Aus der Sitzung des Gemeinderats

In seiner Sitzung am 24.02.2016 hat sich der Gemeinderat mit folgenden Punkten befasst:

Bekanntgaben

Wiederherstellung Franz-Arnold-Straße in Aichelau

Der Gemeinderat hat am 28.10.2016 beschlossen, dass im Zuge der Wiederherstellung des westlichen Teils der Franz-Arnold-Straße in Aichelau nach der in diesem Bereich erfolgten Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen die ohnehin schadhafte Fahrbahn über den Baubereich hinaus erneuert wird. Das vorliegende Angebot ging von Kosten in Höhe von rund 13.000 € aus.

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Tatsächlich sind für diese Maßnahme nun Kosten in Höhe von 18.595,06 € angefallen. Die Mehrkosten resultieren daraus, dass im östlichen Bereich die Fahrbahnerneuerung ausgeweitet wurde und im Zuge der Maßnahme ein Leerrohr für eine künftige Erweiterung der Straßenbeleuchtung mitverlegt wurde.

Lautsprecheranlage in der Albhalle

Kurz vor der Fasnet ist eine Komponente der Lautsprecheranlage in der Albhalle (Endstufe) ausgefallen. Die anstehenden Veranstaltungen konnten mit einem vom Jugendclub Topfass in Aichstetten zur Verfügung gestellten Ersatzgerät durchgeführt werden.

Die Gemeindeverwaltung hat jetzt eine entsprechende Ersatzbeschaffung vorgenommen, die Kosten belaufen sich auf rund 700 €. Bis zum Besuch des Bundesinnenministers in Pfronstetten am 03.03.2016 ist die Anlage wieder funktionstüchtig.

Beschlüsse des Gemeinderats

Bebauungsplan „Schelmenwasen“wird geändert

Der Bebauungsplan Schelmenwasen  befindet sich im nordwestlichen Bereich von Pfronstetten. Erschlossen wird das Plangebiet über die Ortsstraße Schelmenwasen und den Hans-Kürner-Weg (noch nicht ausgebaut). Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von ca. 1,77 ha.

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Straßenführung bisher

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Schelmenwasen”, Pfronstetten, soll die Lage des Hans-Kürner-Wegs gegenüber dem ursprünglichen Plan verändert werden. Hierdurch ergeben sich neue, günstigere Grundstücksaufteilungen.

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Künftige Straßenführung

Die Änderung des Straßenverlaufes führt nicht zu einer grundsätzlichen Änderung des Planungskonzeptes der Gemeinde. Aus diesem Grund kann das Änderungsverfahren des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.

Der Gemeinderat hat der Einleitung des Verfahrens zugestimmt.

Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung, Änderung der Jagdgenossenschaftssatzung

Der seit 2010 laufende Jagdpachtvertrag für den Jagdbogen Huldstetten wurde fristgerecht zum 31.03.2016 gekündigt. Die Gemeindeverwaltung steht derzeit in Verhandlungen mit Pachtinteressenten. Diese Gespräche haben ergeben, dass der Jagdbogen Huldstetten wieder wie vor 2010 in zwei Jagdbogen (Huldstetten West und Huldstetten Ost) aufgeteilt werden sollte.

Nachdem sich zudem abzeichnet, dass Jagdpächter zum Zug kommen, die bisher in keinem Pachtverhältnis mit der Jagdgenossenschaft Pfronstetten standen, ist nach den Vorgaben des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) eine Versammlung der Jagdgenossenschaft einzuberufen, in der über diese Neuverpachtung zu entscheiden ist.

Die Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung obliegt dem Gemeinderat als Jagdvorstand. Der Gemeinderat hat festgelegt, dass die Versammlung am 09.03.2016 um 20 Uhr im Gasthaus Rose stattfindet.

In  der Jagdgenossenschaftsversammlung sollte zweckmäßigerweise auch die Satzung der Jagdgenossenschaft neu gefasst werden, da sich durch das Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ein gewisser Änderungsbedarf ergeben hat. Dem Gemeinderat wurde der Entwurf für die Neufassung der Jagdgenossenschaftssatzung (dieser entspricht dem Muster des Gemeindetags Baden-Württemberg) und die seitherige Satzung vorgelegt.

Der Satzungsentwurf wurde zusammen mit der Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung im Mitteilungsblatt vom 17.02.2016  öffentlich bekanntgemacht und außerdem den Vorständen der örtlichen Holzgerechtigkeiten und den Obmännern der Ortsbauernverbände mit der Möglichkeit der Stellungnahme übersandt. Er beinhaltet weiterhin die Festlegung, dass der Gemeinderat die Aufgaben des Jagdvorstands übernehmen soll. Hierzu gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, sofern aber kein aus dem Kreis der Jagdgenossen gebildeter Jagdvorstand zustande kommt, ist es üblich, dass der Gemeinderat diese  Aufgabe übernimmt. Die Aufgaben des Gemeinderats als Jagdvorstand ergeben sich aus dem Satzungsentwurf.

Der Gemeinderat muss vor dem Satzungsbeschluss darüber beschließen, ob er im Falle einer Annahme des Satzungsentwurfs durch die Jagdgenossenschaftsversammlung auch bereit ist, die Aufgaben des Jagdvorstands auch künftig zu übernehmen. Dies wurde von Seiten der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, dem hat der Gemeinderat auch zugestimmt, der Satzungsentwurf wurde gebilligt.

Ratschreiberin bestellt

Nach den Vorschriften des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit  (LFGG) können auch in Gemeinden, die nicht Sitz eines Grundbuchamtes sind, Ratschreiber bestellt werden.Diese Ratschreiber sind allgemein befugt, Unterschriften und Abschriften öffentlich zu beglaubigen. Dies kommt beispielsweise bei Angelegenheiten des Vereinsregisters oder bei Dienstbarkeiten für Leitungsverlegungen immer wieder vor. Durch die Bestellung von Ratschreibern können diese Beglaubigungen auch im Rathaus vorgenommen werden, so dass ein alternativ notwendiger Notartermin entbehrlich ist.

Nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) kommen die Aufgaben des Ratschreibers in Gemeinden mit einem eigenen Gemeindefachbeamten diesem, sonst dem Bürgermeister zu. Aufgrund des Personalwechsels in der Funktion der Gemeindefachbeamtin sind die Aufgaben des Ratschreibers nunmehr auf Frau Heike Binder zu übertragen, dem hat der Gemeinderat zugestimmt. Der Bürgermeister wird diese Aufgaben wie bisher vertretungsweise wahrnehmen.

 

 

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