgasse Nord“, Aichelau,  gefasst.  Die Änderung kann im vereinfachten Verfahren nach § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 13 Abs. 1 BauGB erfolgen, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und auch die sonstigen hierfür geltenden Voraussetzungen erfüllt werden.  Die Änderung kann weitestgehend von der Gemeindeverwaltung selbst durchgeführt werden, so dass hierfür keine externen Kosten entstehen. Mit Schreiben vom 27.07.2017 wurde das Landratsamt Reutlingen als Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gehört. Außerdem wurde der Aufstellungsbeschluss im Mitteilungsblatt vom 03.08.2017 öffentlich bekanntgemacht.  Dem Gemeinderat wurde eine Auswertung der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgelegt.  Die Änderung des Bebauungsplans konnte als Satzung beschlossen werden.

Bebauungsplan „Breite West“, Aichelau, geändert

Der Gemeinderat hat am 26.07.2017 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans „Breite West“, Aichelau, gefasst. Die Änderung kann im vereinfachten Verfahren nach § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 13 Abs. 1 BauGB erfolgen, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und auch die sonstigen hierfür geltenden Voraussetzungen erfüllt werden. Die Änderung kann weitestgehend von der Gemeindeverwaltung selbst durchgeführt werden, so dass hierfür keine externen Kosten entstehen. Mit Schreiben vom 27.07.2017 wurde das Landratsamt Reutlingen als Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gehört. Außerdem wurde der Aufstellungsbeschluss im Mitteilungsblatt vom 03.08.2017 öffentlich bekanntgemacht. Dem Gemeinderat wurde eine Auswertung der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgelegt. Die Änderung des Bebauungsplans konnte als Satzung beschlossen werden.

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Bebauungsplan „Hofäcker“, Pfronstetten, soll geändert werden

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hofäcker“, Pfronstetten, ist der Neubau eines Wohnhauses geplant. Dabei hat sich gezeigt, dass die Festsetzungen zum Bebauungsplan den heutigen Erfordernissen nicht mehr gerecht werden. So ist bei der vorgegebenen Traufhöhe von 3,80 m aufgrund der notwendigen Wärmeschutzmaßnahmen der im Dachgeschoss nutzbare Kniestock so gering, dass diese Wohnräume nicht optimal ausgenutzt werden können. Im Sinne einer flächensparenden Bauweise möchte die Gemeinde eine möglichst optimale Ausnutzbarkeit von Baugrundstücken ermöglichen. Im vorliegenden Fall kann dies dadurch erreicht werden, dass diese Festsetzungen dahingehend geändert werden, dass eine Höhe von 4,70 m zugelassen wird. Dies entspricht der neuen Festsetzung im Bebauungsplan „Schelmenwasen“ in Pfronstetten und im Bebauungsplan „Breite West“. Diese Änderung kann im vereinfachten Verfahren nach § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 13 Abs. 1 BauGB erfolgen, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und auch die sonstigen hierfür geltenden Voraussetzungen erfüllt werden. Die Änderung kann weitestgehend von der Gemeindeverwaltung selbst durchgeführt werden, so dass hierfür keine externen Kosten entstehen. Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss gefasst.

Erneuerung der Abwasserpumpen im Pumpwerk Pfronstetten

Die Pumpen im Abwasserpumpwerk Pfronstetten sind mittlerweile in die Jahre gekommen und bringen nicht mehr die erforderliche Leistung für einen reibungsfreien Betrieb. Bereits im Haushalt 2015 und 2016 wurden Mittel für die Ersatzbeschaffungen bereitgestellt, jedoch wurden die Maßnahmen aufgrund personeller Engpässe nicht durchgeführt. Die beiden Pumpen müssen noch zwingend in diesem Jahr ausgetauscht werden, da nicht absehbar ist, wie lange diese noch die Mindestleistung erbringen können. Die Gemeindeverwaltung hatte daher vorgeschlagen, die bereits in den Jahren 2015 und 2016 bewilligte Maßnahme im Haushaltsjahr 2017 zu realisieren und an die Firma Keimer zu vergeben. Die Ausgaben in Höhe von rund 19.000 € (8.900 € je Pumpe, zusätzlich Monteurstunden) können über den Nachtragshaushalt 2017 finanziert werden. Dem hat der Gemeinderat zugestimmt.

Planung und Bauleitung für Umbau des Rathauses Pfronstetten vergeben

Der Gemeinderat hat am 25.01.2017 beschlossen, nach Wegfall der Nutzung von Teilen des Erdgeschosses im Rathaus Pfronstetten als Bankräume diesen Bereich zu einem barrierefrei erreichbaren Bürgerbüro umzubauen. Außerdem soll eine Instandsetzung der Außenfassade erfolgen.

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Vom Architekturbüro Künster aus Reutlingen wurden für diese Maßnahme eine Vorplanung und eine Kostenschätzung erstellt. Die der Beschlussfassung zugrunde liegende Kostenschätzung ging von Gesamtkosten in Höhe von rund 169.000 € aus. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, für diese Maßnahme einen Zuschuss aus dem Ausgleichstock zu beantragen.

Zwischenzeitlich liegt der entsprechende Bewilligungsbescheid vor, die Gemeinde erhält vom Land einen Zuschuss in Höhe von 60.000 € oder 35,5%. Beantragt war eine Förderung in Höhe von 50% oder 84.500 €. Auch wurde auch das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, so dass nunmehr die Umsetzung der Maßnahme angegangen werden kann.

Die Gemeindeverwaltung hat vorgeschlagen, die weitere Planung und Bauleitung an das Architekturbüro Künster aus Reutlingen zu vergeben. Hierfür liegt ein Angebot nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) in Höhe von 28.900 € vor (Honorarzone III, Mittelsatz, Nebenkosten 6%).  Der Betrag von 3.689 €, der für die Erstellung der Vorplanung mit Kostenschätzung bereits an das Architekturbüro Künster ausbezahlt wurden, wird auf den Gesamtbetrag angerechnet. Der Gesamtbetrag entspricht dem Ansatz in der o.g. Kostenschätzung. Die Gemeindeverwaltung strebt allerdings Einsparungen bei der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) dadurch an, dass Teile des Vergabeverfahrens in Eigenleistung erbracht werden. Im Haushalt 2017 sind für die Maßnahme insgesamt 164.000 € eingeplant. Die Finanzierung ist damit gegeben. Der Gemeinderat hat der Beauftragung zugestimmt.

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