Flurbereinigung Aichstetten/Tigerfeld: Vorstandswahl am 24.11.2015

Flurbereinigung Pfronstetten-Aichstetten/Tigerfeld
Landkreis Reutlingen

Öffentliche Bekanntmachung

Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Pfronstetten-Aichstetten/Tigerfeld

  1. Die Grundstückseigentümer und die Erbbauberechtigten im Flurbereinigungsgebiet – Teilnehmer – sowie sonstige Interessierte werden zur Wahl des Vorstands auf Dienstag, 24. November 2015, um 20:00 Uhr, im Gasthof Rose in Pfronstetten eingeladen.
  1. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG auf 5 festgesetzt. Für jedes Mitglied ist gemäß § 21 Abs. 5 FlurbG ein Stellvertreter zu wählen. Nach § 2 des bad.-württ. Ausführungsgesetzes zum FlurbG (AGFlurbG) muss mindestens 1 Mitglied des Vorstands und 1 Stellvertreter aus dem Kreis derjenigen gewählt werden, die am Flurbereinigungsverfahren nicht beteiligt sind.
  1. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Es liegt daher im Interesse aller Teilnehmer, sich an der Wahl zu beteiligen.
  1. Wahlberechtigt sind die Teilnehmer (§§ 21 Abs. 3, 10 Nr. 1 FlurbG). Wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder nicht voll geschäftsfähig sind, steht das Wahlrecht den gesetzlichen Vertretern zu. Bevollmächtigte haben sich durch schriftliche Vollmacht auszuweisen.
  1. Jeder im Wahltermin anwesende Teilnehmer hat insgesamt jeweils nur je 1 Stimme für jedes zu wählende Vorstandsmitglied und jeden Stellvertreter, selbst wenn er als Eigentümer und zugleich als Miteigentümer am Flurbereinigungsverfahren beteiligt ist. Nur eine Stimme hat auch der Bevollmächtigte, auch wenn er selbst zugleich Teilnehmer ist oder mehrere Teilnehmer vertritt. Bruchteilsgemeinschaften (Miteigentümer) und Gesamthandsgemeinschaften (z.B. Erbengemeinschaften) haben jeweils nur 1 Stimme gemeinschaftlich.
  1. Wählbar ist jeder Volljährige, auch wenn er nicht Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren ist. Die Bewerbung von Frauen ist besonders erwünscht.

Wahlvorschläge können bis zum 20. November 2015 beim Landratsamt Reutlingen -untere Flurbereinigungsbehörde-, Schulstraße 16, 72764 Reutlingen eingereicht werden. Es sind aber auch Personen wählbar, die nicht auf einem Wahlvorschlag stehen. Ein Satzungsentwurf gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird ab 26. Oktober 2015 im Rathaus in Pfronstetten zur Einsicht ausgelegt.

Reutlingen, 7. Oktober 2015

gez. Oeynhausen   DS

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