Beschlüsse des Gemeinderats am 15.06.2016

In seiner Sitzung am 15.06.2016 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

Standesamtliche Trauungen im Pfarrhaus Tigerfeld

Entsprechend einem Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg kann die Gemeinde im Rahmen ihrer Organisationshoheit geeignete Räume außerhalb des Standesamtsgebäudes als weitere Trauzimmer widmen. Sofern das Gebäude nicht der Gemeinde gehört, muss die Nutzung durch eine entsprechende Vereinbarung sichergestellt sein. Der Gemeinderat hat am 22.10.2014 beschlossen, dass neben den seither für standesamtliche Eheschließungen genutzten Verwaltungsräumen weitere Standorte für diese Zwecke eingerichtet werden sollen. Ausgehend hiervon wurde im Januar 2016 der „Kleine Saal“ des Freizeitheims St. Georgenhof bzw. eine davorliegende Freifläche als Eheschließungsort zugelassen bzw. gewidmet.

Ö 04 - 01 Pfarrhaus Tigerfeld

Die Gemeindeverwaltung hat inzwischen auch mit der Kirchengemeinde Tigerfeld als Eigentümerin des Gebäudes Pfarrgasse 3 (Pfarrhaus) in Tigerfeld Gespräche geführt. In diesem sehr repräsentativen Gebäude wären im Sitzungsraum sowie auf der Terrasse ebenfalls Eheschließungen möglich. Eheschließungen auf der Terrasse und damit unter freiem Himmel sind möglich, wenn gewährleistet ist, dass die Amtshandlung nicht der Gefahr einer Störung ausgesetzt ist, die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann und die standesamtlichen Unterlagen nicht beschädigt werden. Dies setzt voraus, dass die Eheschließung erforderlichenfalls in ein gewidmetes Trauzimmer verlegt werden kann, wenn dies bspw. aus Witterungsgründen notwendig ist. Diese Voraussetzung  wäre somit gegeben. Eine entsprechende Vereinbarung mit der Kirchengemeinde liegt unterschriftsreif vor. Die Räumlichkeiten sowie die Terrasse können, wenn der Gemeinderat die Widmung vornimmt, im Rahmen der Belegungsplanung nach gleichen Grundsätzen unabhängig von Konfession, Orientierung oder Weltanschauung genutzt werden. Sämtliche Kosten für die Nutzung der Räumlichkeiten sowie die gewünschte Ausschmückung tragen die Eheschließenden. Die Kirchengemeinde trägt Sorge dafür, dass sich die genutzten Räumlichkeiten und Freibereiche in einem ordentlichen und der Würde der Handlung entsprechenden Zustand befinden. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Rahmen der Inanspruchnahme der Räumlichkeiten entstehen. Die Vereinbarung wird unbefristet abgeschlossen und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Nachdem somit sind die Voraussetzungen für eine personenstandsrechtliche Widmung dieses Eheschließungsorts gegeben waren, hat der Gemeinderat der Widmung zugestimmt.

Feuerwehrfahrzeug für Aichelau

Der Gemeinderat hat im Jahr 2010 einen von der Freiwilligen Feuerwehr erarbeiteten Bedarfsplan für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen beschlossen. Dieser Bedarfsplan sieht für die Einsatzabteilung Aichelau die Beschaffung eines neuen Einsatzfahrzeugs vom Typ TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug – Wasser führend) vor. Aktuell verfügt die Einsatzabteilung Aichelau über ein 31 Jahre altes, gebraucht beschafftes Fahrzeug des Typs TSF (Tragkraftspritzenfahrzeug). Hier haben sich zuletzt immer wieder Probleme bei den notwendigen Abnahmen ergeben, so dass eine Neubeschaffung notwendig ist. Entsprechend den „Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr des Landesfeuerwehrverbandes und des Innenministeriums“ muss gewährleistet sein, dass bei einem Standardbrand innerhalb von zehn Minuten nach Alarmierung ein Einsatzfahrzeug mit der Ausstattung eines  TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug – Wasser führend) oder eines StLF 10/6 (Staffellöschfahrzeugs) eintreffen kann. Aufgrund der geografischen Lage des Ortsteils Aichelau kann dies mit den übrigen Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr Pfronstetten (LF 10 in Pfronstetten, TSF-W in Tigerfeld) nicht gewährleistet werden. Aus diesem Grund ist die vorgesehene Beschaffung unumgänglich. Für die Beschaffung notwendiger Einsatzfahrzeuge gewährt das Land Baden-Württemberg Zuschüsse nach der Verwaltungsvorschrift Z-Feu (Zuwendungen Feuerwehrwesen). Die Gemeinde hat einen entsprechenden Antrag gestellt, dieser wurde auch bewilligt. Das Land beteiligt sich mit einem Festbetrag in Höhe von 38.650 € an den entstehenden Kosten.

Die Gemeindeverwaltung hat die Lieferung des Fahrzeugs im April öffentlich nach VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) ausgeschrieben. Dabei wurde die Beschaffung in drei Lose unterteilt: Los I – Fahrgestell, Los II – Aufbau und Los III – Beladung. Beim Submissionstermin am 02.05.2016 lagen Angebote von insgesamt vier Anbietern vor, welche teilweise jedoch nur für einzelne Lose Angebote abgegeben haben.

Die Gemeindeverwaltung hat zusammen mit der Führung der Feuerwehr die Angebote geprüft. Nach Angebotsprüfung ergibt sich folgender Vergabevorschlag: Los I – Fahrgestell: Ziegler GmbH & Co. KG, 09241 Mühlau          (40.198,20 €), Los II – Aufbau: Ziegler GmbH & Co. KG, 09241 Mühlau (53.501,21 €) und Los III – Beladung: Wilhelm Barth GmbH & Co. KG, 70736 Fellbach (46.105,36 €).

Der Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 139.364,47 €. In den Haushaltsjahren 2015 und 2016 wurden für diese Maßnahme Haushaltsmittel in Höhe von 130.000 € eingeplant. Die Kosten entsprechend der öffentlichen Ausschreibung liegen somit um 9.364,47 € über dem Ansatz, so dass für eine Vergabe eine überplanmäßige Ausgabe in gleicher Höhe erforderlich ist. Das im Jahr 2013 in Dienst gestellte Einsatzfahrzeug der Einsatzabteilung Tigerfeld, das im Wesentlichen dem nun ausgeschriebenen Fahrzeug entspricht, kostete bei den Losen I und II 75.314,51 € und beim Los III 41.217,70 €, insgesamt also 116.532,21 €. Die im Vergleich gegebenen Mehrkosten von rund 23.000 € oder knapp 20% erklären sich zum einen durch die Preissteigerung seit 2013, vor allem aber aus der Tatsache, dass die Beschaffung des Einsatzfahrzeugs der Einsatzabteilung Tigerfeld im Verbund mit neun anderen Feuerwehren erfolgte, so dass damals für zehn ausgeschriebene Fahrzeuge entsprechend günstige Konditionen erzielt werden konnten. Für das nun zur Beschaffung anstehende Einsatzfahrzeugs war eine solche Kooperation leider nicht möglich.

Ö 05 - Feuerwehr

Der Feuerwehrausschuss hat vor einigen Wochen ein baugleiches Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Münsingen in Augenschein genommen und mit einem Vertreter der Firma Ziegler besprochen. Im Rahmen der Fahrzeugkonfiguration wird die Freiwilligen Feuerwehr versuchen, durch punktuelle Einsparungen die Gesamtkosten noch zu reduzieren. Kommandant Markus Stoll, der bei der Sitzung anwesend war, geht davon aus, dass die Kosten in diesen Verhandlungen noch um ca. 3.000 € reduziert werden können. Der Gemeinderat hat der Beschaffung einstimmig zugestimme.

Hans-Kürner-Weg wird erschlossen

Der Gemeinderat hat am 11.05.2016 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Schelmenwasen“ beschlossen, mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses am 19.05.2016 ist diese Änderung in Kraft getreten. Wesentlicher Inhalt der Planänderung war eine Neueinteilung der Bauplatzflächen und damit verbunden eine Änderung des Straßenverlaufs des Hans-Kürner-Wegs.

Ö 06 - 01 - Schelmenwasen

Nachdem der Bauplatz Hans-Kürner-Weg 2 (Platz Nr. 11) bereits verkauft werden konnte, schlägt die Gemeindeverwaltung vor, die ersten drei Bauplätze auf der Südseite des Hans-Kürner-Wegs (bis Station 0+050) zu erschließen. Der Hans-Kürner-Weg soll dabei zunächst lediglich als Baustraße mit Bitu-Kiesdecke („Makadam“) ausgebaut werden. Die Ver- und Entsorgungsleitungen müssen im Bereich der Ortsstraße Schelmenwasen an den Bestand angeschlossen werden, aus diesem Grund fallen auch hierfür Kosten an. Hier muss nach Abschluss der Arbeiten der Fahrbahnbelag auf einer Länge von ca. 20 m komplett erneuert werden, dies entspricht der für die Wimsener Straße in Tigerfeld festgelegten Vorgehensweise.

Die Fahrbahn soll eine Breite von 5,80 m erhalten, außerdem ein beiderseitiges Bankett von 65 cm. Aufgrund der topografischen Lage wird die Straße zum Teil erheblich über dem gewachsenen Grund liegen. Dies hat wiederum den Vorteil, dass sowohl bei der Gemeinde wie auch bei den späteren Bauherren ein deutlich geringerer Aufwand für die Verwertung des Aushubs anfällt. Das Büro Beetz hat die für die Erschließung des 1. Bauabschnitts voraussichtlich entstehenden Kosten wie folgt ermittelt:

Straßenbau: 41.000 €
Kanalbau: 25.000 €
Wasserleitungsbau: 17.000 €
Straßenbeleuchtung: 5.000 €
Breitband: 2.000 €
Gesamt 90.000 €

Nachrichtlich: Der Gesamtaufwand für die Erschließung des Plangebiets mit insgesamt 16 Bauplätzen liegt bei rund 550.000 €.

Es besteht die Möglichkeit, die Tief- und Straßenbauarbeiten als Anschlussauftrag an die Fa. Blum aus Ittenhausen zu vergeben, die aktuell vergleichbare Arbeiten im Bereich Wimsener Straße / Panoramaweg in Tigerfeld durchführt. Die Einheitspreise können einem im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung eingegangenen Hauptangebot entnommen werden, so dass eine Marktbeteiligung gegeben ist. Dem hat der Gemeinderat zugestimmt. Hinsichtlich der Wasserleitungsbauarbeiten wird die Gemeindeverwaltung bei den örtlichen Unternehmen Angebote einholen und dann an den günstigsten Anbieter vergeben. Hierfür hat der Gemeinderat die notwendige Vergabeermächtigung beschlossen. Bei der Straßenbeleuchtung werden zunächst nur Lampenfundamente und Leitungen beauftragt, die Leuchten selbst könnten dann im Zusammenhang mit der für 2016 geplanten Erneuerung der Leuchten in den Seitenstraßen beschafft werden. Insofern dürfte die Auftragssumme bei ca. 3.000 € liegen. Dieser Auftrag wurde an die Netze BW vergeben, mit der die Gemeinde im Bereich der Straßenbeleuchtung zusammenarbeitet. Die Leerrohre für die künftige Breitbandversorgung im Gebiet werden von der BLS GmbH bzw. den Stadtwerken Sigmaringen verlegt werden.

Im Haushaltsplan 2016 sind für diese Maßnahme insgesamt 25.000 € enthalten. Diese Ansätze sind für die zu erwartenden Kosten nicht ausreichend. In diesem Zusammenhang wurde daran erinnert, dass die Aufstellung des Haushaltsplans 2016 in hohem Zeitdruck erfolgte und speziell in diesem Fall mehr oder weniger lediglich ein Merkposten in den Haushalt aufgenommen wurde. Insbesondere war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht absehbar, dass tatsächlich schon 2016 eine Notwendigkeit der Erschließung bestehen wird.

Somit bestand die Notwendigkeit, für eine entsprechende Beauftragung über- bzw. außerplanmäßige Mittel bereitzustellen. Dem hat der Gemeinderat zugestimmt. Die Deckung dieser Mehrausgaben kann entweder durch Einsparungen an anderer Stelle oder durch eine höhere Rücklagenentnahme erfolgen. Dies ist dann im Rahmen eines Nachtratsplans bzw. der Jahresrechnung darzustellen.

Bewerbervorstellung zur Bürgermeisterwahl

Unter Vorsitz des 1. Bürgermeisterstellvertreters Karlheinz Schultes legte der Gemeinderat die Modalitäten für die Bewerbervorstellung zur Bürgermeisterwahl fest.

Am 16.03.2016 hatte der Gemeinderat beschlossen, dass über die eventuelle Durchführung einer öffentlichen Bewerbervorstellung nach Abschluss der Bewerbungsfrist entschieden wird. Aufgrund des Bewerberfeldes soll nun eine solche Veranstaltung durchgeführt werden. Am Montag, dem 27.06.2016, 20 Uhr wird somit eine öffentliche Vorstellung der vom Gemeindewahlausschuss zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber in der Albhalle in Pfronstetten durchgeführt. Als Versammlungsleiter wurde der 2. Bürgermeisterstellvertreter Ernst Störkle festgelegt. Außerdem wurden folgende Regularien beschlossen:

  • Die Reihenfolge bei den Vorstellungsreden wird zu Beginn der Veranstaltung ausgelost.
  • Während den Vorstellungsreden haben die übrigen Bewerberinnen und Bewerber das Gebäude zu verlassen.
  • Für die Vorstellungsreden wird eine Redezeit von 15 Minuten eingeräumt. Der Versammlungsleiter wird nach 14 Minuten mittels eines Gongs die letzte Minute einläuten.
  • Nach jeder Vorstellungsrede können Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Fragen an die Bewerberin bzw. den Bewerber stellen (maximal 10 Minuten).
  • Nach der letzten Vorstellungsrede können Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Fragen an alle Bewerberinnen und Bewerber stellen.

Der Schulförderverein hat sich bereiterklärt, die Bewirtung an diesem Abend zu übernehmen.

Außenstarterlaubnis für die Firma Paravan

Seit dem Jahr 2009 unterhält die Firma Paravan einen Hubschrauberlandeplatz am südlichen Ortsrand des Ortsteils Aichelau. Damals hatte der Gemeinderat der Einrichtung bzw. befristeten Genehmigung mit der Maßgabe zugestimmt, dass bei künftigen Verlängerungen die Gemeinde jeweils anzuhören ist. Falls es zwischenzeitlich zu erheblichen Belästigungen durch den Flugverkehr gekommen sein sollte, muss die Gemeinde die Möglichkeit haben, diese Nutzung wieder zu untersagen. Das Regierungspräsidium hat die Gemeinde informiert, dass die Firma Paravan wegen anstehendem Ablauf der Genehmigung eine solche Verlängerung beantragt hat. Nachdem gegenüber der Gemeindeverwaltung keine wesentlichen Beschwerden vorgetragen wurden, hat der Gemeinderat der Verlängerung zugestimmt.

Keine doppelte Leitungsverlegung in Tigerfeld

In der letzten Sitzung wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass die Deutsche Telekom im Erschließungsbereich des Neubaugebiets Wimsener Straße III auf eigene Kosten Glasfaser-Hausanschlüsse in die Bauflächen verlegt. Ob auch die dort schon bestehenden Wohngebäude mit der neuen Technik angeschlossen werden ist noch nicht abschließend entschieden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Gemeinde wie vorgesehen auf eigene Kosten ebenfalls noch eine Glasfaser- bzw. Leerrohrinfrastruktur in diesen Bereich verlegen soll.  Die Gemeindeverwaltung war der Ansicht, dass dies nicht notwendig ist. Die Telekom ist als zuverlässiger Anbieter bekannt, der dort, wo er Zugänge anbietet, diese auch in hoher Qualität und zu marktüblichen Preisen tut. Wäre bei Beantragung der Fördermittel bekannt gewesen, dass die Telekom hier verlegt, hätte die Gemeinde für diese Verlegung auch gar keinen Zuschuss bekommen. Nach kurzer Diskussion stimmte der Gemeinderat der Ansicht der Gemeindeverwaltung zu, dass eine „Doppeltverlegung“ im Bereich der neu erschlossenen Flächen nicht notwendig ist.

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