Am 07.03.2016 hat die Verbandsversammlung des des GVV Zwiefalten/Hayingen in Pfronstetten getagt.
Mitteilungen:
Veräußerung von Gerätschaften des Verbands
Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Verband die Astschere sowie das Mulchgerät in Absprache mit den Verbandsgemeinden für jeweils 100 € an die Gemeinde Zwiefalten veräußert hat. Der Verband lässt die entsprechenden Arbeiten von Dienstleistern erledigen, so dass diese Geräte nicht mehr benötigt werden.
Besuch des Europaabgeordneten Norbert Lins (CDU) im Gemeindeverwaltungsverband
Am 26.02.2016 war der Europaabgeordneten Norbert Lins (CDU) zu Besuch im Gemeindeverwaltungsverband. Der Vorsitzende verwies auf die entsprechende Berichterstattung in der Presse. Im Rahmen des kommunalpolitischen Gesprächs nutzten viele Mitglieder der Gemeinderäte der drei Verbandsgemeinden die Möglichkeit, Themen mit europapolitischem Bezug anzusprechen. Der Vorsitzende sprach sich dafür aus, solche Gesprächstermine auch mit den Abgeordneten des Bundes und des Landes zu vereinbaren.
Beschlüsse:
Änderungsverfahren für den Flächennutzungungsplan
Die Verbandsversammlung hat den Feststellungsbeschluss für die 8. Änderung (Bebauungsplan „Wimsener Straße III“ in Tigerfeld, Gemeinde Pfronstetten) und die 9. Änderung (Ergänzungssatzung „Bergstraße in Geisngen, Gemeinde Pfronsteten) des Flächennutzungungsplans sowie den Auslegungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungungsplans (Bebauungsplan „Friedhofgasse Nord“, AIchelau, Gemeinde Pfronstetten gefasst.
Verbandssatzung geändert
Seit Gründung des Gemeindeverwaltungsverbands Zwiefalten-Hayingen hat dieser für die Mitgliedsgemeinden die Erteilung von Fischereischeinen vorgenommen. Dies entsprach der damals bestehenden gesetzlichen Regelung, wonach dort, wo sich Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften zusammengeschlossen haben, die Verwaltungsgemeinschaften kraft Gesetzes für die Erteilung des Fischereischeins zuständig sind.
Durch eine Änderung des Fischereigesetzes im Jahr 2001 ist diese Zuständigkeit auf die Gemeinden übergegangen, seit dem Jahr 2002 sind somit die Mitgliedsgemeinden selbst hierfür zuständig, wenn keine entsprechende Delegation auf den Gemeindeverwaltungsverband erfolgt. Dies war bisher nicht der Fall, so dass formal gesehen keine Zuständigkeit des Verbands mehr gegeben ist.
Tatsächlich werden allerdings bis heute die Fischereischeine im Verbandsgebiet vom Gemeindeverwaltungsverband ausgestellt, und zwar im Wege der Verwaltungsleihe durch Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Zwiefalten. Die anfallenden Verwaltungsgebühren werden von der Gemeinde Zwiefalten vereinnahmt und decken den hierdurch verursachten Verwaltungsaufwand.
Die Verwaltungen der Mitgliedsgemeinden sind sich einig, dass es auch künftig bei dieser Regelung bleiben soll.Aus diesem Grund wurde durch eine entsprechende Änderung der Verbandssatzung die Zuständigkeit für diese Aufgabe auch formell auf den Gemeindeverwaltungsverband übertragen. Die Erteilung von Fischereischeinen wurde als weitere Erledigungsaufgabe in § 3 Abs. 3 der Verbandssatzung aufgenommen.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2016 beschlossen
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten-Hayingen sehen für das Jahr 2016 folgende Eckdaten vor:
Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes | 214.650 € |
Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes | 51.200 € |
Haushaltsvolumen gesamt | 265.850 € |
Die geplante Zuführungsrate vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt liegt im Jahr 2016 bei 51.200 € und fällt somit um 14.200 € geringer aus als Vorjahr.
Die Umlagen der Verbandsgemeinden werden wie folgt angesetzt:
Hayingen | 5.250 € |
Pfronstetten | 4.225 € |
Zwiefalten | 5.525 € |
Umlagen gesamt | 15.000 € |
Die Verteilung der Umlagen erfolgt entsprechend der Verbandssatzung und der Haushaltssatzung zu 50% nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen und zu 50% nach dem Verhältnis der Steuerkraftsummen der Verbandsgemeinden.
Im Vermögenshaushalt für das Haushaltsjahr 2015 werden zwei Maßnahmen vorgeschlagen:
Sanierung der GV-Straße Attenhöfen – B 312 (Erneute Veranschlagung, nachdem die Maßnahme 2015 nicht durchgeführt wurde) |
28.000 € |
Beschaffung eines Geschindigkeitsmessgeräts | 2.500 € |
Eine Rücklagenentnahme ist nicht vorgesehen, vielmehr ist geplant, 20.700 € der Rücklage zuzuführen.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung wurden von der Verbandsversammlung beschlossen.