Anonyme Hinweise an die Gemeindeverwaltung

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Auszug aus einem anonymen Schreiben

Bei der Gemeindeverwaltung gehen in letzter Zeit immer mehr anonyme “Hinweise” ein. Aus diesem Grund möchten wir erläutern, wie wir mit solchen Dingen umgehen.

Es scheint ein wenig in Mode zu kommen: Immer mal wieder erhalten wir Zuschriften ohne Absender, in denen Mitbürgerinnen oder Mitbürger direkt oder indirekt verschiedenster Untaten bezichtigt werden.

Was macht die Gemeindeverwaltung mit solchen Hinweisen?

Grundsätzlich: Nichts*!

Wir sollten doch alle miteinander erwachsen und aufrecht genug sein, um Missstände offen und ehrlich anzusprechen und uns nicht hinter anonymen Schreiben zu verstecken. Werden wir auf ordentliche Art und Weise informiert, gehen wir den angesprochenen Sachverhalten natürlich nach. Allerdings lassen wir uns nicht in Fehden oder Nachbarschaftsstreitigkeiten vor den Karren spannen.

Ist uns bekannt, dass die anonyme Botschaft auch an andere Stellen weitergeleitet wird – beispielsweise an das Landratsamt als Baurechtsbehörde – sehen wir es aus Gründen der Fairness geboten, dass wir den “Beschuldigten” hierüber in Kenntnis setzen.

In einer Gemeinschaft – sei es nun die Familie, der Freundeskreis, ein Verein oder auch die Gemeinde – ist ein gutes Miteinander nur dann möglich, wenn man offen und ehrlich miteinander umgeht. Und diese Offenheit ist keine Einbahnstraße, sondern sie muss von allen Seiten gepflegt werden!

Bitte haben Sie also Verständnis dafür, dass wir anonymen Hinweisen nicht nachgehen*!

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(* Soweit keine Offizialdelikte angesprochen sind!)

Kategorien: Allgemein

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