Beschlüsse des Gemeinderats

In der Sitzung vom 16.12.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Bebauungsplanverfahren für Gewerbegebietserweiterung eingeleitet

Die Gemeinde Pfronstetten verfügt derzeit nur noch über ein voll erschlossenes Gewerbegrundstück im Bereich des Gewerbegebiets an der B 312. Um auch in der Zukunft eine geordnete gewerbliche Entwicklung ermöglichen zu können, sieht die Gemeindeverwaltung die Notwendigkeit, weitere Bauflächen für den gewerblichen Bedarf auszuweisen.

 

FNP

Im Flächennutzungsplan sind am Südrand der Ortslage Pfronstetten im Bereich „Lerchenberg II“ Erweiterungsflächen für diese Nutzung ausgewiesen. Der Bereich steigt von Südosten ca. 733 m ü. NN. nach Nordwesten 739 m ü. NN. an.

Das Plangebiet, das insgesamt eine Größe von 3,88 ha hat, wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt abgegrenzt:

Plangebiet

Westlich und südlich befinden sich Ackerflächen. Nördlich grenzen die bestehenden Bebauungspläne „Brühlwiesen“ und „Brühlwiesen Erweiterung 88“ an. Beide Bebauungspläne weisen ebenfalls eine gewerbliche Nutzung aus. Östlich grenzt die B 312 an.

Ö 04 - 03 Lerchenberg B-Plan

Im südöstlichen Bereich zwischen der Bundesstraße und dem Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans befinden sich Bereiche, auf denen sich nach Ansicht des Regierungspräsidiums Tübingen (Denkmalschutz) frühzeitliche Grabanlagen befinden könnten. Aus diesem Grund werden diese Flächen zunächst nicht in den Bebauungsplan mit einbezogen.

Die Erschließung des Gewerbegebiets erfolgt bisher über die Ortsstraßen „Hülengasse“ und „Brühlwiesen“. Die Hülengasse wurde im Jahr 2010 im nördlichen Bereich und soll im kommenden Jahr im südlichen Bereich grundlegen erneuert werden. Durch die zusätzlichen Gewerbebauflächen ist eine Verstärkung des vom Gewerbegebiet ausgehenden Quell- und Zielverkehrs zu erwarten. Die als Wohnstraße anzusehende Hülengasse soll deshalb durch eine direkte Anbindung des Gewerbegebiets an die Bundesstraße B 312 vom gewerblichen Verkehr befreit werden.

Der bereits bestehende Anschlussbereich des an die Ortsstraße „Brühlwiesen“ anschließenden Feldweges in die Bundesstraße 312 soll ausgebaut und für den Schwerlastverkehr ausreichend dimensioniert werden. Zumindest nach einer vollständigen Besiedelung der Gewerbebauflächen wird hierfür aus Tigerfeld kommend eine Linksabbiegerspur erforderlich sein, diese wird deshalb planerisch vorgesehen.

Ö 04 - 05 Lerchenberg Foto CSP.png

In den letzten Wochen hat ein im Gewerbegebiet ansässiges Unternehmen eine zusätzliche Produktionshalle errichtet. Zwischen den bisherigen Firmengebäuden und dem Neubau verläuft die Erschließungsstraße „Brühlwiesen“. Im Zusammenhang mit der Gebietserweiterung und der angesprochenen Anbindung an die Bundesstraße B 312 soll dieses trennende Teilstück der Ortstraße „Brühlwiesen“ aufgehoben und an das Unternehmen zur Bebauung veräußert werden. Hierdurch wird dann auch eine bauliche Verbindung ermöglicht. Das hierfür notwendige straßenrechtliche Entwidmungsverfahren wurde vom Gemeinderat mit Beschluss vom 17.12.2014 eingeleitet, die Absicht zur Entwidmung des Straßenteilstücks wurde im Mitteilungsblatt vom 29.01.2015 öffentlich bekannt gemacht. Für den landwirtschaftlichen Verkehr, aber auch als Alternativroute bis zur Fertigstellung der Anbindung an die Bundesstraße, soll am südlichen Rand des Gewerbegebiets eine Verbindung zum Feldwegenetz bzw. zur Gemeindeverbindungsstraße Pfronstetten – Tigerfeld geschaffen werden. Um eine Befahrbarkeit auch mit größeren landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu gewährleisten, ist eine Umgestaltung des Einmündungsbereichs in die Gemeindeverbindungsstraße vorgesehen.  Hierfür ist ein Flächentausch mit dem Eigentümer eines dort befindlichen Schuppengrundstücks notwendig, entsprechende Vorgespräche wurden bereits mit positiver Resonanz geführt.

Mit dem Bebauungsplanverfahren „Lerchenberg Erweiterung 2016“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben geschaffen werden. Hierbei liegen der Bebauungsplan „Lerchenberg“, genehmigt am 02.05.2002, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lerchenberg“, rechtskräftig seit 10.04.2014 und die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Lerchenberg“, rechtskräftig seit 30.07.2015 zugrunde.  Insgesamt ist eine Erweiterung der gewerblichen Bauflächen um ca. 1,3 ha vorgesehen.

Im Gemeinderat wurde die vorgesehene Straßenführung zur Anbindung des Gebiets an die B 312 diskutiert. Schlussendlich bestand Einigkeit darüber, dass die vorgeschlagene Variante sowohl von den Kosten wie auch von der Verkehrssicherheit her die vernünftigste Variante darstellt.

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss und hat damit das Bebauungsplanverfahren eingeleitet.

Windmessmast in Aichelau kann errichtet werden

Die wpd onshore GmbH & Co KG aus Bremen beabsichtigt die temporäre Errichtung und den Betrieb eines Windmessmastes mit einer Gesamthöhe von 122 m.

Ö 05 - 01 Mast Aichelau

Der Mast soll detaillierte Informationen über die in diesem Bereich vorherrschenden Windverhältnisse und somit über die zu erwartenden Stromerträge des geplanten Windparks geben.  Die Messungen sollen über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren stattfinden. Der Mast wird nach dieser Zeit wieder komplett zurückgebaut.

Ö 05 - 02 Mast Aichelau

Das Baugrundstück im Bereich Hinter dem Feilhau, Aichelau, liegt im baurechtlichen Außenbereich. Nachdem das Vorhaben der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dient, ist es nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zulässig. Gegen das Bauvorhaben ergeben sich aus Sicht der Gemeindeverwaltung keine Bedenken, die Angrenzerbenachrichtigung wird derzeit durchgeführt.

Der Gemeinderat hat das notwendige Einvernehmen einstimmig erteilt.

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