Beschlüsse des Gemeinderats

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.07.2016 folgende Beschlüsse gefasst:

Kindergartenbedarfsplan vorgestellt

Heike Binder von der Gemeindeverwaltung und Kindergartenleiterin Susanne Rudolf stellten dem Gemeinderat den aktuellen Kindergartenbedarfsplan vor.

Entsprechend der aktuellen Betriebserlaubnis werden derzeit folgende Betreuungsformen im Kindergarten „Maria Königin“ angeboten, welche die Betreuung der Schulkinder im Rahmen der Verlässlichen Grundschule sowie die Mittagsverpflegung abdeckt:

  • Eine Regelgruppe für 3-Jährige bis zum Schuleintritt mit 25 bis höchstens 28 angemeldeten Kindern. Für den Betrieb dieser Gruppe sind bei einer durchschnittlichen täglichen Öffnungszeit von 6,50 Stunden mindestens 1,95 Vollzeitfachkräfte erforderlich.
  • Eine halbe altersgemischte Gruppe mit Regelöffnungszeit und/oder Halbtagsöffnungszeit (Kleingruppe) für 2-Jährige bis unter 14 Jahre mit höchstens 12 angemeldeten Kindern. Die Höchstgruppenstärke reduziert sich für jedes angenommene 2-jährige Kind um einen Platz. Die Anzahl der Kinder im Kindergartenalter muss überwiegen. Für den Betrieb dieser Gruppe sind auf der Grundlage von 6,50 Stunden Randzeit pro Tag, bei einer durchschnittlich täglichen Öffnungszeit von 6,50 Stunden, mindestens 1,18 Vollzeitfachkräfte erforderlich.
  • Eine altersgemischte Gruppe mit Ganztagsöffnungszeit und/oder verlängerter Öffnungszeit und/oder Regelöffnungszeit und/oder Halbtagsöffnungszeit für 2-Jährige bis unter 14 Jahre mit höchstens 22 angemeldeten Kindern und maximal 10 Kindern in Ganztagsbetreuung. Bei mehr als 10 Kindern in Ganztagsbetreuung reduziert sich die Höchstgruppenstärke auf höchstens 20 angemeldete Kinder. Die Höchstgruppenstärke reduziert sich für jedes aufgenommene 2-jährige Kind um einen Platz. Die Anzahl der Kinder im Kindergartenalter muss überwiegen. Für den Betrieb dieser Gruppe sind auf der Grundlage von 2,25 Stunden Randzeit pro Tag, bei einer durchschnittlich täglichen Öffnungszeit von 8,60 Stunden, mindestens 2,64 Vollzeitfachkräfte erforderlich.

Für die Bereitstellung dieser Betreuungsformen ist unter Berücksichtigung von Schließ- und Urlaubtagen ein Mindestpersonalbedarf von 5,80 Vollzeitstellen erforderlich. Frau Rudolf erläuterte, dass sich die Kinderzahlen im aktuellen Kindergartenjahr 2015/2016 auf 43 und im folgenden Kindergartenjahr 2016/2017 auf 42 Kinder belaufen. Allerdings können hier kurzfristig erhebliche Veränderungen auftreten, sei es durch Zu- oder Wegzüge oder auch – wie aktuell geschehen – dadurch, dass vier Kinder aus Nachbargemeinden im Pfronstetter Kindergarten angemeldet werden. Die VÖ-Betreuung, also die Betreuung von Schulkindern vor und nach den regulären Schulzeiten, nehmen derzeit zwei Kinder in Anspruch. Vier Kinder unter drei Jahren werden betreut, zehn Kindergartenkinder und drei Schulkinder nutzen die Mittagsverpflegung. Für zehn Kindergartenkinder wurde die Ganztagesbetreuung gebucht, außerdem nutzen vier Schulkinder dieses Angebot. Bürgermeister Reinhold Teufel machte deutlich, dass die Gemeinde beim Ausbau der Betreuungsangebote ganz offensichtlich auf die richtigen Angebote gesetzt hat. Dies machen die für eine kleine Einrichtung recht guten Belegungszahlen deutlich. Insbesondere die anfangs sehr kritisch gesehene Mittagsverpflegung findet inzwischen regen Zuspruch. Erfreulich sei es auch, dass die interkommunale Vernetzung funktioniert: Pfronstetter Eltern nutzen Angebote in den Nachbargemeinden, im Gegenzug kommen Kinder aus Nachbargemeinden nach Pfronstetten. Diese gewollte Entwicklung ermöglicht es, dass nicht alle Angebotsformen in allen Gemeinden angeboten werden müssen. Der Bürgermeister bedankte sich ausdrücklich bei den Erzieherinnen im Kindergarten, ohne deren Engagement diese Flexibilisierung bei den angebotenen Betreuungsformen nicht möglich gewesen wäre.

Außenfassade des Rathauses

Der Gemeinderat hat sich schon mehrfach mit der Frage der Instandsetzung oder Erneuerung der Fensterläden am Rathaus in Pfronstetten befasst. Entsprechend den Rückmeldungen aus der Bevölkerung ist auf jeden Fall gewünscht, dass am Gebäude Fensterläden angebracht bleiben. Noch nicht entscheiden war, ob – unabhängig vom Material – eine Erneuerung erfolgt oder ob andere Möglichkeiten bestehen. Für eine Kompletterneuerung liegt der Gemeindeverwaltung ein Angebot einer auf Fensterläden aus Holz spezialisierten Firma vor, dieses beläuft sich auf rund 18.600 €. Die örtliche Schreinerei Schmid hat der Gemeindeverwaltung ein Angebot für eine „gemischte Lösung“, nämlich die Instandsetzung der noch brauchbaren Fensterläden und eine Erneuerung der  irreparablen Läden vorgelegt.  Für die „neuen“ Läden sollen Mehrschichtplatten verwendet werden, die vom Aufbau her dauerhafter sein dürften als Massivholz. Die Angebotssumme beläuft sich auf 9.520,00 €. Die Schreinerei Schmid weist darauf hin, dass man mit Holzläden speziell an der Wetterseite nie „fertig“ ist. Auch wenn die jetzt vorgeschlagenen Läden aus Mehrschichtplatten witterungsbeständiger sein dürften als die vorhandene Bauart, nach einigen Jahren sollten diese auf jeden Fall wieder behandelt werden. Für Aluminium liegt trotz einer entsprechenden Preisanfrage noch kein Angebot vor, es dürfte jedoch nicht günstiger sein als eine Kompletterneuerung in Holz. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sollte Holz aus optischen Gründen dennoch der Vorzug gegenüber witterungsbeständigeren Läden aus Aluminium gegeben werden. Im Haushaltsplan 2016 sind für diese Maßnahme keine Mittel enthalten. Denkbar wäre es aber, im Haushaltsplan 2017 einen entsprechenden Ansatz vorzusehen. Die entsprechenden Arbeiten könnten dann über den Winter ausgeführt werden, so dass im Frühjahr die neuen bzw. aufgearbeiteten Läden angebracht werden können.

Seitens des Gemeinderats wurde dafür plädiert, die Fensterläden nicht isoliert zu betrachten, sondern vielmehr eine komplette Sanierung der inzwischen wieder arg verschmutzten Fassade ins Auge zu fassen – dies auch vor dem Hintergrund, dass die Werbeanlage der Kreissparkasse entfernt wird und dass die frei werdenden Bankräume zum Bürgerbüro umgebaut werden sollen. Es soll auch geprüft werden, in wie weit die im Bereich des Sitzungsaals festgestellten Feuchtigkeitsschäden saniert werden müssen. Außerdem soll geprüft werden, was es kosten würde, alle Fensterläden mit Mehrschichtplatten zu erneuern. Die versuchsweise abgenommenen Läden der Fenster im Erdgeschoss werden nicht wieder aufgehängt.

Bebauungsplan „Friedhofgasse Nord“ gebilligt

Der Gemeinderat hat am 28.10.2015 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich „Friedhofgasse Nord“ in Aichelau einen Bebauungsplan aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Dieser Beschluss wurde am 05.11.2015 öffentlich bekanntgemacht, zeitgleich wurden die Träger öffentlicher Belange zum Verfahren angehört.

Hintergrund ist die Absicht des Grundstückseigentümers, dort ein Wohn- und Geschäftshaus zu errichten. Der Gemeindeverwaltungsverband Zwiefalten-Hayingen hat mit dem inzwischen abgeschlossenen Verfahren zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für diesen Bebauungsplan geschaffen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Das mit der Durchführung des Verfahrens betraute Büro 365° freiraum + umwelt (Überlingen) hat die im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zusammengestellt, so dass der Gemeinderat über notwendige Änderungen im Verfahren entscheiden konnte. Als wesentlich ist hierbei vor allem anzusehen, dass das Gebiet nicht wie ursprünglich vorgesehen  als Dorfgebiet (MD), sondern als Mischgebiet (MI) ausgewiesen werden soll. Zudem werden im Bebauungsplan Pult- und Flachdächer für die Hauptgebäude ausgeschlossen, was aber ohnehin auch nicht vorgesehen war. Der Gemeinderat hat die entsprechenden Änderungen und den Plan insgesamt gebilligt und die Auslegung beschlossen.

Bebauungsplan Wimsener Straße II wird geändert

Die Bebauungspläne „Wimsener Straße II“ (Neufassung) und „Wimsener Straße III“ stehen in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang und sind vor kurzem in Kraft getreten. Entgegen der ursprünglichen Planung wird nun beabsichtigt, an der Ostseite des neu angelegten Panoramawegs ebenfalls einen Gehweg vorzusehen. Nachdem beiderseits der Straße Randstreifen mit 0,75 m vorgesehen waren, kann dieser 1,50 m breite Gehweg angelegt werden, ohne dass die „Außengrenzen“ des Verkehrsraums verändert werden müssen. Technischer Hintergrund der Änderung ist, dass in diesem Gehwegbereich die Leitungen für das in diesem Bereich verlegte private Nahwärmenetz geführt werden, so dass bei künftigen Anschlüssen an dieses Netz die Fahrbahn nicht mehr aufgegraben werden muss. Die Verschiebung des Panoramawegs sowie die Weiterführung des Gehwegs entlang der Wimsener Straße führen zu veränderten Sichtfeldern für den Straßenverkehr, welche in den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung aufgenommen wurden. Diese geringfügige Änderung der bauplanungsrechtlichen Vorschriften kann in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, dem hat der Gemeinderat zugestimmt.

Verpflichtung des Bürgermeisters

Bei der Wahl am 03.07.2016 wurde der seitherige Bürgermeister der Gemeinde Pfronstetten, Herr Reinhold Teufel, in seinem Amt bestätigt. Seine zweite Amtszeit beginnt am 01.09.2016. Ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied muss den Bürgermeister für die neue Amtszeit in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderates verpflichten. Diese Verpflichtung ist im Rahmen der nächsten Sitzung des Gemeinderats am 28.09.2016 vorgesehen. In offener Abstimmung hat sich das Gremium einstimmig dafür ausgesprochen, dass der erste Stellvertreter des Bürgermeisters, Gemeinderat Karlheinz Schultes, diese Aufgabe übernehmen soll.

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