Gemeinderat: Bebauungsplan wird aufgestellt.

B-Plan Friedhofgasse Nord

Der Gemeinderat hat am 12.06.2002 für den Bereich „Friedhoferweiterung Aichelau“ einen Bebauungsplan erlassen.

Mit diesem Bebauungsplan wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine (bisher nicht vollzogene) Erweiterung des Friedhofs geschaffen, außerdem wurde für das angrenzende Grundstück Flst. Nr. 110 eine Bebauung vorgesehen. Nördlich bzw. westlich angrenzend an diesen Planbereich soll nunmehr mit dem Bebauungsplan „Friedhofgasse Nord“ die Bebauung des Grundstücks Flst. Nr. 106 ermöglicht werden. Vorgesehen ist hier die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses, aus diesem Grund ist die Ausweisung als Mischgebiet vorgesehen. Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Zwiefalten-Hayingen sieht für diesen Bereich eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ vor. Nachdem für diese Nutzung tatsächlich keine Notwendigkeit besteht, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren vorgesehen. Das Bebauungsplanverfahren wird auf Wunsch und Veranlassung der Bauherren vom Büro 365° aus Überlingen durchgeführt. Die hierfür entstehenden Kosten tragen die Veranlasser. Der Gemeinderat hat einstimmig den Aufstellungsbeschluss gefasst.

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