Weitere Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats am 31.05.2016:
Planerische Ergebnisse des Ortsentwicklungskonzepts Tigerfeld vorgestellt
Im Jahr 2016 wurde unter Einbeziehung der örtlichen Bürgerschaft für den Ortsteil Tigerfeld ein Ortsentwicklungskonzept erarbeitet. Dieses Konzept ist mit Anlagen auf der Internetseite der Gemeinde in der Rubrik „Informationen“ im Unterpunkt „Pläne für die Zukunft“ abrufbar. Im Rahmen einer Bürgerwerkstatt wurden zusammen mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern Handlungsfelder lokalisiert und besprochen, in denen Entwicklungspotenzial und Entwicklungsbedarf ermittelt wurden. Das Ergebnis dieser Bürgerwerkstatt wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 23.11.2016 vorgestellt. Wesentlicher Inhalt des Ortsentwicklungskonzepts war auch eine Bestandserhebung der baulichen Nutzung in Tigerfeld. So wurden landwirtschaftliche Hofstellen ebenso erfasst wie vorhandene Baulücken und sonstige Entwicklungsmöglichkeiten. Die hieraus gewonnen Erkenntnisse wurden in den als Anlagen zum Ortsentwicklungskonzept beigefügten Plänen sowie im Textteil erläutert. Eine Präsentation dieser Punkte im Gemeinderat war bisher aus terminlichen Gründen nicht erfolgt und wurde nunmehr nachgeholt.
Clemens Künster vom gleichnamigen Planungsbüro aus Reutlingen machte in seinem Vortrag deutlich, dass die wesentliche Herausforderung für die Gemeinden im ländlichen Raum in der demografischen Entwicklung zu sehen sind: Das Durchschnittsalter steigt, was vor allem auf den Wegzug der jüngeren Generation in die Ballungsräume zurückzuführen ist. „Die ländlichen Gemeinden sind der Menschenlieferant der Ballungsräume“ fasste der Stadtplaner plakativ zusammen. Dem müsse dadurch entgegengesteuert werden, dass die Attraktivität des ländlichen Raums gerade auch für die sogenannte „Innovationsgeneration“ zwischen 20 und 40 Jahren erhöht wird. Eine zeitgemäße Internetversorgung gehört hier ebenso zu den Pflichten wie passgenaue Kinderbetreuungsangebote. Die Bereitstellung attraktiver Bauflächen stellt hierbei einen ganz wesentlichen Faktor da, wobei hier die kleinen Gemeinden in einem Spannungsfeld von Flächensparbestrebungen des Landes und Eigentumsverhältnissen bei ungenützter Bausubstanz stehen.
In einem Plan wurden die Bauflächenpotenziale und die gegebenen Konfliktsituationen in Tigerfeld dargestellt. Die noch in vergleichsweise großer Zahl vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe schränken aufgrund der zu beachtenden immissionsschutzrechtlichen Abstandsvorschriften die innerörtlichen Entwicklungspotenziale erheblich ein.
Dies führte letztlich auch dazu, dass zur Befriedigung der gegebenen Nachfrage nach Wohnbauflächen vor kurzem Bauflächen im Bereich der Wimsener Straße erschlossen wurden. Auffällig war, dass die Zahl der Leerstände sich in Tigerfeld noch in einem vertretbaren Maß bewegen, gleichwohl sind hier für die Zukunft nachteilige Entwicklungen absehbar.
In einem Maßnahmenplan wurden Ansatzpunkte für bauliche Verbesserungsmaßnahmen aufgezeigt. Vorgeschlagen wurden Verbesserungen an den Ortseingangssituationen an der Bundesstraße und eine Attraktivierung der Ortsmitte.
Planungsleistungen für Dorfgemeinschaftshaus Aichelau vergeben
Im Haushaltsplan 2017 sind Mittel für die Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses für den Ortsteil Aichelau eingestellt. Nachdem sich abzeichnet, dass dieses Projekt realisiert werden soll, müssen für die im Herbst einzureichenden Fördermittelanträge entsprechende Entwürfe und Kostenschätzungen erstellt werden.
Der für das Projekt gebildete Bauausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 17.10.2016 dafür ausgesprochen, das Büro Künster Architektur + Stadtplanung aus Reutlingen zu beauftragen. Dem hat der Gemeinderat grundsätzlich zugestimmt, vor der förmlichen Beauftragung soll aber noch ein Abstimmungsgespräch mit dem Bauausschuss erfolgen.
Planungsleistungen sind nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) abzurechnen, so dass es nicht möglich ist, hier Angebote einzuholen und an den günstigsten Anbieter zu vergeben. Nachdem durch eine vernünftige Planung gerade auch beim späteren Betrieb erhebliche Mittel eingespart werden können, wäre dies auch nicht sinnvoll. Für den Planungsbereich Objektplanung Gebäude schlägt das Büro Künster die Einstufung in die Honorarzone III (durchschnittliche Anforderungen) ein. Dies entspricht der Zuordnung nach Anlage 3 zu § 5 Absatz 4 Satz 2 HOAI 2009. In der HOAI sind für solche Planungsleistungen Mindest- und Höchstsätze vorgegeben. Das Büro Künster bietet an, die Abrechnung nach den Mindestsätzen vorzunehmen. Die Nebenkosten werden pauschal mit 6% des Gesamthonorars abgerechnet. Die Planungskosten für die Gebäudeplanung dürften somit bei ca. 10-12% der anrechenbaren Baukosten liegen. Nicht enthalten sind Fachplanungsleistungen (z.B. Heizung, Sanitär, Elektro), diese sind separat zu vergeben. Die Gemeindeverwaltung hat in der Vergangenheit mit dem Büro Künster sehr gute Erfahrungen gemacht. Planungsaufträge wurden mit großer Sorgfalt und innovativen Ideen erledigt. Das Büro teilt die Philosophie der Gemeindeverwaltung, wonach die Bau- und Betriebskosten über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes betrachtet werden müssen. Es ist nicht zielführend, eine billige Bauweise zu wählen, durch die dann dauerhaft hohe Betriebskosten verursacht werden.
Integrationsmanagement wird an Landkreis delegiert
Das Sozial- und Integrationsministerium des Landes und die Spitzen der Kommunalen Landesverbände in Baden-Württemberg haben sich über die inhaltliche Ausgestaltung des Pakts für Integration mit den Kommunen verständigt. Kernstück des Pakts ist die Finanzierung von rund 1.000 Integrationsmanagern in den Städten und Gemeinden. Die Integrationsmanager sollen die Geflüchteten mit Bleibeperspektive zwei Jahre lang individuell dabei unterstützen, die vorhandenen Integrationsangebote wahrzunehmen. Das Land stellt in den beiden kommenden Jahren jeweils 58 Millionen Euro für die Integrationsmanager in den Kommunen zur Verfügung. Ziele des Integrationsmanagements sind:
- Steuerung und Förderung der Integration
- Stärkung der Selbstständigkeit und -verantwortung der Geflüchteten
- Überblick über Angebote, Strukturen geben
- Hinführung in die Unabhängigkeit von öffentlichen Leistungen
Nach Veröffentlichung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift können die Städte und Gemeinden entsprechende Mittel beantragen, die Landkreise übernehmen dabei die Bündelung der Anträge.
Das Integrationsmanagement hat grundsätzlich „vor Ort“ und „aus einer Hand“ zu erfolgen. Allerdings werden nur Vollzeitstellen bewilligt, wobei Vollzeitstellen erst ab einer Bevölkerungszahl von 9.000 Einwohnern sinnvoll sind. Aus diesem Grund bietet das Landratsamt den kleineren Gemeinden an, das Integrationsmanagement durch eine direkte Anbindung an bereits bestehende Strukturen des Landkreises zu übernehmen. Damit könnte auch eine Weiterbeschäftigung engagierter Mitarbeiter der Flüchtlingssozialarbeit gewährleistet werden. Die Gemeinden müssten in diesem Fall ihren Anspruch auf entsprechende Fördermittel aus dem Pakt für Integration an den Landkreis abtreten. Die Gemeindeverwaltung hält es zwar grundsätzlich für denkbar, lokal entsprechende Fachkräfte zu finden, die das Integrationsmanagement übernehmen können, zumal es auch schon entsprechende Anfragen gegeben hat. Allerdings werden auch bei einer Kooperation auf der Ebene des Gemeindeverwaltungsverbands Zwiefalten-Hayingen die geforderten 9.000 Einwohner für eine Vollzeitstelle nicht erreicht, hierfür müssten weitere Nachbargemeinden mit ins Boot genommen werden.
Mit den Nachbargemeinden wurde deshalb bereits besprochen, dass diese Aufgabe sinnvollerweise an den Landkreis delegiert werden soll, der dann gemeindeübergreifend mehrere Vollzeitstellen schaffen und so auch Ausfälle durch Krankheit und Urlaub besser abdecken kann. Aus der Mitte des Gemeinderats gab es durchaus auch kritische Stimmen im Hinblick auf die bisherigen Aktivitäten des Landratsamts bei der Flüchtlingsbetreuung. Bürgermeister Reinhold Teufel verwies aber darauf, dass die schwierige Situation, die Ende 2015 und Anfang 2016 gegeben war, insgesamt doch ordentlich gemeistert werden konnte, was insbesondere auch dem Engagement des Landratsamts zu verdanken war. Letztendlich sah der Gemeinderat aber keine vernünftige Alternative zur Delegation des Flüchtlingsmanagements an das Landratsamt und stimmte dem zu.
Reinertrag aus der Jagdverpachtung fetsgestellt
Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft Pfronstetten wurde von der Jagdgenossenschaftsversammlung durch Beschluss vom 09.03.2016 auf den Gemeinderat übertragen. Zur den damit übertragenen Aufgaben gehört auch die Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens und damit verbunden die Feststellung des Reinertrags aus der Verpachtung jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahrs. Im Wirtschaftsjahr 2016/2017 ergibt sich folgendes Ergebnis:
Einnahmen | 26.872,08 € |
Ausgaben | 5.050,54 € |
Rohertrag | 21.821,54 € |
Die Gemeindeverwaltung erhält für die Verwaltung der Jagdgenossenschaft einen Anteil von 10% der Einnahmen (2.687,21 €), so dass ein Reinertrag von 19.134,33 € verbleibt. Dieser Betrag, der vom Gemeinderat festgestellt wurde, ist maßgeblich für die Berechnung der Auszahlungsansprüche der Eigentümer von bejagbaren Flächen (Auskehransprüche). Der Auskehrsatz errechnet sich durch die Verteilung des Reinertrags durch die bejagbare Fläche. Bei einer bejagbaren Fläche von insgesamt 4.609 ha liegt der der Auskehrsatz im Jagdjahr 2016/2017 somit bei 4,15 € pro Hektar. Die Jagdgenossenschaft hat beschlossen, dass der Reinertrag aus der Jagdverpachtung – soweit er nicht im Wege der Auskehrung an die Grundstückseigentümer ausbezahlt wird – der Gemeinde zweckgebunden zur Unterhaltung der Wald- und Feldwege übertragen werden soll. Aus diesen Mitteln werden auch die Zuweisungen an die örtlichen Holzkassen für deren Wegebaumaßnahmen finanziert.
Fallschutzplatten im Kindergarten werden erneuert
Die Fallschutzplatten im Außenspielbereich des Kindergartens Maria Königin sind schadhaft und müssen ausgewechselt werden, wie bisher sollen schwarze Platten verwendet werden. Im Zuge dieser Maßnahme werden auch die zur Einfassung verwendeten und ebenfalls schadhaften Holzpalisaden durch Einfassungen aus Beton ersetzt. Die Gemeindeverwaltung hat die Maßnahme beschränkt unter sechs Firmen angeschrieben, bei der Angebotseröffnung am 12.05.2017 lagen insgesamt drei Angebote vor. Wirtschaftlichste Bieterin war dabei die Firma Winter Gartenbau GmbH, Burladingen, mit einem Angebotspreis von 15.612,21 €, auf dieses Angebot erteilte der Gemeinderat deshalb auch den Zuschlag. Die Firma Winter war im Gemeindegebiet schon mehrfach tätig und hat auch die Arbeiten im Außenspielbereich des Kindergartens im Zuge der Gebäudesanierung im Jahr 2011 erledigt. Für diese Maßnahme sind im Haushaltsplan 2017 Mittel in Höhe von 12.500 € eingeplant. In der dem Planansatz zugrunde liegenden Kostenschätzung war die Erneuerung der Einfassung nicht enthalten, hierdurch ergeben sich die Mehrkosten. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde kritisiert, dass die Holzeinfassung durch eine Betoneinfassung ersetzt werden soll. Aus optischen Gründen wäre eine Holzeinfassung vorteilhafter gewesen. Bürgermeister Reinhold Teufel verwies auf die längere Haltbarkeit einer Betoneinfassung.