Bekanntgaben
Abrechnung Dienstwagen
Das erste Nutzungsjahr des Dienstwagens des Bürgermeisters ist abgelaufen, so dass nunmehr die erste Abrechnung der entstandenen Kosten möglich ist. Insgesamt sind im ersten Jahr Kosten in Höhe von 8.088,98 € entstanden, davon rund 2.000 € für den Treibstoff. Die Fahrleistung belief sich auf 27.680 km. Davon wurden 220 km für Verbände geleistet, die hierfür eine Fahrtkostenentschädigung von 0,35 €/km an die Gemeinde bezahlen müssen. Von den restlichen 27.460 km waren 6.116 km Dienstfahrten und 21.344 km Privatfahrten. Für diese sind rechnerisch Kosten in Höhe von 0,2918 €/km angefallen. Gegenüber der Entschädigung für ein dienstlich genutztes Privatfahrzeug, die bei 0,35 €/km liegt war der eigene Dienstwagen für die Gemeinde also 5,28 Cent/km oder 17% günstiger. Die Einsparung auf das Jahr gerechnet liegt bei rund 350 €.
Standort für den Jugendtreff Huldstetten
Die Gemeindeverwaltung hat mit den Jugendlichen aus Huldstetten erneut Gespräche hinsichtlich eines Standorts für den geplanten Jugendtreff geführt. Nachdem der ursprüngliche Standort östlich der Ortslage aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist, wird jetzt ein Standort zwischen Huldstetten und Tigerfeld favorisiert, der früher als „Sportplatz“ bezeichnet wurde. Im Moment läuft die Abstimmung mit dem Naturschutz.
Verbandsversammlung des Zweckverbands Wegebaugerätegemeinschaft Albrand
In der vergangenen Woche hat die Verbandsversammlung des Zweckverbands Wegebaugerätegemeinschaft Albrand in Bad Saulgau getagt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 konnte ein positives Ergebnis erzielt werden, aufgrund der gesunkenen Energiepreise konnten auch die Mischgutpreise reduziert werden. Allerdings mussten die Lohnkosten aufgrund der entsprechenden Tarifabschlüsse angehoben werden. Der Zweckverband Wegebaugerätegemeinschaft Albrand erledigt für seine Mitgliedsgemeinden Wege- und Straßenbauarbeiten und war bei der Gemeinde Pfronstetten zuletzt im Bereich Lerchenberg Pfronstetten tätig.
Beschlüsse des Gemeinderats
Einziehung einer Teilfläche der Ortsstraße „Brühlwiesen“, Flst. Nr. 78/1, Pfronstetten entsprechend § 7 StrG
– Aufhebung des am 17.12.2014 eingeleiteten straßenrechtlichen Verfahren
– Neuerliche Einleitung des straßenrechtlichen Verfahrens
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 17.12.2014 ein straßenrechtliches Verfahren zur Einziehung eines Teilabschnitts der Ortsstraße „Brühlwiesen“, Pfronstetten, eingeleitet. Diese Absicht wurde im Mitteilungsblatt vom 29.01.2015 öffentlich bekannt gemacht. Vorgesehen war, die Anbindung des östlich des zur Einziehung vorgesehenen Bereichs liegenden Grundstücks über eine noch zu bauende, weiter südlich liegende Zufahrt von der Hülengasse her vorzunehmen.
Nach § 7 Abs. 1 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) kann eine Straße eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen. Eine Straße ist dann entbehrlich, wenn durch den Neubau einer Ersatzstraße die ursprüngliche Verkehrsbedeutung ersetzt wird. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass nach der Rechtsprechung bereits für die Einleitung des Verfahrens das Vorhandensein dieser Ersatzstraße zwingende Voraussetzung ist. Insofern kann das mit Beschluss vom 17.12.2014 eingeleitete straßenrechtliche Verfahren nicht weitergeführt werden und muss aufgehoben werden.
In den letzten Wochen hat die Gemeinde die Ersatzstraße zur Anbindung des von der Einziehung betroffenen Bereichs hergestellt. Die Zufahrt wurde mit einer Breite von 3,50 m asphaltiert und erfüllt somit auch die brandschutzrechtlichen Anforderungen.
Durch den Neubau der Ersatzstraße wird die ursprüngliche Verkehrsbedeutung des zur Einziehung vorgeschlagenen Bereichs ersetzt. Der sich durch die Verschiebung nach Süden ergebende „Mehrweg“ (ca. 120 m) ist nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde als hinnehmbar anzusehen. Die Ersatzstraße ist vom baulichen Zustand her deutlich besser als der zur Einziehung vorgeschlagene Bereich, so dass sich diesbezüglich eine Verbesserung der Situation ergibt. Nach erfolgter Einziehung des Straßenstücks besteht die Möglichkeit, diesen Bereich an den beiderseits angrenzenden Betrieb zu veräußern. Dies ermöglicht diesem eine geordnete bauliche Weiterentwicklung.
Die Gemeindeverwaltung steht in Kontakt mit den von der Änderung der Straßenführung betroffenen Grundstückseigentümern. Ziel der Gespräche ist es, hier eine einvernehmliche Regelung zu ermöglichen.
Der Gemeinderat hat wie vorgeschlagen das 2014 eingeleitete Verfahren aufgehoben und ein neues straßenrechtliches Verfahren eingeleitet.
Erschließung der Neubauflächen im Bereich Wimsener Straße III, Tigerfeld
Im Zuge der Erschließungsarbeiten in Tigerfeld sind Anwohner auf die Gemeindeverwaltung zugekommen und haben darum gebeten, den Bereich der Wimsener Straße, der zur Anbindung der Ver- und Entsorgungsleitungen aufgegraben werden muss, auf voller Breite mit einem neuen Fahrbahnbelag zu versehen. Im Rahmen eines Ortstermins, zu dem auch die örtlichen Gemeinderäte eingeladen waren, wurde die Sache besprochen. Aufgrund der unklaren Kostensituation hatte die Gemeindeverwaltung in diesem Bereich lediglich eine Belagserneuerung im Grabenbereich vorgesehen. Nachdem die Erschließungsarbeiten günstiger als befürchtet vergeben werden konnten, wäre es finanziell jetzt durchaus möglich, dem Ansinnen der Anwohner nachzukommen. Nach Auskunft des Ingenieurbüros Beetz würden sich die Mehrkosten auf ca. 6.000 € belaufen. Außerdem wurde beantragt, eine Teilfläche des Gehwegs, die bisher gepflastert ist, zu asphaltieren. Hier würden die Kosten bei rund 1.000 € liegen. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Fahrbahnbelag (Decke) im Baubereich komplett zu erneuern und auch das Gehwegteilstück zu asphaltieren.