Beschlüsse des Gemeinderats

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.04.2016 folgende Beschlüsse gefasst:

Vollzug Waldwirtschaftsjahr 2015 gebilligt

Der Gemeinderat hat am 22.10.2014 den Wirtschaftsplan des Gemeindewaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2014 beschlossen.  Der Plan sah einen Gesamteinschlag von 1.970 fm vor, hieraus sollte sich ein Überschuss in Höhe von 19.240 € ergeben. Nunmehr liegen die Abschlusszahlen für dieses Forstwirtschaftsjahr vor, diese wurden von Revierförster Peter Ostertag und Matthias Kiess vom Forstamt Münsingen erläutert.

Der tatsächlich getätigte Einschlag liegt mit 2.474 fm rund 25% über dem Ansatz. Dabei wurden beim Nadelholz 36% und beim Laubholz 50% mehr eingeschlagen. Die ordentliche (geplante) Nutzung lag dabei mit 1.637 fm unter den geplanten 1.770 fm, die sogenannte zufällige Nutzung  – verursacht durch Sturmschäden und Käferkalamitäten – lag jedoch mit 1.110 fm deutlich über den geplanten 200 fm. Hier machen sich der Eisbruch Ende 2014, die Frühjahrsstürme und das trockene Sommerhalbjahr deutlich bemerkbar. Durch den höheren Einschlag und die für Waldbesitzer glücklicherweise weiterhin gute Lage am Holzmarkt konnte bei den Überschüssen der sehr vorsichtig angesetzten Ansatz mit 52.878 € deutlich übertroffen werden. Einnahmen aus dem Wald sind für den Haushalt der Gemeinde sehr erfreulich, da diese Erträge im Gegensatz zu den Einnahmen der Gewerbesteuer beim kommunalen Finanzausgleich nicht berücksichtigt werden und somit in voller Höhe bei der Gemeinde verbleiben.

Auf Nachfrage bestätigten die Forstmänner, dass trotz des wiederum höheren Gesamteinschlags die Nachhaltigkeit im Gemeindewald nicht gefährdet sei. Zum einen wurde beim Forsteinrichtungswerk, das dem festgelegten Hiebssatz zugrunde liegt, sehr vorsichtig kalkuliert, zum anderen wurden insbesondere in den vergangenen Jahren vielfach Holz geerntet, die bei der Forsteinrichtung als nicht nutzbar angesehen wurden. Möglich wurde dies durch moderne Forstmaschinen insbesondere für Steillagen. Peter Ostertag machte deutlich, dass dem verstärkten Anfall von Käfer- und Sturmholz nicht unbedingt durch ein zurückfahren der geplanten Nutzung begegnet werden kann. Insbesondere die Jungbestandspflegen und Durchforstungen sind notwendig, um dem Wald Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten.

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Seit 2011 liegen die jährlichen Niederschlagsmengen deutlich unter dem langjährigen Mittel.

Sorgen bereitet dem Forst aber die Klimaentwicklung: Trockene Jahre häufen sich, speziell die Sommerhalbjahre sind oft sehr trocken. Der bisherige „Brotbaum“ der Region, die Fichte, reagiert mit immer deutlicher in Erscheinung tretenden Ausfällen auf diese Entwicklung. Nachdem der Gemeindewald oft auf waldbaulich sehr labilen Lagen liegt, sollte hier dringend durch eine vermehrte Umstellung auf Laubholz reagiert werden.

Bemerkenswert war im vergangenen Jahr das Auftreten von Schwarzwildschäden in Buchenvorbauten in Huldstetten. Einige wenige Wildschweine hatten dort wohl Gefallen daran gefunden, drei- bis fünfjährige Buchenpflanzen abzubeißen. Diese neuartige Form des Wildschadens soll auch von der Forstlichen Versuchsanstalt des Landes untersucht werden Der Huldstetter Jagdpächter ist es inzwischen gelungen, durch entsprechende Vergrämungsmaßnahmen weitere Schäden zu vermeiden, im Herbst sollen die ausgefallenen Pflanzen ersetzt werden. Bürgermeister Reinhold Teufel bedankte sich bei den Forstmännern für die immer konstruktive und harmonische Zusammenarbeit.

Beschaffungen für die Freiwilligen Feuerwehr

Der Gemeinderat hat der Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen im Gesamtwert von rund 21.000 € zugestimmt. Nachdem der Beschlussfassung Listen- und Katalogpreise zugrunde lagen, können durch entsprechende Preisvergleiche die Kosten noch reduziert werden, führten Kommandant Markus Stoll und sein 1. Stellvertreter Philip Schneider aus. Einen Schwerpunkt bilden Ergänzungen und Ersatzbeschaffungen für die Atemschutzausrüstung. Hier wird Wert darauf gelegt, dass diese auf allen Fahrzeugen gleichartig ist, damit die Wehrmänner im Einsatzfall auch Gerätschaften anderer Abteilungen nutzen können. Um aus der umgestalteten Hüle Löschwasser entnehmen zu können, soll zudem ein entsprechender Saugkorb beschafft werden.

Feuerwehrentschädigungssatzung geändert

Die Entschädigungssätze für die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr Pfronstetten wurden letztmals im Jahr 2016 angepasst. In Anlehnung an die inzwischen bei den Nachbargemeinden erfolgten Anpassungen der Entschädigungssätze hat der Gemeinderat beschlossen, die Einsatzentschädigung von 8,00 € auf 10,00 € pro Stunde anzuheben. Diesen Satz sollen künftig auch die Ausbilder und Ausbildungshelfer bei Lehrgängen auf örtlicher Ebene erhalten. Die Funktionsträger in der Wehr erhalten künftig folgende Entschädigungen;

Gesamtkommandant

400,00 €/Jahr

Stellv. des Gesamtkommandanten

100,00 €/Jahr

Abteilungskommandanten

170,00 €/Jahr

Jugendwart

130,00 €/Jahr

Gerätewart Zentralwerkstatt

10,00 €/h

Gerätewart Atemschutz

10,00 €/h

Gerätewart Funk

130,00 €/Jahr

Auch diese Entschädigungssätze bewegen sich im Rahmen dessen, was in den Nachbargemeinden zum Teil schon seit einigen Jahren festgesetzt ist. Die von den Gerätewarten Zentralwerkstatt und Atemschutz geleisteten Stunden sind jeweils vom Kommandanten zu prüfen und zu bestätigen.

Einvernehmen zu Aufforstungsantrag

Dem Antrag, eine Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 422 im Gewann Schachen in Aichstetten aufzuforsten, hat der Gemeinderat das notwendige Einvernehmen erteilt.

Gemeinde beteiligt sich an kreisweiter FttB-Ausbauplanung

In der Gemeinde Pfronstetten ist beim Ausbau der Breitbandversorgung mit einem flächendeckenden Angebot von bis zu 50 Mbit nach dem Standard FttC („DSL-Anschlüsse“) eine nach heutigen Ansprüchen zufriedenstellende Situation erreicht. Es ist jedoch absehbar, dass schon mittelfristig im gewerblichen Bereich, bei zunehmender Nutzung des Internet-TV-Angebots auch im privaten Bereich, höhere Bandbreiten notwendig werden. Technisch bestehen hierfür zwei Möglichkeiten: Insbesondere die Deutsche Telekom bietet im großen Stil das sogenannte Vectoring an, welches es ermöglicht, über die bestehende Kupferdraht-Leitungen auch Bandbreiten bis 100 Mbit zu ermöglichen. Diese Technik kommt allerdings ohne Kostenbeteiligung der Gemeinden nur in stark besiedelten Bereichen zum Einsatz. Nachteilig hierbei ist, dass bei dieser Technik der Wettbewerb ausgeschalten ist, da dann nur die Telekom als Anbieter in Frage kommt. Außerdem haben Kupferdraht-Leitungen hinsichtlich der verfügbaren Bandbreite physikalische Grenzen, die Übertragungsraten reduzieren sich außerdem mit wachsender Entfernung vom jeweiligen Schaltschrank. Nachdem in der Gemeinde Pfronstetten meist nur ein Schaltschrank je Ortsteil vorhanden ist, sollte dieser Faktor nicht unterschätzt werden.Die Alternative hierzu stellt die Anbindung mit Glasfaser-Anschlüssen dar. Hier gibt es keine technischen Restriktionen wie bei Kupferdraht-Leitungen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung stellt die Variante „Glasfaser“ die einzig sinnvolle Zukunftsoption dar. Auch aus diesem Grund wurde in der letzten Sitzung der Beitritt zur BLS GmbH beschlossen, die mittelfristig den Aufbau eines Glasfasernetzes in der Raumschaft anstrebt.

Die Anbindung aller Gewerbebetriebe und Haushalte mit Glasfaser-Anschlüssen ist sehr kostenintensiv, da jedes Gebäude mit einem erdverlegten Kabel angefahren werden muss. Um diese Lösung mittel- bis langfristig mit vertretbarem Aufwand realisieren zu können, ist es notwendig, im Zuge laufender Tiefbauarbeiten in den jeweiligen Bereichen die Leitungsinfrastruktur mitzuverlegen. Voraussetzung hierfür ist, dass für jeden Ortsteil eine entsprechende Planung vorliegt. Für den Ortsteil Tigerfeld wurde eine solche Planung im Hinblick auf die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Wimsener Straße III sowie die Leitungsbauarbeiten der Netze BW bereits im Vorjahr erstellt. Für die übrigen Ortsteile muss dies noch erledigt werden.

Zunächst war angedacht, diese Planung über die BLS zu beauftragen. Die BLS hat einen Rahmenvertrag mit dem Büro GEODATA, welches auch die Planung für Tigerfeld erstellt hat. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich an eine vom Landratsamt koordinierte Planung für alle Kreisgemeinden anzuhängen.  Bei einer solchen Lösung könnten für die Planungskosten sehr hohe Landeszuschüsse bewilligt werden, allerdings liegen die entsprechenden Ergebnisse frühestens 2017 vor. Nachdem sich abzeichnet, dass die Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet Lerchenberg  (Pfronstetten) aus naturschutzrechtlichen Gründen erst 2017 durchgeführt werden können, wäre dies aber ausreichend. Der Gemeinderat hat daraufhin beschlossen, dass sich die Gemeinde an der kreisweiten Planung beteiligt.

Umstellung auf das Neue kommunale Haushaltsrecht (NKHR)

In Absprache mit mehreren Nachbargemeinden, darunter die Gemeinde Zwiefalten und die Stadt Hayingen, wird die Gemeindeverwaltung zum 01.01.2019 auf das neue kommunale Haushaltsrecht (NKHR) umstellen und anschließend nicht mehr wie bisher kameral, sondern „doppisch“ buchen. Damit nähert sich die Buchführung der Gemeinde an die der Privatwirtschaft an, wobei gewisse Unterscheide verbleiben. Zum gegebenen Zeitpunkt wird der Gemeinderat über das neue Haushaltsrecht und die maßgeblichen Unterschiede informiert. Zeitgleich mit der Umstellung des Haushaltsrechts wird die Gemeinde auch die für das Finanzwesen eingesetzte Software umstellen. Im Jahr 2012 hat die Gemeinde auf das Programm KIRP umgestellt. Alternativ wurde schon damals das Programm INFOMA geprüft, das beispielsweise bei der Stadt Riedlingen und der Nachbargemeinde Langenenslingen zum Einsatz kommt. Aufgrund einer entsprechenden Empfehlung des Rechenzentrums und der Tatsache, dass die übrigen Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands das Programm KIRP einsetzen, erfolgte damals die Entscheidung für KIRP. Nur kurze Zeit später wurde aber bekannt, dass KIRP mittelfristig nicht mehr gepflegt wird und insbesondere keine Umstellung auf das NKHR ermöglicht. In Absprache mit den Nachbargemeinden und dem Rechenzentrum erfolgt deshalb 2019 auch eine Umstellung auf INFOMA. Die hieraus resultierenden finanziellen Auswirkungen werden voraussichtlich im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 im Gemeinderat erläutert.

Voraussetzung für eine Umstellung auf das NKHR ist eine umfassende Bewertung des gemeindlichen Vermögens, welche in einer Eröffnungsbilanz mündet. Das Büro Heyder + Partner hat für die Gemeinde im Rahmen der Erstellung der Anlagenachweise in den Bereichen Wasser und Abwasser bereits einen Großteil des Gemeindevermögens so bewertet, dass dies für die Umstellung auf die Doppik ausreichend ist. Insofern sind hier nur noch Restarbeiten notwendig. Heyder + Partner hat hierfür ein entsprechendes Angebot vorgelegt. Dieses beinhaltet eben die restliche Vermögensbewertung sowie eine ausgearbeitete Eröffnungsbilanz. Die Angebotssumme beläuft sich auf 7.800,00 € zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Davon fallen im laufenden Haushaltsjahr 2016 ca. 1.000,00 € – 2.000,00 € an, hierfür wäre eine entsprechende überplanmäßige Ausgabe erforderlich. Der Gemeinderat hat der entsprechenden Beauftragung und der Bereitstellung der notwendigen Mittel zugestimmt.

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