Beschlüsse des Gemeinderats

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 28.09.2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Bildung von Haushaltsresten im Zuge der Jahresabschlussarbeiten 2015

Die im Haushaltsplan aufgenommenen Haushaltsansätze (Einnahmen und Ausgaben) gelten grundsätzlich für das jeweilige Haushaltsjahr. Ausgabenansätze, die bis zum Jahresabschluss nicht verbraucht wurden, gelten entsprechend dem Grundsatz der zeitlichen Bindung daher als eingespart. Sollen einzelne Ansätze in das Folgejahr übernommen werden, müssen diese vom Gemeinderat also sogenannte Haushaltsreste für übertragbar erklärt werden. Auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung hat der Gemeinderat der Übertragung von Ausgabenansätzen mit rund 716.700 € zugestimmt. Im wesntlichen handelt es sich hierbei um Projekte, die über zwei Haushaltsjahre finanziert und realisiert werden, wie der Ausbau von Hüle und Hülengasse in Pfronstetten, der Erwerb des Feuerwehrfahrzeugs für Aichelau oder auch der Einbau einer Fernwirktechnik für die örtlichen Regenüberlaufbecken. Insgesamt zeichnet sich ab, dass das Haushaltsjahr 2015 wieder mit einem sehr ordentlichen Ergebnis abschließend wird, so dass die Gemeinde auch für die anstehenden Investitionen gut gerüstet ist.

Straßenteilstück eingezogen

Eine Straße kann entsprechend § 7 des Straßengesetzes eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen. Bei Gemeindestraßen ist hierfür die Gemeinde als Trägerin der Straßenbaulast zuständig.

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Vor kurzem wurde im Bereich des Gewerbegebiets Brühlwiesen / Lerchenberg ein Wegstück ausgebaut und damit für den Bereich Brühlwiesen eine weitere Anbindung an die Hülengasse / Gemeindeverbindungsstraße  Pfronstetten-Tigerfeld  hergestellt. Diese Zufahrt wurde mit einer Breite von 3,50 m asphaltiert und erfüllt auch die brandschutzrechtlichen Anforderungen. Damit ist das zwischen zwei Betriebsgebäuden liegende Teilstück der Ortsstraße „Brühlwiesen“ für den Verkehr entbehrlich. Hinzu kommt, dass im kommenden Jahr dieser Bereich über eine neue Zufahrt direkt an die Bundesstraße B 32 angebunden wird. Die o.g. Ersatzstraße wird dann zu einem Wirtschaftsweg zurückgestuft und darf nur noch vom landwirtschaftlichen Verkehr befahren werden. Der Gemeinderat hat am 24.05.2016 das Verfahren zur straßenrechtlichen Entwidmung (Einziehung) einer Teilfläche der Ortsstraße „Brühlwiesen“ in Pfronstetten eingeleitet. Die Absicht der Einziehung ist mindestens drei Monate vorher öffentlich bekanntzumachen (§ 7 Abs. 3 StrG), was im Amtsblatt vom 25.05.2016 erfolgt ist. Wer glaubt, durch diese vorgesehene Änderung in eigenen Rechten verletzt oder unverhältnismäßig beeinträchtigt zu werden, hatte bis 31.08.2016 Gelegenheit, hierzu gegenüber der Gemeindeverwaltung Stellung zu nehmen. Innerhalb dieser Frist ging auf diesen Aufruf hin keine Stellungnahme ein. Somit bestand nun die Möglichkeit, dieses Straßenteilstück formell einzuziehen. Dies würde es auch ermöglichen, die Fläche an den angrenzenden Gewerbebetrieb zu veräußern, der dann seine Betriebsgebäude baulich verbinden kann.

Dieses Vorhaben wurde im Gemeinderat schon mehrfach diskutiert. Der Gemeindeverwaltung ist es in den letzten Wochen gelungen, Vorbehalte aus dem Kreis der Straßenanlieger auszuräumen, was auch dazu geführt hat, dass im Verfahren keine ablehnenden Stellungnahmen mehr eingegangen sind. Der Gemeinderat hat der Einziehung zugestimmt .

Pfronstetten beteiligt sich am Pflegestützpunkt

Mit der demographischen Entwicklung geht eine steigende Zahl älterer Menschen einher, was zu einem wachsenden Beratungs- und Unterstützungsbedarf im Vor- und Umfeld von Pflege führt. So stellen sich für Betroffene und deren Angehörige Fragen nach geeigneten Entlastungs- und Hilfsmöglichkeiten und deren Finanzierung. Die Vielzahl vorhandener Unterstützungsangebote bei Unterstützungs-, Betreuungs- und Pflegebedarf sowie die Komplexität der Leistungen der Pflegeversicherung und weiterer Leistungsansprüche machen es für Betroffene nicht einfach, die richtigen Entscheidungen zu treffen. lm Jahre 2011 wurde deshalb der Pflegestützpunkt Landkreis Reutlingen eingerichtet, der im Vor- und Umfeld von Pflege kostenlos umfassende, trägerneutrale Information und Beratung bietet und bei der Organisation von Hilfen und bei der Antragstellung von Leistungen unterstützt. Solche Beratungsstellen gibt es kommunal getragen in Pliezhausen (auch für Walddorfhäslach), Metzingen (auch für Riederich) und Wannweil. Für alle übrigen Gemeinden ist die Beratungsstelle beim Landratsamt zuständig. Mit den vorhandenen Personalkapazitäten und der bisherigen Pflegestützpunktstruktur kann der wachsende Beratungs- und Unterstützungsbedarf nicht mehr bedarfsgerecht bewältigt werden. Daher strebt der Landkreis Reutlingen eine Weiterentwicklung bzw. einen Ausbau des Pflegestützpunkts an.  Angedacht ist eine landkreisweite und wohnortnahe Versorgung durch dezentrale Pflegestützpunkt-Standorte mit Sprechstunden in allen Gemeinden. Künftig soll deshalb in jedem der neun Versorgungsbereich der Altenhilfe des Landkreises ein solcher Pflegestützpunkt-Standort bestehen, als Anstellungsträger der Fachkräfte ist jeweils eine der Städte bzw. Gemeinden im jeweiligen Versorgungsbereich vorgesehen. Die Finanzierung soll durch Mittel der Pflegestützpunktförderung des Landes, durch Landkreismittel und durch Mittel der Städte und Gemeinden im Landkreis erfolgen.

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Die Gemeinde Pfronstetten wird in den Planungen des Landratsamts dem Versorgungsbereich Engstingen zugeordnet, dem außer der Gemeinde Engstingen auch Hayingen,  Hohenstein, Trochtelfingen und Zwiefalten angehören. Der kommunal zu tragende jährliche Eigenanteil beläuft sich für diesen Versorgungsbereich auf rund 12.000 €, dieser soll nach dem Schlüssel der Einwohner über 60 Jahre auf die einzelnen Gemeinden verteilt werden. Insgesamt leben im Versorgungsbereich Engstingen rund 5.300 Menschen über 60 Jahre, davon 366 in der Gemeinde Pfronstetten. Somit entfällt auf die Gemeinde Pfronstetten ein Anteil von 6,8% oder rund 800 € jährlich. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung stellt ein solches Beratungsangebot eine wichtige und sinnvolle Ergänzung der bestehenden Angebote dar. Bürgermeister Reinhold Teufel sprach sich dafür aus, die Einrichtung eines interkommunal getragenen Pflegestützpunkts in Engstingen zu unterstützen, zumal dann auch entsprechende Sprechstunden in Pfronstetten stattfinden werden. Dem stimmte der Gemeinderat zu.

Premiumspazierwanderweg für die Gemeinde

Die Landkreise Reutlingen und Esslingen sowie das Biosphärengebiet haben gemeinsam mit dem Planungsbüro Tonspur eine Wanderkonzeption für den Bereich der Mittleren Alb erarbeitet. Zielsetzung ist es, die Aktivitäten der einzelnen Kommunen im Projektgebiet zu bündeln, um eine überregionale Positionierung auf dem touristischen Wandermarkt zu erreichen. Grundlage der Bestandserhebung und Wegenetzplanung war das Wanderwegenetz des Schwäbischen Alb Vereins, sowie die vorhandenen Wanderrundstrecken und Themenwege der Kommunen. Dieses bestehende Netz soll sinnvoll verknüpft und bereinigt werden. Darauf aufbauend sollten im Projektgebiet 15-20 hochqualifizierte, zertifizierbare Wander- und Spazierwanderwege entstehen. Alleinstellungsmerkmale werden über regionale Qualitätskriterien und Regionalvermarktungsbetriebe erreicht. Im Rahmen einer Infoveranstaltung im April 2016 wurde das Ergebnis vorgestellt. Folgende Klassifizierung wurde dabei vorgenommen:

  • Premiumwege
  • Premiumrundwanderwege
  • Premium Spazierwege

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Im Bereich der Gemeinde Pfronstetten wurde ein potenzieller „Premium Spazierweg“ ausgewiesen, und zwar im Bereich des Tiefentals zwischen Aichelau und Aichstetten. In der Wanderkonzeption wird dieser wie folgt beschrieben:

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Die Gemeinde Pfronstetten wurde im Nachgang zur Präsentation dieser Konzeption angefragt, ob dieser Premiumwanderweg realisiert werden soll. Ein solcher Premiumwanderweg wäre mit entsprechenden Kosten verbunden. Neben den Baukosten – geschätzt werden hier 2.000 – 3.000 € pro km, maximal also bis zu 21.000 € – sind hier auch die vorab nicht bezifferbaren Kosten für die laufende Unterhaltung und die Kostenanteile für die Vermarktung (zwischen 1.500 und 5.000 €) zu sehen. Für die Investitionskosten ist eine Bezuschussung mit bis zu 50% denkbar, die Unterhaltungskosten sowie der Kostenanteil an der Vermarktung wären vollständig von der Gemeinde zu tragen.

Bisher ist die Gemeinde sehr zurückhaltend mit Investitionen in den touristischen Bereich.  An laufenden Kosten fällt nur der Mitgliedsbeitrag beim „Schwäbische Alb Tourismusverband“ an, entsprechend den Erfordernissen werden außerdem Mittel in die Unterhaltung des PhänoPfads investiert. Es ist unbestritten, dass der Tourismussektor in den letzten Jahren speziell im Bereich der Schwäbischen Alb enorm an Bedeutung gewonnen hat. Im Gegensatz zu dem Nachbargemeinden Hayingen und Zwiefalten verfügt die Gemeinde Pfronstetten aber über sehr wenig touristische Infrastruktur, durch die auch eine regionale Wertschöpfung erzielt werden kann. Insofern sind Investitionen oder auch die Übernahme laufender Kosten in diesem Bereich kritisch zu prüfen. Voraussetzung für eine Zuschussbeantragung war die Abgabe einer Interessenbekundung bis August 2016, dies ist erfolgt. Allerdings sollte der Gemeinderat nunmehr entscheiden, ob dieses Projekt tatsächlich angegangen werden soll. Gegebenenfalls wären entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2017 zu veranschlagen.

Im Gemeinderat wurde lebhaft diskutiert, ob eine Beteiligung an diesem Projekt sinnvoll ist. Gemeinderat Schultes sah darin eine Chance, die es wert wäre, ergriffen zu werden. Bisher wurde lediglich auf eine lokale „Vermarktung“ der örtlichen Wanderwege gesetzt, dieses Projekt biete dagegen die Möglichkeit, professionell und überregional auftreten zu können. Zudem kämen Investitionen in das Wanderwegenetz nicht nur den Touristen zu Gute, auch die örtliche Bevölkerung könne diese Wege nutzen. Gemeinderat Bodenmiller sprach sich dafür aus, die für die Vermarktung anfallenden Kosten besser in Eigenregie in die Unterhaltung der Wanderwege zu investieren. Er teilte die grundsätzlichen Zweifel des Bürgermeisters, dass sich Investitionen in die Vermarktung für die Gemeinde letztendlich rechnen.

Der Gemeinderat sprach sich letztlich mehrheitlich dafür aus, den Versuch zu wagen und in diesem Projekt mitzumachen. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass die Investitionskosten tatsächlich wohl geringer sein werden als die „Maximalzahl“ 21.000 €, da speziell der Weg im Tiefental ja erst unlängst gerichtet wurde. Auch über die konkrete Wegführung soll noch einmal besprochen werden. Zum einen ergeben sich Änderungen am Wegenetz durch das laufende Flurneuordnungsverfahren, zum anderen führt der Streckenverlauf teilweise über die Kreisstraße – hier werden bessere Alternativen gesehen.

Behandlung von Baugesuchen

Bei der Behandlung der Baugesuche machten mehrere Mitglieder des Gemeinderats ihrem Unmut darüber Luft, dass immer wieder Baugesuche zur Beschlussfassung vorgelegt werden, die tatsächlich schon ganz oder teilweise umgesetzt sind. Bürgermeisterstellvertreter Karlheinz Schultes sprach hier von einer bewussten Missachtung des Gemeinderats, in solchen Fällen sei es fast schade um die eigentliche Freizeit, die man sich hierfür nehmen muss. Bürgermeister Reinhold Teufel stimmte dem im Grundsatz zu, die Gemeindeverwaltung sehe sich allerdings als „Ermöglichungsbehörde“ und habe bisher davon abgesehen, in solchen Fällen Sanktionen in die Wege zu leiten. Zuständig für eventuelle Bußgelder sei ohnehin das Landratsamt als Baurechtsbehörde.

Bedarfsgerechte Erschließung von Neubauflächen

Aktuell verfügt die Gemeinde in allen sechs Ortsteilen über 14 erschlossene und Bauplätze mit insgesamt rund 11.300 m². Bei einem Bauplatzpreis von 46,00 €/m² entspricht dies einem Gegenwert von rund 520.300 €. Eine kurzfristige Notwendigkeit zur Erschließung weiterer Flächen besteht somit nicht. Die Gemeinde verfolgt seit einigen Jahren die Linie, dass Neubaugebiete abschnittsweise und dem vorhandenen Bedarf angepasst erschlossen werden. So wurden im Baugebiet Wimsener Straße III zunächst nur acht der möglichen elf Bauplätze erschlossen, von denen sich aktuell noch zwei im Eigentum der Gemeinde befinden (zwei weitere Plätze können bei Bedarf erworben werden). Im Baugebiet am Hans-Kürner-Weg in Pfronstetten werden aktuell vier Bauplätze erschlossen, von denen ein Platz bereits verkauft ist. Im neuen innerörtlichen Baugebiet an der Kirchstraße in Huldstetten kann die erste Baureihe ohne größeren Aufwand über die in der Kirchstraße vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen angebunden werden, die weiteren fünf Bauplätze sollen deshalb erst später erschlossen werden. Hintergrund dieser Vorgehensweise ist, dass bei „großzügigeren“ Erschließungen davon ausgegangen werden muss, dass erschlossene Bauplätze über längere Zeit im Eigentum der Gemeinde verblieben. Die angefallenen Erschließungskosten müssen in dieser Zeit von der Gemeinde vorfinanziert werden, diese Mittel können somit nicht für andere Projekte verwendet werden. Die rechnerisch anfallenden Zinslasten können kaum über den Verkaufspreis refinanziert werden, der mit 46,00 €/m² im regionalen Vergleich sehr günstig ist.

Vor kurzem ist ein Bauplatzinteressent an die Gemeindeverwaltung herangetreten, der Interesse an einem Bauplatz hat, der außerhalb des aktuell gegebenen Erschließungsbereichs liegt. Die Gemeindeverwaltung hat darauf hingewiesen, dass eine Erschließung erst dann geplant ist, wenn die aktuell erschlossenen Bauplätze zur Bebauung veräußert sind. Der Bauplatzinteressent hat darum gebeten, diese Haltung noch einmal zu überdenken und trotz der noch vorhandenen Bauplätze eine weitergehende Erschließung vorzunehmen.

Nachdem es sich bei dieser Frage um eine grundsätzliche Angelegenheit handelt, wurde die Entscheidung losgelöst vom konkreten Einzelfall und deshalb ohne konkrete Benennung  des Bauplatzinteressenten in öffentlicher Sitzung behandelt. Damit soll auch gegenüber der Bevölkerung eine größtmögliche Transparenz erreicht werden.

In der Diskussion wurde deutlich, dass der Gemeinderat auch weiterhin den Weg er abschnittsweisen Erschließung von Bauflächen verfolgt. Allerdings sollen entsprechende Anfragen jeweils im Einzelfall geprüft werden. Dem Gemeinderat ist es wichtig, dass möglichst alle Bauwilligen auch in der Gemeinde bauen können. Nach dieser grundsätzlichen Klärung wurde die vorliegende Anfrage konkret besprochen:

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Im Bereich des Hans-Kürner-Wegs in Pfronstetten, für den aktuell die Erschließung läuft, sollen bisher nur die Bauplätze Hans-Kürner-Weg 2,4 und 6 auf der Südseite und Hans-Kürner-Weg 5 auf der Nordseite erschlossen worden. Nun liegt der Gemeindeverwaltung eine konkrete Anfrage für den Bauplatz Hans-Kürner-Weg 7 vor. Technisch ist es so, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen ausreichend weit verlegt werden, allerdings soll die Baustraße im ersten Bauabschnitt nicht um das gesamte Grundstück herum hergestellt werden. Dies könnte allenfalls bis zum Beginn des Kurvenbereichs gemacht werden. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, dem Bauplatzinteressenten den Platz auf dieser Grundlage anzubieten. Die Weiterführung der Straße soll dann erfolgen, wenn die übrigen Bauplätze im ersten Bauabschnitt verkauft sind und der notwendige Grunderwerb für eine Erweiterung getätigt ist

TSV kann Werbebanden aufstellen

Unter Punkt „Verschiedenes“ berichtete Bürgermeister Reinhold Teufel von einer Anfrage des TSV Pfronstetten bezüglich der Montage von Werbebanden im Bereich des Sportplatzes. Nachdem solche Sponsoring-Aktivitäten regional üblich sind, empfahl er dem Gemeinderat, dem zuzustimmen. Dieser Empfehlung ist das Gremium einstimmig gefolgt. Formal muss der Pachtvertrag zwischen Gemeinde und TSV hierfür geändert werden, nachdem der gültige Vertrag schon über 26 Jahre alt ist und auch in anderen Dingen nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, sei dem Verein bereits vorab der Entwurf für eine Neufassung zur Prüfung übersandt worden.

 

Kategorien: Allgemein

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