Den Wegfall der bisherigen Bankräume im Pfronstetter Rathaus möchte die Gemeinde zum Anlass nehmen, das Gebäude umzubauen und zu sanieren. Der Gemeinderat brachte dieses Vorhaben auf den Weg, die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, die möglichen Zuschussmittel zu beantragen.
Bis zum Sommer 2016 waren im östlichen Teil des Erdgeschosses im Rathausgebäude Pfronstetten Räumlichkeiten an die Sparkasse Reutlingen vermietet. Bedingt durch die Schließung dieser Zweigstelle wurde der entsprechende Mietvertrag gekündigt, so dass diese Räumlichkeiten nunmehr frei verfügbar sind.
Bisher müssen die Bürgerinnen und Bürger die relativ enge und steile Treppe ins Obergeschoss nutzen, um zu den Sachbearbeitern der Gemeindeverwaltung zu gelangen. Speziell ältere Menschen oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen haben hier Probleme. Aus diesem Grund gab es in der Vergangenheit Überlegungen, einen Aufzug anzubauen, dies wurde jedoch aus Kostengründen verworfen. Der Wegfall der Bankräume bietet nun die Möglichkeit, im Erdgeschoss und damit barrierefrei ein Bürgerbüro einzurichten. Darin könnte dann ein Großteil der Dienstleistungen erbracht werden, die üblicherweise von den Besuchern nachgefragt werden.
Die Gemeindeverwaltung hat das Büro Künster aus Reutlingen beauftragt, hierfür eine Vorplanung mit Kostenschätzung zu erstellen. Architekt Helmut Walter stellte diese Pläne im Gemeinderat vor.
Die früheren Bankräume sind ca. 43 m² groß. Nachteilig ist, dass diese bisher ca. 50 cm (drei Stufen) über dem Höhenniveau des Erdgeschosses liegen. Grund hierfür ist, dass der hintere (südliche) Teil des Raums unterkellert ist und beim Bau des Rathauses, vermutlich wegen anstehenden Kalkgesteins, der Keller nicht so tief angelegt wurde, dass das Erdgeschoss auf einer Ebene errichtet werden konnte.
Die Überprüfung durch das Büro Künster hat ergeben, dass lediglich das südliche Drittel des Raums hiervon zwingend betroffen ist. Die vorderen zwei Drittel könnten auf das Niveau des Erdgeschosses gebracht werden. Somit könnte diese Situation dadurch gelöst werden, dass in diesem Bereich zwei Büroräume vorgesehen werden: Das künftige Bürgerbüro auf Erdgeschoss-Niveau und ein weiteres Büro, das wie bisher die Bankräume über drei Stufen erreichbar ist.
Somit könnten sich ein Bürgerbüro mit großzügigen 26,5 m² und ein weiteres Büro mit 16,6 m² ergeben. Der Flur könnte als Wartebereich genutzt werden.
In der Diskussion kam aus der Mitte des Gemeinderats der Vorschlag, den ohnehin kaum genutzten Kellerraum aufzugeben und damit die Möglichkeit zu eröffnen, auch das zweite Büro in diesem Bereich auf Erdgeschoss-Niveau einzurichten. Nachdem dies technisch möglich ist, wurde dies auch so beschlossen.
Im Zuge der Maßnahme sollten sinnvollerweise weitere Aspekte mit berücksichtigt werden, beispielsweise die unklare Eingangssituation des Gebäudes.
Das Rathaus hat an der Nord- und an der Südseite einen Eingang. Der überwiegende Teil der Besucher kommt über den südlichen Eingang, da dieser von den Parkplätzen her besser erreichbar ist. Die nördliche Eingangstür ist ohnehin in einem schlechten Zustand, hier muss auf jeden Fall etwas unternommen werden.
Nachdem die bisher höher angesetzten und kleineren Fenster im künftigen Bürgerbüro an die übrigen Fenster angeglichen werden sollen, schlägt der Planer vor, auf die Tür an der Nordseite zu verzichten und stattdessen ebenfalls ein Fenster vorzusehen. Architektonisch wäre dann eine einheitliche Fensterfront gegeben, dies käme auch der Nutzung des Flurs als Wartebereich entgegen. Einmal mehr – dann aber letztmalig – müsste man sich die Frage stellen, ob das Gebäude nun seine Fensterläden behalten soll oder nicht.
Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass an der West- und Südseite zumindest im Bereich des Sitzungssaals, des Treppenhauses und eines Büroraums im Obergeschoss aufgrund der dort vorhandenen Doppelfenster solche Fensterläden baulich nicht möglich sind und bisher auch nicht vorhanden waren. Seitens des Planers wurde deshalb angeregt, insgesamt auf die Fensterläden zu verzichten und stattdessen eine farbliche Fenstereinfassung vorzunehmen. Bisher war die Beschlussfassung im Gemeinderat auch aufgrund der Rückmeldungen aus der Bevölkerung so, dass die Fensterläden beibehalten werdenden sollen.
Im Gemeinderat war man sich einig, dass der Verzicht auf die vordere Eingangstür eine wesentlich schönere Fassade ergibt. Nach längerer Diskussion wurde der gestalterische Vorschlag von Architekt Walter, auf die Fensterläden zu verzichten, angenommen. Nachdem im Rahmen der von der Gemeindeverwaltung durchgeführten Bürgerbefragung sich lediglich zwei Bürger gemeldet haben, war das Gremium der Ansicht, dass man daraus nicht auf eine Mehrheitsmeinung schließen könne.
Im Zuge der Maßnahme soll dann auch die Fundamentisolierung an der Nordseite durchgeführt werden. Diese war aufgrund der festgestellten Schimmelstellen im Sitzungsaal bereits im laufenden Jahr vorgesehen, wurde aber verschoben, nachdem sich der Wegfall der Nutzung der Bankräume abzeichnete. Auch soll die Fassade insgesamt neu gestrichen werden. An der Nordseite ist dies durch den Wegfall der Werbeanlagen der Sparkasse zwingend notwendig.
Letztlich wäre es auch sinnvoll, im Sitzungssaal gewisse Renovierungsarbeiten durchzuführen. Die Zuleitungen für die Raumtechnik (Computer/Beamer) könnten über Bodensteckdosen geführt werden, so dass auf dem Boden verlaufende Kabel wegfallen könnten. Aus optischen Gründen, aber auch Gründen der Raumakustik, sollte der Bodenbelag erneuert werden, in diesem Fall wäre dann ein strapazierfähiger Nadelfilzbelag vorgesehen. Und letztlich bestünde die Möglichkeit, die bisher mittig im Sitzungssaal vorhandenen Stützen so zu verlegen, dass eine flexiblere Möblierung mit Tischen möglich wäre.
Die grundsätzliche Notwendigkeit, den Sitzungssaal herzurichten, war im Gremium unumstritten. Schwer taten sich die Räte allerdings mit der vom Bürgermeister vorgeschlagenen Verlegung der Stützen. Nachdem Architekt Helmut Walter auf weitere Kostenrisiken hinwies, die sich aus einer Verlegung ergeben könnten, wurde auf diese Teilmaßnahme schließlich verzichtet. Die Wände und die Decke des auch als Trauzimmer genutzten Raums sollen aber gestrichen werden, die bisher auf dem Boden verlaufenden Anschlussleitungen werden in den Boden verlegt.
Im Bereich des südlich angrenzenden Nebengebäudes mit Toiletten- und Lagerräumen, insbesondere bei dem in Holzbauweise erstellten Zwischenbau besteht Handlungsbedarf. Dieser Bereich ist sehr eng, außerdem stammt der Bodenbelag noch aus der Zeit, als der Anbau lediglich durch eine Überdachung ohne Wände an das Hauptgebäude angebunden war.
Durch eine Erneuerung und Vergrößerung dieses Zwischenbaus könnte zum einen von Osten her ein barrierefreier Eingang geschaffen und zum anderen das Foyer insgesamt großzügiger gestaltet werden. Der Raumzuschnitt im Nebengebäude ist nicht ideal. So sind zwar zwei Toilettenbereiche vorhanden, jedoch ist keiner davon für Behinderte geeignet. Entweder muss eine weitere Toilette eingebaut oder aber eine der Toiletten umgebaut werden – sinnvollerweise das bisherige Gäste-WC.
Als „kein architektonisches Highlight“ bezeichnete der Bürgermeister diesen ursprünglichen Flachdachbau, der später ein Satteldach erhalten hatte. Dem stimmte der Architekt unumwunden zu, und auch im Gemeinderat wurde es äußerst kritisch betrachtet, in diesen Gebäudeteil überhaupt noch etwas zu investieren. „Der vorgeschlagene Umbau kostet ca. 110.000 €, für 200.000 € wäre ein vernünftiger neuer Anbau machbar“ machte Helmut Walter deutlich.
Ganz entscheidend für die Entscheidung darüber, welche Maßnahmen kurz- und welche langfristig realisiert werden sollen, dürften die Kosten sein.
Ausgehend von der vom Büro Künster vorgelegten Kostenschätzung schlägt die Gemeindeverwaltung eine Aufteilung in zwei Bauabschnitte vor.
Bauabschnitt I soll im Jahr 2017 realisiert werden…
… und Bauabschnitt II je nach finanzieller Lage in den Folgejahren.
Der Gemeinderat einigte sich darauf, zunächst den 1. Bauabschnitt anzugehen, dann einige Jahre Eigenmittel anzusparen und dann erst den 2. Bauabschnitt anzugehen. Grundsätzlich war aber zu spüren, dass der Gemeinderat dann doch eher zu einem neuen Anbau tendiert.
Zur Finanzierung des Bauabschnitts I soll im kommenden Haushaltsjahr ein Antrag auf Förderung aus dem Ausgleichstock gestellt werden, hier wäre eine Förderung von ca. 50% oder 72.500 € anzustreben. Für die Gemeinde würde somit ein Eigenanteil in gleiche Höhe verbleiben.