Bebauungsplanverfahren wird weitergeführt

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In seiner Sitzung am 03.08.2016 hat der Gemeinderat der Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens „Lerchenberg Neufassung und Erweiterung 2016“ in Pfronstetten zugestimmt.

Mit dem Bebauungsplan „Lerchenberg Erweiterung und Neufassung 2016 “ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung weiterer gewerblicher Bauflächen und die Anbindung des Gebiets an die Bundesstraße B 312 geschaffen werden. Insgesamt ist eine Erweiterung der Bauflächen um ca. 1,0 ha vorgesehen.

Das Plangebiet befindet sich im Süden von Pfronstetten und steigt von Südosten (ca. 733 m ü. NN.) nach Nordwesten (739 m ü. NN.) an. Es ist aktuell über die Straßen „Hülengasse“ und „Brühlwiesen“ erschlossen. Westlich und südlich befinden sich Ackerflächen. Nördlich grenzt der Bebauungsplan an die bestehenden Bebauungspläne „Brühlwiesen“ und „Brühlwiesen Erweiterung 88“ an. Beide Bebauungspläne weisen ebenfalls eine gewerbliche Nutzung aus. Östlich an das Plangebiet grenzt die B 312 an die Reutlingen mit Riedlingen verbindet.

Der Bebauungsplanentwurf berücksichtigt bereits eine Privatisierung der Straße „Brühlwiesen“ auf Höhe des Flurstücks Nr.  95/1 und eine Überbauung dieser Straße im Bereich der beiden bestehenden Gebäude der Firma CSP. Diesbezüglich läuft aktuell das straßenrechtliche Verfahren zur Entwidmung des entsprechenden Teilstücks. Ausfluss der Planänderung wäre ein neues Verkehrskonzept. Der bereits bestehende Anschlussbereich des Wirtschaftswegs in Verlängerung der Ortsstraße „Brühlwiesen“ in die Bundesstraße 312 soll ausgebaut und so erweitert werden, dass zukünftig ausreichend Platz für Schwerlastverkehr  und ein sicheres Abbiegen für Linksabbieger möglich sein wird. Hierzu ist der Bau einer Linksabbiegerspur aus Tigerfeld kommend erforderlich. Die Straßenbauverwaltung beim Regierungspräsidium hat dem Anschluss zugestimmt.

Zur Verbindung der Erschließungsstraße mit der „Hülengasse“ (Gemeindeverbindungsstraße Pfronstetten – Tigerfeld)  wurde im Bereich des südlichen Wendehammers bereits ein neuer Verbindungsweg geschaffen. Dieser Weg dient künftig insbesondere dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr, bis zur Herstellung der neuen Anbindung an die Bundesstraße auch zur wegemäßigen Erschließung der bebauten Flächen im östlichen Bereich des Gewerbegebiets.

Im südöstlichen Bereich zwischen der Bundesstraße und dem Geltungsbereich befinden sich zwei Hügel, die laut Regierungspräsidium Tübingen (Denkmalschutz) alte Grabhügel darstellen könnten. Aus diesem Grund werden diese Flächen nicht in den Bebauungsplan mit einbezogen. Auch ein Schutzradius von 15 m um die Grabhügel darf dabei nicht überplant werden. Daher verkleinert sich das Plangebiet gegenüber dem Vorentwurf um 0,27 ha von 3,88 ha auf 3,61 ha.

Zur Abschätzung artenschutzrechtlicher Konflikte im Zusammenhang mit der Erweiterung des Gewerbegebiets wurde im Jahr 2015 eine Habitatpotenzialanalyse durchgeführt. Darin wurde eine potenzielle Lebensraumeignung für Zauneidechsen und Offenlandvogelarten festgestellt. Es wurden deshalb vier Begehungen im Zeitraum Ende März bis Ende Mai durchgeführt. In der Kartierung konnte das Vorkommen der streng geschützten Zauneidechse sowie von Offenlandvogelarten überprüft und ausgeschlossen werden. Aus artenschutzrechtlicher Sicht ist lediglich bei Abbruch eines bestehenden Schuppens eine Brutstätte des Haussperlings zu ersetzen. Außerdem gehen hochwertige Nahrungsflächen für verschiedene Vogelarten verloren, die in den vorgesehenen Grünbereichen innerhalb des Geltungsbereichs zu ersetzen sind.

Weder in den Magerrasen-Bereichen noch in der Ackerbegleitvegetation konnten geschützte Arten nachgewiesen werden. Ein Vorkommen der Dicken Trespe wurde bereits in der Habitatpotenzialanalyse aufgrund der intensiven Bewirtschaftungsweise der Ackerflächen im Plangebiet ausgeschlossen.

Im Rahmen der Anfang des Jahres durchgeführten Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen mehrere Stellungnahmen ein. Dem Gemeinderat lagen jeweils Vorschläge zur Behandlung der vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen vor. Den von den Behörden vorgetragenen Punkten konnte im Regelfall Rechnung getragen werden, eine vom Landratsamt vorgeschlagene Fassadenbegrünung wurde dagegen abgelehnt: So ist bei mehrgeschossigen Gebäuden eine wirksame Begrünung nur über die Verwendung von Knöterich möglich. Diese Pflanzen neigen jedoch zur Schädigung von Gebäuden und sind nur mit einem entsprechend hohen Pflegeaufwand verbunden. Unkritisch waren die vorgetragenen Belange des Immissionsschutzes: Werde die nahegelegene Bundesstraße noch der südlich liegende Schweinestall führen zu nicht hinnehmbaren Beeinträchtigungen im Plangebiet.

Wie vorab angekündigt, hat das Regierungspräsidium der Anbindung des Gebiets direkt an die Bundesstraße zugestimmt. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde die Kosten für die Anlegung eines Linksabbiegers in diesem Bereich übernimmt. Dies ist der Gemeinde seit längerem bekannt.

Im Planungsverfahren hatte die Archäologische Denkmalpflege auf vorgeschichtliche Grabhügel aufmerksam gemacht, die mit großer Wahrscheinlichkeit der frühkeltischen Hallstattzeit (8.-5. Jhd.v.Chr.) angehören. Sie sind als leichte Hügel unmittelbar neben der Bundesstraße wahrnehmbar. Besonders deutlich und im Gelände gut nachvollziehbar ist der nördliche Hügel, während der südwestlich gelegene stärker vom Pflug in Mitleidenschaft gezogen und etwas weiter aberodiert ist. Im digitalen Geländemodell ist eine Erhöhung von  ca. 20 m Durchmesser festzustellen. Die Grabhügel sind entsprechend den Vorgaben der archäologischen Denkmalpflege mit einem Schutzradius von 15 m berücksichtigt worden, hieraus ergibt sich die abgestufte Abgrenzung des östlichen Grenzbereichs.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit ging eine Stellungnahme ein. Diese bezog sich insbesondere auf die künftige Erschließung des Gebiets. Nachdem dass Regierungspräsidium wie erwähnt der Anbindung an die Bundesstraße zugestimmt hat und die Erreichbarkeit des Reiterhofs auch während der Bauphase gewährleistet ist, konnten die in der Stellungnahme vorgetragenen Punkte im abgearbeitet werden.

Kleinere Veränderungen haben sich noch innerhalb des Plangebiets ergeben. So wurden die Baugrenzen im westlichen und nördlichen Bereich den Erfordernissen angepasst, im Südwesten wurde ein Ausweichstandort für den im Plangebiet liegenden landwirtschaftlichen Schuppen ausgewiesen, auch hat sich bei der Lage der Grünflächen eine Änderung ergeben. Die angepassten Unterlagen wurden vom Gemeinderat im Entwurf beschlossen und werden nunmehr öffentlich ausgelegt.

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