In seiner Sitzung am 21.06.2017 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:
Gemeinde unterstützt Gesundheitszentrum Riedlingen
Am 29.03.2017 hat der Gemeinderat ein Bekenntnis zur „Kooperationsgemeinschaft der Raumschaft Riedlingen zur Weiterentwicklung des Gesundheitszentrums“ abgegeben und beschlossen, die Initiativen hierzu zu unterstützen. Eine Kostenbeteiligung ergibt sich hieraus nicht. Seither hat es eine Entscheidung des Zulassungsausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung gegeben, wonach die Zulassung eines internistischen Sonderbedarfs in Riedlingen abgelehnt wurde. Hiergegen soll nun Widerspruch eingelegt werden, wobei das Verfahren offiziell nur durch die beiden Ärzte durchgeführt werden kann, von denen die entsprechenden Anträge gestellt wurden. Durch eine von den Gemeinden der Raumschaft unterstützte Initiative der Stadt Riedlingen soll in diesem Zusammenhang nochmals deutlich gemacht werden, dass es sich hier zwar formal um einen Antrag von zwei Privatpersonen handelt, mit dem Gesundheitszentrum die medizinische Grundversorgung von mehr als 40.000 Einwohnern sichergestellt werden soll. Der Riedlinger Bürgermeister Marcus Schafft stellte zusammen mit seinem Wirtschaftsförderer Alexander Leitz das Projekt Gesundheitszentrum vor. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, dass die Initiative der Stadt Riedlingen auch weiterhin unterstützt werden soll, da der Standort Riedlingen auch für einen großen Teil der Bevölkerung der Gemeinde Pfronstetten traditionell für Arztbesuche genutzt wird.
Anpassung der Elternbeiträge für den Kindergarten
Die Vertreter des Gemeindetags, des Städtetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge in den Kindergartenjahren 2017/2018 und 2018/2019 verständigt. Die bisherige Erhöhung der Elternbeiträge von 3 % je Kindergartenjahr wird infolge des Tarifabschlusses im Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst nicht ausreichend sein, um den angestrebten Kostendeckungsgrad zu erreichen. Die Kirchen sowie die Kommunalen Landesverbände haben sich deshalb auf eine Steigerung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2017/2018 von 8 % geeinigt. Der Regelbeitrag für ein Kind aus einer Ein-Kind-Familie soll somit von derzeit 112 € im nächsten Kindergartenjahr auf 121 € und im Kindergartenjahr 2018/2019 dann auf 124 € steigen. Hat eine Familie zwei Kinder, entwickelt sich der Beitrag von 85 € über 92 € auf 95 €, bei drei Kindern von 56 € über 61 € auf 63 €. Kinder aus Familien mit vier und mehr Kindern zahlen aktuell 18 €, im kommenden Jahr 20 € und im Kindergartenjahr 2018/2019 dann 21 €. Im Gemeinderat entwickelte sich eine rege Diskussion, ob die Vorschläge wie in der Vergangenheit üblich übernommen werden sollen. Teile des Gremiums hätten eine reduzierte Anpassung gern gesehen. Bürgermeister Reinhold Teufel gab zu bedenken, dass seiner Erfahrung nach für junge Familien der Betreuungsservice letztendlich wichtiger ist als die Frage, ob der Monatsbeitrag 4 Euro mehr oder weniger kostet. Nachdem im Kindergarten Pfronstetten in den letzten zehn Jahren das Betreuungsangebot wesentlich ausgebaut wurde, erhalten die Eltern auch eine deutlich höhere Gegenleistung. Bei einer reduzierten Anpassung wäre auch zu überlegen, ob sich Pfronstetten daerhaft von den Vorschlägen der Landesverbände abkoppelt oder zu einem späteren Zeitpunkt wieder nachzieht – was dann zu einem deutlich größeren Schritt führen würde. Letztendlich sprach sich der Gemeinderat dafür aus, wie in der Vergangenheit den vorgegebenen Werten zu folgen. Unverändert bleiben die Zuschläge für die Inanspruchnahme der verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) mit 20%, für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern (U3) in altersgemischten Gruppen mit 30% und für die Ganztagesbetreuung mit 50%.
Vereinbarung für Jugendclubgebäude in Huldstetten
Die Jugendarbeit in der Gemeinde Pfronstetten wird im Wesentlichen von der Gemeinde, den Vereinen und den Kirchen getragen. Ergänzend zu diesen Angeboten akzeptiert die Gemeinde Pfronstetten von den Jugendlichen im Gemeindegebiet selbst organisierte und betriebene Einrichtungen wie Jugendclubs und „Bauwagen“. Der im Mai als nicht rechtsfähiger Verein gegründete „Huldstetter Jugendclub“ möchte auf dem Grundstück Flst. Nr. 146/1, Gemarkung Huldstetten ein Jugendclubgebäude errichten. Der Grundstückseigentümer hat signalisiert, dass er sein Grundstück hierfür zur Verfügung stellt. Seitens der Gemeindeverwaltung wird dieser Standort unterstützt. Den Verantwortlichen des Jugendclubs wurde aber deutlich gemacht, dass diese Unterstützung im Vertrauen darauf erfolgt, dass es auf den benachbarten Grundstücken und insbesondere an den benachbarten Gebäuden zu keinerlei Beeinträchtigungen kommt. Dies wurde zugesagt.
Nachdem der Standort im baurechtlichen Außenbereich liegt, ist zur Ermöglichung einer Baugenehmigung eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde, dem Grundstückseigentümer und dem Jugendclub abzuschließen, in der auch die inhaltliche Form der in dieser Einrichtung angebotenen Jugendarbeit geregelt wird. Dies entspricht der Vorgehensweise bei der Genehmigung des Jugendclubgebäudes in Tigerfeld, das im Jahr 2011 errichtet wurde. Die Gemeindeverwaltung hatte eine entsprechende Vereinbarung ausgearbeitet und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Gemeinderat hat dem Entwurf zugestimmt.
Flächennutzungsplan soll fortgeschrieben werden
Nachdem der Standort für das geplante Dorfgemeinschaftshaus in Aichelau im Außenbereich liegt, muss die Gemeinde hierfür einen Bebauungsplan aufstellen. Parallel hierzu ist der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Zwiefalten-Hayingen zu ändern. Der Gemeinderat hat beschlossen, beim Gemeindeverwaltungsverband die entsprechende Änderung zu beantragen.
Bildstock soll verlegt werden
Auf dem Grundstück Lindenstraße 20 in Pfronstetten befindet sich ein Kleindenkmal in Form eines steinernen Bildstocks. Dargestellt ist der Drachentöter St. Georg. Ursprünglich stand dieser Bildstock wohl nördlich der Lindenstraße. Der Vorbesitzer des Grundstücks Lindenstraße 20 hatte seinerzeit die Instandsetzung des Bildstocks bezahlt und durfte diesen im Gegenzug auf seinem Grundstück aufstellen. Wem der Bildstock letztendlich gehört ist unklar. Falls es sich um einen privaten Bildstock gehandelt haben sollte, dürfte dieses Eigentum mit der Weitergabe zur Instandsetzung und Aufstellung an den Vorbesitzer des Grundstücks Lindenstraße 20 übergegangen sein. Dieser wiederum ist davon ausgegangen – und hat dies auch so den aktuellen Grundstückseigentümern weitergegeben – dass der Bildstock im Eigentum der Gemeinde steht. Die aktuellen Grundstückseigentümer haben der Gemeinde angeboten, den Bildstock auf gemeindlichen Flächen aufzustellen, da er auf der Privatfläche für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.
Bürgermeister Reinhold Teufel hat vorgeschlagen, den Bildstock im Bereich der Hüle aufzustellen, beispielsweise im südlichen Bereich zwischen den Bäumen. Allerdings sollte der Bildstock vorher instandgesetzt werden, hierfür ist mit Kosten in Höhe von ca. 2.000 € zu rechnen. Der Gemeinderat hat dem zugestimmt und die benötigten Mittel bewilligt.
Annahme einer Spende
Susanne und Andreas Bisinger aus Geisingen haben der Gemeinde wie im Rahmen der diesjährigen Generalsversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Pfronstetten angekündigt den Betrag von 25.000 € als Spende für die Zwecke des Feuerschutzes zukommen lassen.
Über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendungen entscheidet der Gemeinderat. Bei kleineren Einzelspenden wird dies im Regelfall so gehandhabt, dass die innerhalb eines Jahres eingehenden Spenden gesammelt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Angesichts der Spendenhöhe wird in diesem Fall eine Ausnahme gemacht. Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spende einstimmig zu.
Zaun im Bereich des Spielplatzes beim DGH Huldstetten
Es ist geplant im Bereich des Spielplatzes beim DGH Huldstetten einen Zaun anzubringen, der Kinder daran hindern soll, auf die Kirchstraße (Ortsdurchfahrt der Kreisstraße Huldstetten – Geisingen) zu laufen. Seitens der Einsatzabteilung Huldstetten der Freiwilligen Feuerwehr wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Zufahrt zur Löschwasserentnahmestelle gewährleistet sein muss. Entweder muss der Zaun vor dem Zufahrtsbereich enden, oder aber es ist eine 6-8 m breite Öffnung vorzusehen. Nachdem der Spielplatz ohnehin zum Dorfgemeinschaftshaus hin offen bleiben soll, wäre es aus Sicht der Gemeindeverwaltung auch vertretbar, dass auch nach Süden hin auf eine vollständige Einzäunung verzichtet werden kann. Dem stimmte der Gemeinderat zu.