Beschlüsse des Gemeinderats

HIn der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 23.11.2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

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Die Sprecher der vier Handlungsfelder aus der Tigerfelder Bürgerwerkstatt: Eduard Biener, Katja Reck, Egon Herter und Markus Stoll mit Stadtplaner Clemens Künster

Ergebnisse der Tigerfelder Bürgerwerkstatt vorgestellt

Die Gemeinde Pfronstetten erstellt für den Ortsteil Tigerfeld ein Ortsentwicklungskonzept, der Prozess wird vom Land Baden-Württemberg mit einem Zuschuss aus dem Programm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ gefördert. Neben einer durch das Büro Künster durchgeführten Bestandserhebung der baulichen Situation und der Potenzialflächen für eine innerörtliche Entwicklung von Wohn- und Gewerbebauflächen steht die Einbeziehung der Bürgerschaft im Mittelpunkt dieses Konzepts. Aus diesem Grund wurden im Rahmen einer Bürgerwerkstatt zusammen mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern Handlungsfelder lokalisiert und besprochen, in denen Entwicklungspotenzial und Entwicklungsbedarf ermittelt wurden. Im Rahmen der Bürgerwerkstatt wurden vier vorrangige Handlungsfelder festgestellt. Für jedes der Handlungsfelder wurden Sprecher bzw. eine Sprecherin festgelegt, deren Aufgabe es war, das Ergebnis der Beratungen in der Bürgerwerkstatt gegenüber dem Gemeinderat vorzutragen.

1

So berichtete Katja Reck für das Handlungsfeld „Ortsmitte / Verkehr B 312“, dass die schnelle Erreichbarkeit größerer Städte und Gemeinden über die B 312 und die vergleihcsweise guten Busverbindungen als Stärke des Ortsteils Tigerfeld zu sehen sind. Schwächen wurden in der dennoch gegebene Abhängigkeit vom Individualverkehr und in den von der Bundesstraße ausgehenden Belastungen durch Lärm und Schmutz gesehen. Als Ziele wurden eine Verkehrsberuhigung und die Schaffung einer Ortsumgehung benannt. Als konkrete Maßnahme wurden der Einbau von Verkehrsinseln, genannt, Uneinigkeit herrschte bei der Frage, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h sinnvoll wäre. Zur Reduzierung des Individualverkehrs wurde eine Mitfahr-App vorgeschlagen.

2

Über das Handlungsfeld „Infrastruktur / Versorgung“ berichtete Markus Stoll. Die vorhandene sehr gute Breitbandanbindung und die Möglichkeit in einzelnen Bereichen an ein Nahwärmenetz anschließen zu können wurden als Stärken benannt, die fehlende öffentliche Infrastruktur (Post, Bank, Gastronomie, Handel) sowie fehlende Angebote für Ältere als Schwächen. Verbesserungen in diesen Bereichen wurden als Ziele definiert, beispielsweise durch eine bessere Kommunikation bestehender mobiler Einkaufsmöglichkeiten.

3

Eduard Biener stellte die Ergebnisse des Handlungsfelds „Wohnen / Landwirtschaft / Gewerbe“ vor. Als Stärken wurden u.a. die landschaftliche Lage und leistungsfähige kleine und mittlere Unternehmen genannt. Schwächen sah die Bürgerwerkstatt beispielsweise in den immissionsschutzrechtlichen Einschränkungen für die Innenentwicklung, in der schlechter werdende Bausubstanz im Ortskern und in der allerdings nur saisonal gegebenen Belastung durch die Landwirtschaft. Als Ziele wurden die Attraktivierung des Ortskerns und eine Entflechtung von Landwirtschaft, Gewerbe und Wohnbebauung genannt. Konkret könnten diese Ziele durch ein Förderprogramm für den Abbruch schlechter Bausubstanz oder durch eine Umgehungsstraße erreichtw erden. Aber auch eine Verbesserung des landwirtschaftlichen Wegenetzes wurde angesprochen.

4

Das Handlungsfeld „Freizeit / Tourismus“ stellte Egon Herter vor. Das Landschaftsbild, vorhandene historische Gebäude wie das Pfarrhaus oder der Georgenhof und vorhandene Rad- / Wanderwege wurden als Stärken erkannt, in der fehlenden Gastronomie sowie im schlechter werdenden Erscheinungsbild in der Dorfmitte wurden Schwächen definiert. Ziel sollte es sein, das Dorfbild zu verbessern und das Rad- / Wanderwegenetz besser zu vermarkten. Die Verschönerung der Dorfmitte und die Aufstellung von Info-Tafeln für Besucher könnten erste Maßnahmen sein.

Die Mitglieder des Gemeinderats lobten die Arbeit der Bürgerwerkstatt, die durchaus Impulse für das kommunale Alltagsgeschäft geliefert hat.

Finales Ziel der Bürgerwerkstatt ist es nun, Einzelmaßnahmen aus den Handlungsfeldern Zug um Zug in die Realität zu überführen. Teilweise wird dies sehr schnell und mit wenig Aufwand möglich sein, in anderen Fällen handelt es sich mehr um langfristige Ziele. Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt zur Kenntnis, Bürgermeister Reinhold Teufel sagte zu, dass die formulierten Ziele künftig nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Gemeinde optiert bei Umsatzsteuer

Die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts wurden durch das Steueränderungsgesetz neu gefasst. Die entsprechenden Regelungen traten mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft. Von Bedeutung ist hier insbesondere der neu in das Umsatzsteuergesetz (UStG) neu eingefügte § 2b UStG, der den bis 31.12.2015 geltende § 2 Abs. 3 UStG ablöst.  Danach erfüllen juristische Personen des öffentlichen Rechts – also auch die Gemeinde – künftig die Unternehmereigenschaft, wenn sie auf privatrechtlicher Grundlage tätig ist. Die Unternehmereigenschaft ist lediglich nicht erfüllt, wenn die Tätigkeit im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausgeübt wird und eine Nichtbesteuerung nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Durch Übergangsregelung in § 27 Abs. 22 UStG besteht die Möglichkeit, das bisher geltende Recht für sämtliche vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anzuwenden. Es handelt sich hierbei um eine Optionserklärung mit einer nicht verlängerbaren Ausschlussfrist. Zu erwähnen ist hierbei insbesondere die Vorgabe, dass die o.g. Optionserklärung für sämtliche von ihr ausgeübte Tätigkeiten einheitlich abzugeben ist. Eine Beschränkung auf einzelne Tätigkeitsbereiche oder Leistungen ist nicht zulässig. Die Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand durch § 2b UStG sorgt unter anderem durch eine Vielzahl an unbestimmten Rechtsbegriffen, die erst noch ausgelegt werden müssen, für ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit. Auch die finanziellen Auswirkungen können erst beurteilt werden, wenn die Rahmenbedingungen geklärt sind. Aus diesem Grund stimmte der Gemeinderat dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung zu, bis auf weiteres von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, weiterhin entsprechend der seitherigen Rechtslage zu agieren. Spätestens ab 2022 muss sich die Gemeinde aber der neuen Rechtslage stellen. Diese Festlegung wurde auch auf die Jagdgenossenschaften im Gemeindegebiet ausgedehnt, so dass es auch hier bis 2022 bei der Umsatzsteuerfreiheit bleibt.

Netze BW liefert Straßenlampen

Im Haushaltsplan 2016 ist für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in den Nebenstraßen ein Ausgabenansatz in Höhe von 120.000 € eingeplant. Für diese Maßnahme erhält die Gemeinde einen Bundeszuschuss nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Höhe von 26.558,06 € und einen Landeszuschuss aus dem Ausgleichstock in Höhe von 30.000 €. Vorgesehen ist die Montage von LED-Leuchten des Typs „Schréder Teceo 1 16 LED“  mit einer Systemleistung von 18 W. Zum Vergleich: Bei den vorhandenen Beleuchtungsanlagen liegt die Systemleistung überwiegend bei 139 W, so dass bei besserer Ausleuchtung eine erhebliche Reduzierung des Stromverbrauchs zu erwarten ist.  Durch eine spezielle Linsentechnik ist gewährleistet, dass das Licht in den Straßenraum gelenkt wird und nicht unnötigerweise auf Nebenflächen abstrahlt. Die Gewährleistungsfrist liegt bei zehn Jahren, die prognostizierte Systemlebensdauer mit 100.000 Stunden noch deutlich darüber.

Die Gemeindeverwaltung hat die Lieferung und Montage der insgesamt 163 Beleuchtungsanlagen öffentlich nach VOL ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung hin gingen insgesamt fünf Angebote ein, die allesamt gewertet werden konnten:

Netze BW, Biberach 70.099,88 €
Bieter 2 76.225,93 €
Bieter 3 77.101,47 €
Bieter 4 77.202.40 €
Bieter 5 84.303,17 €

Hinweis: Aus Gründen des Bieterschutzes werden nur die Angebotssummen, nicht aber die Namen der unterlegenen Bieter veröffentlicht.

Die Firma Netze BW hat in der Vergangenheit schon mehrfach vergleichbare Arbeiten für die Gemeinde durchgeführt und ist als zuverlässig und leistungsfähig bekannt. Aus diesem Grund hatte der Gemeinderat auch kein Problem damit, die Maßnahme an dieses Unternehmen zu vergebenen.

Kommunales Förderprogramm zur Reaktivierung der Ortskerne

Vorrangiges Ziel der Ortsentwicklung sollte es sein, den Gebäudebestand in den alten Ortskernen in Nutzung zu halten bzw. leer stehende Gebäude wieder einer Nutzung zuzuführen. Damit kann die vorhandene Infrastruktur (Ver- und Entsorgungsleitungen, Straßen, Beleuchtung etc.) besser ausgenutzt werden, teure Investitionen in neue Baugebiete, die über die Wasser- und Abwassergebühren alle Einwohner belasten, können vermieden werden. Außerdem ist auch die soziale und gesellschaftliche Komponente zu sehen, welche sich aus der Belebung der alten Ortskerne ergibt.

In der Vergangenheit war das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ein probates Mittel, bauwillige junge Einwohner darin zu unterstützen, ihre Planungen im Bereich des Ortskerns zu realisieren. Schon bei der Vorstellung des Jahresprogramms 2015 wurde seitens des Landes aber deutlich gemacht, dass die Instandsetzung vorhandener Gebäude bzw. die Umnutzung früher landwirtschaftlich genutzter Gebäude bei der Bezuschussung vorrangig bedient werden sollen. Seither ist zu beobachten, dass die von vielen Bauwilligen bevorzugte Variante „Abbruch / Neubau“ bei der Bezuschussung oftmals das Nachsehen hat. Zudem sind die Chancen für eine Bezuschussung reiner Abbruchmaßnahmen (ohne anschließendem Neubau) eher schlecht. Eigentümer solcher Grundstücke lassen die Altgebäude oftmals „stehen“, da sie so am wenigsten Kosten verursachen. Dem Ortsbild ist das nicht in jedem Falle zuträglich.

Die Gemeindeverwaltung hat deshalb vorgeschlagen, ergänzend zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ein kommunales Förderprogramm gezielt für den Abbruch nicht mehr nutzbarer Bausubstanz aufzulegen. Vergleichbare Programme gibt es schon seit einiger Zeit in Gemeinden der Region. Damit könnten zum einen diejenigen unterstützt werden, die beim Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum für ein Projekt „Abbruch / Neubau“ keine Bezuschussung erhalten, zum anderen könnte eventuell auch der eine oder andere Eigentümer entsprechender Grundstücke dazu bewegt werden, sein baufälliges Gebäude abzureißen. Hierdurch wäre ein Gewinn für das Ortsbild gegeben, außerdem liegt für bauwillige junge Leute die Hemmschwelle bei bebauten Grundstücken deutlich höher als bei Grundstücken, die bereits geräumt sind.

Beachtlich ist in diesem Zusammenhang, dass auch im Rahmen der Bürgerwerkstatt im Ortsteil Tigerfeld vorgeschlagen wurde, ein solches Förderprogramm gezielt für Abbruchmaßnahmen aufzulegen.

Über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum gibt es für ortsbildgerechte  Neubauten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 20.000 Euro pro Wohnung.  Für das vorgeschlagene kommunale Förderprogramm, welches sich ausschließlich auf Abbruchmaßnahmen mit und ohne anschließende Neubebauung beziehen soll, wurde von Bürgermeister Reinhold Teufel ein Fördersatz von 50% der nachgewiesenen Abbruchkosten (ohne Eigenleistungen), maximal aber 10.000 € vorgeschlagen. Mit diesem Förderrahmen dürfte auch der Abbruch größerer Anwesen möglich sein. Zuständig für die Entscheidung über eine Zuschussgewährung wäre jeweils der Gemeinderat. Die Förderung sollte grundsätzlich auf Grundstücke beschränkt werden, auf denen nach erfolgtem Abbruch Neubauten möglich sind.  Wenn städtebauliche Gründe (Ortsbild) für einen Abbruch sprechen, können Ausnahmen gemacht werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht auf jeden Fall nicht. Der Gemeinderat stimmte diesem Vorschlag zu. Zur Finanzierung soll für 2017 ein Haushaltsansatz von 10.000 € vorgesehen werden, im Bedarfsfall wäre eine Aufstockung durch überplanmäßige Ausgaben möglich.

Kategorien: Allgemein

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