Mitteilungen im Gemeinderat

In der gestrigen Sitzung des Gemeinderats erfolgten folgende Mitteilungen:

Sitzungstermine im Jahr 2016

Bürgermeister Reinhold Teufel legte den Gemeinderäten den Terminplan für das Kalenderjahr 2016 vor, dieser ist auch auf der Homepage der Gemeinde in der Rubrik „Gemeinderat“ zu finden. Auch im kommenden Jahr sind wieder elf reguläre Sitzungstermine geplant. Sofern zwischen den Sitzungsterminen Beschlussfassungen notwendig sind, werden zusätzliche Sondersitzungen anberaumt.

Bebauungsplanverfahren Wimsener Straße III, Tigerfeld

Das Regierungspräsidium hat zwischenzeitlich erklärt, dass die im Bebauungsplanverfahren Wimsener Straße III geäußerten Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Planung mit den im Regionalplan des Regionalverbands Neckar Alb ausgewiesenen Regionalen Grünzügen zurückgestellt werden.

Ö 02 02 - 02 Wimsener Straße

Auf Drängen der Gemeindeverwaltung gab es hier ein Gespräch zwischen Regionalverband und Regierungspräsidium, in dessen Rahmen eine entsprechende Kompromisslösung erzielt werden konnte. Vorgesehen ist nun, dass der Gemeindeverwaltungsverband Zwiefalten-Hayingen in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung im November im laufenden Verfahren den Auslegungsbeschluss für diesen Bereich fasst. Nach der daran anschließenden Anhörung der Träger öffentlicher Belange kann das Regierungspräsidium dann die auch in diesem Verfahren angemeldeten Bedenken zurücknehmen, so dass dann der Bebauungsplan vom Landratsamt genehmigt werden kann. Baugenehmigungen müssten dann im Januar / Februar 2016 möglich sein. Die betroffenen Bauherren wurden von der Gemeindeverwaltung über diesen neuen Sachstand informiert.

Informationsveranstaltung zum Natura 2000-Managementplan

Anfang der Woche fand in Hayingen eine Informationsveranstaltung zum Managementplan für das Natura 2000-Gebiet 7722-311 Glastal, Großer Buchwald und Tautschbuch“ statt. Im Rahmen der Informationsveranstaltung hat sich gezeigt, dass sich durch den Managementplan nicht unerhebliche Einschränkungen für die Landwirtschaft ergeben können.

Gebietsabgrenzung im Bereich der Gemeinde Pfronstetten

Die Gemeinde Pfronstetten ist erfreulicherweise nur in sehr geringem Umfang von FFH-Flächen betroffen. Landwirtschaftlich genutzte Flächen sind weitestgehend ausgeschlossen.

Unterbringung Jugendclub Huldstetten

In Huldstetten hat sich in den letzten Monaten ein stabiler Jugendtreff gebildet. Aktuell nutzen die Jugendlichen den Raum der Feuerwehr im Obergeschoss des Dorfgemeinschaftshauses. Es besteht aber der Wunsch, ähnlich wie in anderen Ortsteilen ein eigenes Domizil zu etablieren. Möglich wäre dies in zwei gebrauchten Baucontainern, welche die Jugendlichen auf Vermittlung eines Huldstetter Bürgers erhalten konnten. Die Gemeindeverwaltung hat zugestimmt, dass diese Container über den Winter in Huldstetten beim früheren Schulhaus gelagert werden können. Eine dauerhafte Aufstellung dort bzw. eine Nutzung wurde aber nicht gestattet, da dieser Bereich als Bauland vorgesehen ist. Nach einer großen Gesprächsrunde, an der auch die Eltern teilgenommen haben, und einer weiteren Runde im engeren Kreis zeichnet sich nun ab, dass ein Standort im ortsnahen Außenbereich am sinnvollsten wäre. Hier wurden erste Vorschläge benannt, die zunächst auf ihr bau- und naturschutzrechtliche Zulässigkeit hin geprüft werden müssen.

Ökokonto

Die Gemeinde hat mit dem Landratsamt Reutlingen hinsichtlich der für den Bebauungsplan Hofäcker Nord in Pfronstetten zu erbringenden Ausgleichsmaßnahmen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung dahingehend geschlossen, dass diese Maßnahmen im Zuge der anstehenden Flurneuordnungsverfahren erbracht werden. Verfahrenstechnisch läuft dies dann über ein sogenanntes Ökokonto. In der nächsten Sitzung des Gemeinderats wird Frau Professor Waltraud Pustal, die früher die Flächennutzungsplanung im Gemeindeverwaltungsverband betreut hat und die Eingriffsbilanzierung für das genannte Baugebiet erstellt hat, die Verfahrensweise bei einem Ökokonto erläutern. Die Gemeindeverwaltung strebt an, im Rahmen der Flurneuordnungsverfahren weitergehende Maßnahmen durchzuführen bzw. zumindest die hierfür benötigten Flächen zu sichern. Dies würde künftige Ausgleichsmaßnahmen erleichtern, zudem sind großflächigere Maßnahmen auch unter ökologischen Gesichtspunkten sinnvoller.

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