Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.01.2017 folgende Beschlüsse gefasst:
Fördermodalitäten für Förderprogramm festgelegt
Der Gemeinderat hat am 23.11.2016 beschlossen, ein kommunales Förderprogramm zur Reaktivierung der Ortskerne aufzulegen. Dieses Förderprogramm bezieht sich auf Abbruchmaßnahmen mit und ohne anschließender Neubebauung. Hierfür wurde ein Fördersatz von 50% der nachgewiesenen Abbruchkosten (ohne Eigenleistungen), maximal aber 10.000 € festgelegt. Mit diesem Förderrahmen dürfte auch der Abbruch größerer Anwesen möglich sein.
Für das Jahresprogramm 2017 ist im Haushaltsentwurf eine erste Fördertranche in Höhe von 10.000 € vorgesehen. Nachdem aus der Bevölkerung bereits erste Anfragen hierzu eingegangen sind, sollten hierfür die Modalitäten festgelegt werden.
Die Gemeindeverwaltung hat vorgeschlagen, auf die Fördermöglichkeit im Mitteilungsblatt hinzuweisen und eine Frist zur Antragstellung von acht Wochen einzuräumen. Dem ausgefüllt einzureichenden Antragsformular sollen Fotos (Außenansichten) des zum Abbruch vorgesehen Gebäudes und mindestens zwei Angebote für die entsprechenden Abbrucharbeiten beigelegt werden. Außerdem soll kurz dargestellt werden, wie der freiwerdende Bereich mittel- und langfristig genutzt werden soll.
Eine Förderung soll ausgeschlossen sein, wenn mit dem Vorhaben vor Bewilligung begonnen wird (dies entspricht der Regelung beim Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum). In der Ausschreibung soll zudem darauf hingewiesen werden, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung gibt. Ziel des Förderprogramms ist es, die Ortskerne wiederzubeleben. Wer also im rückwärtigen Bereich seines Grundstücks Altbauten abbricht, nur um selbst mehr Platz zu haben, kann nicht mit einer Förderung rechnen.
Die Zielsetzung der Wiederbelebung soll sich auch bei der Auswahl der Projekte wiederspiegeln – Flächen, die schnell mit Wohnraum bebaut werden sollen, könnten hier bevorzugt berücksichtigt werden. Priorität könnte auch Vorhaben eingeräumt werden, durch die ein städtebaulicher Missstand beseitigt wird.
Der Gemeinderat hat dem so zugestimmt und die Gemeindeverwaltung beauftragt, das Kommunale Förderprogramm zur Reaktivierung der Ortskerne im Mitteilungsblatt öffentlich auszuschreiben. Innerhalb von acht Wochen nach der Bekanntmachung können dann entsprechende Anträge bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Nach Ablauf der Antragsfrist entscheidet der Gemeinderat über die Bewilligung.
Annahme von Spenden genehmigt
In § 78 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sind die gesetzlichen Grundlagen für die Einnahmebeschaffung der Städte und Gemeinden im Land Baden-Württemberg geregelt. In Absatz 4 der o. g. Vorschrift ist festgelegt, dass die Gemeinden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben (§ 1 Abs. 2 GemO) Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln dürfen, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 GemO beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegt ausschließlich dem Bürgermeister sowie, falls vorhanden, den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet jedoch der Gemeinderat. In diesem Zusammenhang hat die Gemeinde jährlich einen Bericht mit Angabe der Geber, der Zuwendungen und der Zuwendungszwecke zu erstellen. Dieser Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.
Der Gemeinderat hat letztmals im Januar 2015 über die im Zeitraum 21. Februar 2014 bis 31. Dezember 2014 eingegangenen Spenden Beschluss gefasst. Im Jahr 2015 sind keine Spenden eingegangen. Die im Zeitraum 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 eingegangenen Spenden und Zuwendungen wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben, es waren dies drei Einzelspenden im Gesamtbetrag von 141,78 €. Deren Annahme wurde vom Gremium genehmigt.
Tigerfelder Abteilungskommandant bestätigt
Der seitherige Abteilungskommandant der Einsatzabteilung Tigerfeld hat in der diesjährigen Abteilungsversammlung am 09.01.2017 nach 27jähriger Tätigkeit seinen Amtsverzicht erklärt. Zu seinem Nachfolger wurde Herr Markus Stoll gewählt. Markus Stoll tritt in die laufende Amtszeit seines Vorgängers Paul Stoll ein, die noch bis zum 21.01.2020 dauert. Dieser Wahl hat der Gemeinderat entsprechend § 8 Abs. 4 Satz 2 des Feuerwehrgesetzes und § 10 Abs. 5 und 13 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Pfronstetten zugestimmt, somit konnte die Bestellung durch den Bürgermeister erfolgen.
Zuschussantrag für Rathausumbau wird gestellt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2016 der Planung für den Umbau des Rathauses Pfronstetten mit der Maßgabe zugestimmt, dass die künftigen Büroräume im Bereich der bisherigen Geschäftsräume der Kreissparkasse auf einer Ebene angelegt werden sollen, so dass der darunter liegende Kellerraum wegfällt.
Das Büro Künster hat die Planung entsprechend abgeändert, die Raumsituation im Erdgeschoss stellt sich somit jetzt wie folgt dar:
Für das Bürgerbüro wird abweichend von der bisherigen Planung eine doppelflüglige Tür aus Glas vorgesehen, um die Belichtung des Wartebereichs und auch die Transparenz zu verbessern. Das zweite Büro erhält eine Tür zum Bürgerbüro und zum Flur.
Eine weitere Änderung wurde von der Gemeindeverwaltung für den Sitzungssaal vorgeschlagen:
Der Eingang zur Bundesstraße hin soll entfallen, das Gebäude wird künftig also ausschließlich über den Eingang an der Südseite betreten. Besprochen wurde, dass in den südlichen Anbau (WC und Lagerräume) nicht mehr investiert werden soll. Vielmehr soll dieser zum gegebenen Zeitpunkt durch einen neuen, funktionaleren und gestalterisch passenderen Anbau ersetzt werden. Wenn dieser Umbau realisiert wird stellt sich die Frage, wie das Gebäude dann während der Bauphase betreten werden kann. Die Gemeindeverwaltung hatte deshalb angeregt, anstelle des westlichen Fensters an der Südseite des Sitzungssaals eine weitere Tür vorzusehen.
Dies erlaubt es, während der Bauphase hier einen provisorischen Eingang durch den Sitzungssaal zu betreiben. Optisch wäre dies an der ohnehin uneinheitlichen Südseite hinnehmbar. Allerdings ist es erforderlich, das Treppenpodest im Eingangsbereich nach Westen hin zu erweitern.
Diese Anregung wurde vom Gemeinderat allerdings insbesondere aus gestalterischen Gründen abgelehnt. Soll der südliche Nebenanbau dereinst saniert oder erneuert werden, müsste dies auch unter Gewährleistung der Zugänglichkeit des Rathausgebäudes möglich sein.
Das Büro Künster hat eine auf diese leicht geänderte Planung abgestimmte Kostenschätzung vorgelegt. Für den Umbau der Bankräume zum Bürgerbüro und einem weiteren Büro fallen demnach Kosten in Höhe von 54.454,40 € an. Die Umgestaltung des Flurs schlägt mit 12.950,92 € zu Buche, die Instandsetzung des Sitzungssaals mit 16.388,53 €. Um den Zugang zum Erdgeschoss barrierefrei zu gestalten, müssen 5.265,75 € aufgewendet werden. Aufwändig wird die Instandsetzung der Außenfassade, 37.230,64 € werden hierfür angesetzt. Für das Dach – im Wesentlichen der Rückbau der vorhandenen Kamine – werden 4.990,56 € angesetzt und für Sonstiges 3.272,50 €. Für die Technischen Anlagen (Heizung, EDV, Stromversorgung, Technik im Sitzungssaal) werden 26.775,00 € angesetzt. Insgesamt beläuft sich somit der Investitionsbedarf auf 161.328,30 €.
Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, für diese Maßnahme einen Antrag auf Förderung aus dem Ausgleichstock zu stellen, hier wäre eine Förderung von ca. 50% oder 80.700 € anzustreben. Für die Gemeinde würde somit ein Eigenanteil in gleiche Höhe verbleiben.