In der Sitzung des Gemeinderats am 11.05.2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Reinertrag aus der Jagdnutzung festgestellt
Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft Pfronstetten wurde von der der Jagdgenossenschaftsversammlung durch Beschluss vom 09.03.2016 auf den Gemeinderat übertragen. Zur den damit übertragenen Aufgaben gehört auch die Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens und damit verbunden die Feststellung des Reinertrags aus der Verpachtung jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahrs. Im Wirtschaftsjahr 2015/2016 ergibt sich folgendes Ergebnis:
Einnahmen |
26.810,85 € |
Ausgaben |
1.266,55 € |
Rohertrag |
25.544,30 € |
Die Gemeindeverwaltung erhält für die Verwaltung der Jagdgenossenschaft einen Anteil von 10% der Einnahmen, also 2.681,09 €. Somit ergibt ein Reinertrag aus der Jagdverpachtung in Höhe von 22.863,22 €. Dieser Betrag ist maßgeblich für die Berechnung der Auszahlungsansprüche der Eigentümer von bejagbaren Flächen (Auskehransprüche). Der Auskehrsatz errechnet sich durch die Verteilung des Reinertrags durch die bejagbare Fläche. Bei einer bejagbaren Fläche von insgesamt 4.609 ha liegt der der Auskehrsatz im Jagdjahr 2015/2016 somit bei 4,96 € pro Hektar. Die Jagdgenossenschaft hat beschlossen, dass der Reinertrag aus der Jagdverpachtung – soweit er nicht im Wege der Auskehrung an die Grundstückseigentümer ausbezahlt wird – der Gemeinde zweckgebunden zur Unterhaltung der Wald- und Feldwege übertragen werden soll. Aus diesen Mitteln werden auch die Zuweisungen an die örtlichen Holzkassen für deren Wegebaumaßnahmen finanziert.
Änderung des Bebauungsplans Schelmenwasen als Satzung beschlossen
Die Gemeinde hat im Jahr 2006 einen Bebauungsplan für den Bereich „Schelmenwasen“ in Pfronstetten beschlossen. Nachdem die Gemeinde vor kurzem eine Teilfläche des überplanten Gebiets erwerben konnte, ist nun die Veräußerung von Bauflächen möglich. Es hat sich jedoch gezeigt, dass der Zuschnitt der Bauplätze speziell südlich der geplanten Erschließungsstraße sehr ungünstig wäre – die Plätze hätten eine relativ geringe Tiefe, so dass Gartenflächen südlich des Gebäudes nur eingeschränkt möglich wären.
Aus diesem Grund wurden mit der 1. Änderung des Bebauungsplans die Straßenführung und damit auch der Zuschnitt der Bauplätze abgeändert. Im Rahmen des Verfahrens wurde von einer Bauplatzinteressentin zudem angefragt, ob bei den örtlichen Bauvorschriften eine Änderung hinsichtlich der Traufhöhe möglich wäre. Diesem Wunsch konnte Rechnung getragen werden. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung kam außerdem die Anregung, einen Verbindungsweg nach Osten zur Oberstetter Straße zu schaffen. Hierfür wäre es notwendig gewesen, eines der östlich angrenzenden Privatgrundstücke mit einem Weg zu durchqueren. Die Gemeindeverwaltung hat bei den Grundstückseigentümern diesbezüglich angefragt, allerdings konnte hier keine Lösung gefunden werden.