Streuen der Gehwege

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Nach der Frostperiode sind die Temperaturen in den letzten Tagen wieder etwas angestiegen.

Dies hat zur Folge, dass tagsüber der am Straßenrand liegende Schnee abtaut und dieses Tauwasser nachts dann zu vor allem für Fußgänger gefährlichen Eisflächen gefriert. Aus diesem Grund möchten wir auf die Räum- und Streupflicht der Anlieger hinweisen: Nach der Streupflichtsatzung vom 21.01.1998 müssen die Anlieger Gehwege (wenn es keine Gehwege gibt, einen 1,0 Meter breiten Streifen am Fahrbahnrand) räumen und streuen. Zwischen 7 Uhr (sonntags ab 8 Uhr) und 20 Uhr muss so ein gefahrloses Begehen sichergestellt sein. Aus Haftungsgründen empfehlen wir allen Grundstückseigentümern, die Erledigung dieser Pflichten gewissenhaft sicherzustellen!

Kategorien: Allgemein

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