Bekanntgaben im Gemeinderat

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 28.09.2016 erfolgten folgende Bekanntgaben:

Forstverwaltungskostenbeitrag

Die Gemeindeverwaltung hat gegen den Bescheid des Landratsamtes über den Forstverwaltungskostenbeitrag Widerspruch erhoben. Es wird die Auffassung vertreten, dass ohne eine ausdrückliche gesetzliche Klarstellung im Falle der Umsatzsteuerpflichtigkeit der im Forstverwaltungskostenbeitragsgesetz genannte Betrag als Bruttoentgeltvereinbarung zu verstehen ist – das Land sieht dies anders und erhebt zum vereinbarten Verwaltungskostenbeitrag zusätzlich eine Mehrwertsteuer. Das Kreisforstamt konnte dem Widerspruch nicht abhelfen und legte diesen dem Regierungspräsidium Tübingen – Abteilung Forstdirektion als zuständige Widerspruchsbehörde vor. Das Regierungspräsidium teilte letzte Woche mit, dass das Forstverwaltungskostenbeitragsgesetz in absehbarer Zeit dahingehend geändert werden soll, dass der Beitrag ausdrücklich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig ist. Außerdem soll die Gesetzesänderung rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft treten.  Die Entscheidung des Regierungspräsidiums über den Widerspruch wird bis zur Änderung des Gesetzes ausgesetzt. Die Gemeindeverwaltung hält an dem Widerspruch weiter fest, da auch der Gemeindetag erhebliche Zweifel an der rückwirkenden Änderung des Gesetzes hat. Jedoch wurde der bereits fällige Beitrag zuzüglich der Umsatzsteuer beglichen, um eine Verzinsung zu vermeiden. Ein Beitrag zuzüglich der Umsatzsteuer in Höhe von 19 % führt zu Mehraufwendungen in Höhe von rund 2.800,00 €. Die Ausgaben wurden jedoch in voller Höhe im Haushalt 2016 eingeplant.

Bauausschuss Dorfgemeinschaftshaus Aichelau

In der Bürgerversammlung Anfang August in Aichelau wurde nicht nur besprochen, dass das Schul- und Rathaus verkauft werden soll, sondern auch, dass ein örtlicher Bauausschuss zur Begleitung der Planungen für den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses gegründet werden soll.
Im Mitteilungsblatt vom 11.08.2016 wurden Interessenten gebeten, sich zu melden. Inzwischen wurden der Gemeindeverwaltung insgesamt 14 Personen vorgeschlagen, die in diesem Bauausschuss mitarbeiten sollen. Darunter sind auch die örtlichen Gemeinderäte. Die Gemeindeverwaltung wird diese Personen voraussichtlich für Montag, den 17.10.2016 zu einer ersten Besprechung einladen. Im Mittelpunkt sollen dann die Standortdiskussion und die Beauftragung der Planungsleistungen stehen.

Gesellschaftsvertrag für die Holzgerechtigkeit Aichelau

Nach längeren Verhandlungen ist ein mit der Gemeinde und dem Waldausschuss der Holzgerechtigkeit Aichelau abgestimmter Entwurf eines Gesellschaftsvertrags für die Holzgerechtigkeit Aichelau erstellt worden. Dieser Entwurf wahrt auf der einen Seite vollumfänglich die Rechte der einzelnen Miteigentümer, zum anderen schafft er die Möglichkeit, dass der Waldausschuss die laufenden Geschäfte der Gesellschaft rechtssicher erledigen kann. In einer außerordentlichen Generalversammlung soll dieser Entwurf nun den Gesellschaftern vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Holzgerechtigkeit Aichelau hat eine Satzung aus dem Jahr 1907. Darin ist festgelegt, dass für derartige Beschlüsse einer Dreiviertelmehrheit ausreichend ist. Insofern besteht eine gute Chance, dass dieser Vertragsentwurf auch angenommen wird. Die Gemeinde begrüßt diese Einigung, der erarbeitete Entwurf könnte durchaus auch von anderen Holzgerechtigkeiten übernommen werden.

Beitritt zur BLS

Anfang September wurde der im März beschlossene Beitritt zur BLS, der Breitbandversorgung im Landkreis Sigmaringen GmbH & Co. KG vollzogen. Die Gemeinde Pfronstetten ist damit auch Gesellschafter dieses kommunalen Unternehmens.
Investitionen im Bereich der Gemeinde Pfronstetten sind derzeit keine geplant, die BLS kann aber eines der drei von der Gemeinde verlegten Leerrohre nutzen, um die Nachbargemeinden an das vom nördlichen Landkreis Sigmaringen heranzuführende Glasfasernetz der BLS anzuschließen. Auf lange Sicht wird es dann vielleicht einmal möglich sein, für diese Bereitstellung der Leerrohre auch Pachterträge zu erzielen.
Das Landratsamt Reutlingen hat mit Erlass vom 22.09.2016 mitgeteilt, dass der Beschluss zum Beitritt nicht beanstandet wird. Die Rechtsaufsichtsbehörde weist darauf hin, dass eine Inanspruchnahme der Gemeinde durch die im Gesellschaftsvertrag enthaltene Nachschusspflicht damit nicht genehmigt ist. Diese Nachschusspflicht kommt aber nur bei Investitionen im Gemeindegebiet in Betracht, die ja wie erwähnt nicht geplant sind. Gegebenenfalls wäre die entsprechende Genehmigung dann später einzuholen.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Übernahme der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst auf die nicht tarifgebundenen Mitarbeiter der Gemeinde wurde zugestimmt.
  2. Das bisher befristete Arbeitsverhältnis mit einer Backmeisterin wurde in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt.
  3. Dem Erwerb von Rohbauflächen im Bereich des Hans-Kürner-Wegs in Pfronstetten wurde zugestimmt.
  4. Der Verkauf einer Teilfläche im Bereich des Hans-Kürner-Wegs in Pfronstetten an einen Angrenzer außerhalb des Baugebiets wurde abgelehnt. Grund hierfür ist, dass in diesem Bereich unklare Überfahrtsrechte vorhanden sind. Dem Antragsteller wurde eine Pachtlösung angeboten.

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