Bekanntgaben im Gemeinderat

In der Sitzung des Gemeinderats am 27.09.2017 erfolgten folgende Bekanntgaben:

Rückblick auf die Bundestagswahl

Bürgermeister Reinhold Teufel verweist auf die örtlichen Ergebnisse der Bundestagswahl am vergangenen Sonntag. Die Gemeinde Pfronstetten konnte hier mit 88,3% die höchste Wahlbeteiligung im Landkreis verbuchen, damit lag die Gemeinde satte 10 Prozentpunkte über dem Landesergebnis. Er bedankte sich noch einmal bei allen Wählerinnen und Wählern sowie den vielen ehrenamtlichen Wahlhelfern.

Neubau Dorfgemeinschaftshaus Aichelau

Die Gemeinde war im Frühjahr mit dem ambitionierten Ziel gestartet, schnellstmöglich Pläne für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses zu entwickeln und schon in diesem Jahr die entsprechenden Zuschussanträge zu stellen. Dies sollte es möglich machen, dass bereits im Jahr 2019 mit der Maßnahme begonnen werden kann.

Der im Bauausschuss besprochene Standort für das Gebäude liegt im baurechtlichen Außenbereich. Die Gemeinde muss hierfür deshalb erst einmal „Baurecht“ schaffen, und zwar durch einen entsprechenden Bebauungsplan. Der Gemeinderat hat in seiner Juli-Sitzung den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan „DGH Aichelau“ gefasst, parallel dazu hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Zwiefalten-Hayingen die entsprechende Fortschreibung des Flächennutzungsplans in die Wege geleitet.

In beiden Verfahren müssen die sogenannten „Träger öffentlicher Belange“ angehört werden, also alle Behörden und Versorgungsträger, deren Zuständigkeit betroffen ist. Nunmehr liegen uns die Stellungnahmen der meisten Träger öffentlicher Belange vor.

Hier sind nicht unerhebliche Probleme aufgetreten. Diese resultieren daraus, dass seitens des Landes Bestrebungen laufen, den sogenannten „Landschaftsverbrauch“ einzudämmen. Deshalb fordert das Regierungspräsidium, dass in einem ausführlichen Bericht dargelegt wird, weshalb das Vorhaben zwingend auf diesem im Außenbereich liegenden Standort realisiert werden muss. Die Gemeinde muss deshalb sehr ausführlich alle in Frage kommenden innerörtlichen Standorte aufführen und begründen, weshalb diese nicht in Frage kommen.

Problematisch ist auch, dass der geplante Standort im Regionalplan des Regionalverbands Neckar Alb als „Regionalen Grünzug“ ausgewiesen ist. Die Gemeinde Pfronstetten hatte sich vor fünf Jahren vehement gegen diese Einstufung aller Ortsrandlagen in der Gemeinde gewehrt, fand aber kein Gehör. Um hier eine Änderung zu ermöglichen verlangt der Verband ebenfalls ausführliche Begründungen.

Speziell hinsichtlich der Regionalen Grünzüge müssen zudem zunächst Gremien über eine entsprechende Zulassung entscheiden, konkret der Planungsausschuss und die Verbandsversammlung des Regionalverbands. Dies ist nicht kurzfristig möglich.

Nachdem aber das Land seit neuestem Zuschussanträge für den Ausgleichstock und das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) nur noch annimmt, wenn für ein Vorhaben eine Baugenehmigung, zumindest aber genehmigungsfähige Pläne vorliegen, ist in diesem Jahr definitiv keine Antragstellung mehr möglich. Die Maßnahme verschiebt sich deshalb um ein Jahr.

Einziger Vorteil dieser Entwicklung ist, dass die Gemeinde und auch der Bauausschuss Zeit gewinnen, um die Gebäudeplanung solide und in Ruhe mit dem Gemeinderat abzustimmen und dann letztlich in einer Bürgerversammlung vorzustellen und zu diskutieren. Dies sollte als Chance begriffen werden. Die Mitglieder des Bauausschusses wurden schriftlich über diese Entwicklung informiert.

Organisationsuntersuchung ist angelaufen

Die vom Gemeindeverwaltungsverband Zwiefalten-Hayingen beauftragte Organisationsuntersuchung ist mit einem halbtägigen Workshop und Einzelgesprächen mit den einzelnen Mitarbeitern angelaufen. Ziel der Untersuchung ist es, Synergieeffekte zu ermitteln und die Organisationsstruktur der drei Rathäuser insgesamt zu verbessern. Der Gemeinderat wird sich in einer der nächsten Sitzungen mit den Ergebnissen befassen, außerdem ist eine intensive Beteiligung der Bevölkerung vorgesehen. Für die Untersuchung erhält der GVV einen Zuschuss aus dem Förderprogramm LEADER.

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Bildstock verlegt

Zwischenzeitlich wurde der bisher im Bereich der Lindenstraße auf einem Privatgrundstück stehende Bildstock an die Hüle verlegt, hierüber wurde im Mitteilungsblatt berichtet. Bürgermeister Reinhold Teufel zeigt sich erfreut über das gelungene Erscheinungsbild des neuen Standorts.

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Mitverlegung von Glasfaser-Leerrohren in Huldstetten

Aktuell läuft eine Baumaßnahme der Netze BW in der Huldstetter Kirchstraße. Die Gemeinde lässt im Zuge dieser Maßnahme Leerrohre für eine künftige Anbindung aller Gebäude an das Glasfasernetz der BLS mitverlegen, der Gemeinderat hat in seiner Juli-Sitzung die hierfür notwendigen Mittel bewilligt.

Die Gemeindeverwaltung hat für diese Maßnahme kurzfristig einen Antrag auf Bezuschussung beim Land gestellt. Die förmliche Bewilligung liegt zwar noch nicht vor, allerdings hat das zuständige Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration hat aber eine vorzeitige Baufreigabe erteilt, was als positives Zeichen zu werten ist.

Insgesamt kostet die Maßnahme rund 26.300 €, durch die Zusammenarbeit mit der BLS kann die Umsatzsteuer (4.200 €) abgesetzt werden. Der beantragte Zuschuss liegt bei 11.250 €, so dass der Kostenanteil der Gemeinde bei rund 13.000 € liegen wird.

Bodenrichtwerte neu festgesetzt

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Pfronstetten hat in seiner Sitzung am 20.09.2017 auf Grundlage der Kaufpreissammlungen der Jahre 2015 und 2016 die Bodenrichtwerte zum 31.12.2016 wie folgt festgesetzt:

Erschlossene Wohnbauflächen  
1.     Neubaugebiet (gilt für alle Ortsteile)

46,00 €/m²

2.     Innerhalb Ort, bei Mischbebauung

35,00 €/m²

Erschlossene Gewerbeflächen  
1.     Gewerbegebiet (gilt für alle Ortsteile)

37,50 €/m²

Bauerwartungsland, nicht erschlossene Wohnbaufläche  
1.     Wohnbebauung im Nutzungsplan vorgesehen (alle Ortsteile)

8,00 €/m²

2.     Wohnbebauung nach § 34 BauGB, innerhalb Ort (alle Ortsteile)

8,00 €/m²

Bauerwartungsland, Gewerbefläche nicht erschlossen  
1.     Gewerbebebauung im Nutzungsplan vorgesehen

8,00 €/m²

2.     Gewerbebebauung nicht erschlossen

22,00 €/m²

Sondernutzungsgebiete, Aussiedlerhöfe

25,00 €/m²

Landwirtschaftliche Flächen  
1.     Wiesen- und Ackerland (keine örtlichen Unterschiede)

1,50 €/m²

2.     Waldboden (keine örtlichen Unterschiede)

0,35 €/m²

 

 

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