Bekanntgaben im Gemeinderat

In der Sitzung des Gemeinderats am 21.06.2017 erfolgten folgende Bekanntgaben:

Straßenbaumaßnahmen des Landkreises

Das Landratsamt hat auf Anfrage der Gemeindeverwaltung folgenden Zeitplan für im Gemeindegebiet anstehende Baumaßnahmen mitgeteilt:

2019 – K 6742, Ortsdurchfahrt Geisingen /Huldstetten
2019 – Radweg Pfronstetten – Aichelau
2020 – K 6747/K 6749, Ortsdurchfahrt Aichelau
2020 – Radweg Aichelau – Hayingen

Die Gemeindeverwaltung lässt bereits prüfen, welche ergänzenden Arbeiten im Zuge dieser Maßnahme von gemeindlicher Seite notwendig sind. So wurden vom Büro Langenbach die Kanäle in den Ortsteilen Aichelau, Geisingen und Huldstetten befahren und auch die Struktur der Wasserleitung wurde überprüft. Das Ergebnis soll in einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat vorgestellt werden.

In den Bereichen, in denen entlang der Ortsdurchfahrten noch kein Gehweg angelegt wurde, soll dies im Zuge dieser Maßnahmen auch überprüft werden. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sollte jeweils zumindest ein einseitiger Gehweg vorhanden sein. Für den Ortsteil Aichelau wäre zudem eine gestalterische Aufwertung der Dorfmitte erwägenswert, speziell auch im Hinblick auf die geplante Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses. Hier wäre zu prüfen, in wie weit dieses Gebäude gestalterisch in die Dorfmitte eingebunden werden könnte. Für eine solche Maßnahme könnte dann auch eine Förderung aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beantragt werden.

Letztendlich strebt die Gemeindeverwaltung an, im Zuge der Maßnahmen auch Leerrohre für eine künftige Glasfaseranbindung der Gebäude im Baubereich mit zu verlegen. Über die Firma BLS, deren Gesellschafter die Gemeinde ist, könnte dann auch relativ zügig eine solche Anbindung geschaffen werden. Nachdem eine solche Anbindung eine erhebliche Wertsteigerung für das Gebäude darstellt, ist vorgesehen, die Grundstückseigentümer an den entstehenden Kosten zu beteiligen. Die Gemeinde strebt an, dass derjenige, der im Zuge der Maßnahme anschließt, deutlich günstiger an den Anschlusskommt, als derjenige, der erst zu einem späteren Zeitpunkt anschließt. Nachdem die laufenden Kosten für einen Glasfaseranschluss preislich nicht wesentlich über den Kosten eines Kupferanschlusses liegen, dürfte dies ein interessantes Angebot für die Anwohner sein.

Änderung des Bebauungsplans „Breite West“ in Aichelau

Bei den aktuell laufenden Planungsarbeiten für ein Wohnhaus in der Breite in Aichelau hat sich gezeigt, dass die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan „Breite West“ den heutigen Erfordernissen nicht mehr gerecht werden. So ist bei der vorgegebenen Traufhöhe von 4,30 m aufgrund der notwendigen Wärmeschutzmaßnahmen der im Dachgeschoss nutzbare Kniestock so gering, dass diese Wohnräume nicht optimal ausgenutzt werden können. Die Gemeindeverwaltung wird dem Gemeinderat deshalb in der Juli-Sitzung den Aufstellungsbeschluss für eine Änderung der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zur Beschlussfassung vorlegen. Die Planänderung kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von der Gemeindeverwaltung selbst durchgeführt werden, so dass kein Planungsbüro eingeschaltet werden muss.

Abrechnung Dienstfahrzeug

Nach Ablauf der Nutzungsperiode 2016/2017 wurde die Abrechnung für das Dienstfahrzeug des Bürgermeisters gemacht. Die Nutzung erfolgte im Zeitraum 06.04.2016 – 18.05.2017. Aufgrund von längeren Lieferzeiten wurde das Fahrzeug gut sechs Wochen länger genutzt als geplant. Insgesamt sind Kosten in Höhe von 9.163,10 € angefallen, davon wurden 851,90 € durch Dritte erstattet. Der verbleibende Betrag war auf eine Fahrleistung von 30.217 km umzulegen, so dass sich ein km-Satz von 27,51 Cent ergibt. 76,6% der Fahrleistungen waren Privatfahrten, hierfür hat der Bürgermeister 6.362,74 € an die Gemeinde entrichtet. Die Gemeinde muss für die 7.084 km Dienstfahrten 1.948,46 € tragen. Wären die vorgenannten Dienstfahrten mit einem privaten Fahrzeug absolviert worden, wäre hierfür nach den Regelungen des Landesreiskostengesetzes ein Fahrtkostenersatz von 35 Cent pro km, insgesamt also ein Betrag von 2.479,40 € angefallen. Durch die Lösung „Dienstwagen“ hat die Gemeinde also im Nutzungszeitraum 530,94 € gespart.

Bauausschuss DGH Aichelau

Der Bauausschuss für das geplante Dorfgemeinschaftshaus hat kürzlich getagt. Er hat der Beauftragung des Büros Künster für die Planungsarbeiten einstimmig zugestimmt, außerdem wurden bereits erste Ideen für die Gebäudegestaltung diskutiert.

Umbau Rathaus Pfronstetten

Die Gemeindeverwaltung hat die Vorab-Mitteilung bekommen, dass die Gemeinde für den geplanten Umbau des Rathauses in Pfronstetten (Einbau eines barrierefrei erreichbaren Bürgerbüros, Sanierung Außenfassade) einen Zuschuss aus dem Ausgleichstock in Höhe von 60.000 € erhält. Insgesamt soll die Maßnahme 169.000 € kosten, so dass die Förderquote bei 35,5% liegt.

Verkehrsschau

Ende Mai fand in der Gemeinde die regelmäßige Verkehrsschau statt. Von Seiten der Bevölkerung wurden zwei Themen hierfür angemeldet.

Bereits einige Zeit vor der Verkehrsschau hatte die Gemeinde bei der Straßenverkehrsbehörde nach den Vorgaben zur Anlage von Fußgängerüberwegen (FGÜ) gefragt, konkret für den Bereich der Zwiefalter Straße in Huldstetten. Damals wurde der Gemeinde per Mail mitgeteilt, dass neben verschiedenen örtlichen Voraussetzungen insbesondere die Fahrzeug- bzw. Fußgängerstärken vielerorts entscheidend sind. Nach der Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) ist die Anlage eines FGÜs bei mindestens 50 Fußgänger pro Stunde (bezogen auf die Spitzenstunde) bei gleichzeitig mindestens 200 Kfz/h möglich. Für die Empfehlung zur Anlage eines FGÜs müssten die Zahlen noch deutlich höher sein. Nach dem baden-württembergischen Einführungserlass zu den R-FGÜ ist außerhalb des möglichen / empfohlenen Einsatzbereichs ein strenger Maßstab anzulegen, da an unter Missachtung der allgemeinen und der örtlichen Voraussetzungen angelegte Fußgängerüberwege, mit einem höheren Unfallrisiko gerechnet werden muss, als bei einem Verzicht auf einen Fußgängerüberweg. Allein aufgrund der Tatsache, dass der Ortsteil Huldstetten lediglich ca. 170 Einwohner hat, scheint die Erfüllung der Querungszahlen nach der R-FGÜ nicht möglich zu sein. Aus diesem Grund wurde vor Ort über Alternativen beratschlagt. Eine Alternative könnte die Anlage einer Querungshilfe darstellen. Diese ist jedoch nur bei einer ausreichenden Straßenbreite möglich. Im Rahmen der Verkehrsschau wurde festgestellt, dass dies auf Höhe von Gebäude 24 eventuell möglich sein könnte. Allerdings kann eine endgültige Entscheidung zur Möglichkeit der Anlage einer Querungshilfe sowie die Kostentragung nur vom Straßenbaulastträger getroffen werden. Aus diesem Grund sollte die Gemeinde zunächst prüfen, wo die Fußgänger die Zwiefalter Straße in der Regel queren bzw. an welcher Stelle eine Bündelung der Fußgänger sinnvoll erscheint und dann auf das Kreis-Straßenbauamt zu gehen.

Einige Bürger von Aichelau haben die Gemeindeverwaltung darauf hingewiesen, dass sie beim Passieren des Fußweges vom Hasenweg zur Hayinger Straße an den ehemaligen Fahrsilos Absturzgefahren für die Fußgänger sehen. Im Rahmen der Verkehrsschau wurde festgestellt, dass das eine Fahrsilo durch Holzstapel zugestellt wurde. Das andere ist offen und nicht abgesichert. Straßenverkehrsrechtlich besteht hier keine Handlungsmöglichkeit. Die Gemeindeverwaltung hat inzwischen noch einmal mit dem Eigentümer gesprochen. Er hat zugesagt, das Fahrsilo noch einmal abzusperren, obwohl die schon vor längerer Zeit angebrachte Absperrung mutwillig zerstört wurde.

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