Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats am 30.09.2015

Abschluss 2014 der Wasserversorgung

In der Gemeinde Pfronstetten wird die Wasserversorgung nicht als Eigenbetrieb sondern als sogenannter Regiebetrieb geführt. Die Jahresabschlüsse für die Wasserversorgung der Gemeinde Pfronstetten sowie die entsprechenden Steuererklärungen werden seit dem Wirtschaftsjahr 2011 durch den örtlichen Steuerberater Herrn Eberhard Bez durchgeführt.

Herr Bez war in der Sitzung anwesend und hat die Abrechnung erläutert. Das Wirtschaftsjahr 2014 schloss mit einem Überschuss in Höhe von 15.439,95 € (Vorjahr 35.058,88 €). Nachdem die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert blieben, ist das insgesamt geringere Gesamtergebnis auf höhere Aufwendungen bei der Reparatur von Rohrbrüchen zurückzuführen. Auch schlug die 2014 durchgeführte Betriebsprüfung durch das Finanzamt mit entsprechenden Kosten zu Buche.

In der Vergangenheit hat die Pfronstetter Wasserversorgung wegen nicht kostendeckender Gebühren erhebliche Defizite verursacht, die aus allgemeinen Haushaltsmitteln abgedeckt werden mussten. Erst seit der Anpassung der Wassergebühren 2012 können Überschüsse erwirtschaftet werden, mit denen diese Fehlebträge abgebaut werden können. Die Defizite wurden allerdings nur beim steuerlichen Verlustvortrag sachgerecht aufsummiert, dieser belief sich zum 31.12.2013 auf 506.158 €. Im für die Gebührenkalkulation maßgebliche Gewinn- und Verlustkonto wurden diese Fehlebträge nicht vollständig erfasst, hier waren zum selben Zeitpunkt nur 43.351 € verbucht. Ein vollständiger nachträglicher Ausgleich ist deshalb aus rechtlichen Gründen nicht möglich, der Differenzbetrag ist für das Gemeindevermögen verloren.

Das Gewinn- und Verlustkonto weist zum Jahresende 2014 noch einen negativen Saldo von rund 27.000 € auf. Angesichts der anstehenden Investitionen zur Erschließung von Wohn- und Gewerbebauflächen mit den hieraus resultierenden höheren Abschreibungen ist allerdings nicht zu erwarten, dass der Wasserzins nach vollständigem Abbau des Fehlbetrags gesenkt werden kann. Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss wie vorgetragen festgestellt.

Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Wimsener Straße III, Tigerfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Juli-Sitzung den Bebauungsplan „Wimsener Straße III“, Tigerfeld, als Satzung beschlossen. Es hat sich nun gezeigt, dass bei einem Bauvorhaben im Plangebiet eine von den örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans abweichende Dachform gewünscht wird. Im beschlossenen Bebauungsplan sind als Dachformen Satteldach und Walmdach zugelassen, gewünscht wird nun ein versetztes Pultdach. Dies war von den Bauherren auch schon im Verfahren angemeldet worden, durch ein Versehen wurde dies allerdings bei den entsprechenden Bauvorschriften nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat am 02.09.2015 den Aufstellungsbeschluss für eine 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Wimsener Straße III, Tigerfeld, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB gefasst. Im Mitteilungsblatt vom 03.09.2015 wurde dieser Beschluss öffentlich bekannt gemacht, innerhalb der Auslegungsfrist konnten von der Öffentlichkeit Bedenken und Anregungen zum Verfahren vorgetragen. Hiervon wurde kein Gebrauch gemacht. Als Träger öffentlicher Belange war lediglich das Landratsamt anzuhören. Mit Schreiben vom 17.09.2015 hat das Landratsamt eine Stellungnahme abgegeben, die jedoch nur redaktionelle Änderungen notwendig machte. Das Landratsamt hat außerdem zutreffend darauf hingewiesen, dass der zugrundeliegende Bebauungsplan Wimsener Straße III trotz erfolgtem Satzungsbeschluss noch nicht rechtskräftig ist. Hintergrund ist, dass das Regierungspräsidium als Raumordnungsbehörde die Genehmigungsfähigkeit nicht als gegeben sieht, hier laufen derzeit entsprechende Gespräche. Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass die bestehenden Differenzen im Verhandlungswege ausgeräumt werden können. Die Bekanntmachung der 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Wimsener Straße III, Tigerfeld wird deshalb zusammen mit der Bekanntmachung des Inkrafttretens des Bebauungsplanes selbst erfolgen, so dass dem Hinweis des Landratsamts Rechnung getragen werden kann. Der Gemeinderat hat die vorgeschlagene Änderung als Satzung beschlossen. Das Änderungsverfahren wurde vollumfänglich von der Gemeindeverwaltung durchgeführt, so dass hierfür keine Fremdkosten angefallen sind.

Ergänzungssatzung im Bereich Bergstraße, Geisingen, beschlossen

Grund für Ergänzungssatzung „Bergstraße“ ist der Wunsch eines Grundstückseigentümers, einen Schuppen zu errichten. Von der Gestaltung fügt sich der Schuppen in die bestehende Umgebungsbebauung ein. Nachdem der Grundstückseigentümer kein privilegierter Landwirt ist und der Baubereich im baurechtlichen Außenbereich liegt, war nach Rücksprache mit dem Landratsamt die Aufstellung der Ergänzungssatzung und eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung zu schaffen. Die externen Kosten für das Verfahren trägt der Grundstückseigentümer.

Der Gemeinderat hat am 17.06.2015 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Zwiefalten-Hayingen wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung vom 08.06.2015 eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss wurde öffentlich bekanntgemacht. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme gingen keine Stellungnahmen aus der Bevölkerung ein.Die von den Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen lagen dem Gemeinderat vor. Der Gemeinderat hat auf der Grundlage ebenfalls des vorgelegten Abwägungsvorschlags die Ausweisung als Satzung beschlossen.

Änderung des Bebauungsplans „Hofäcker Erweiterung Nord“, Pfronstetten

Der Bebauungsplan „Hofäcker – Erweiterung Nord“, rechtskräftig seit dem 14.04.1999, liegt am östlichen Siedlungsrand von Pfronstetten und hat eine Größe von ca. 1,0 ha. Das gesamte Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll eine Verschiebung der Baugrenze im nordöstlichen Bereich des Geltungsbereiches nach Osten erfolgen. Hintergrund ist der Bauantrag eines Bauherrn, der auf dem Flurstück Nr. 122/3 ein Wohngebäude errichten möchte. Im ursprünglichen Bebauungsplan vom 14.04.1999 ist dieses Grundstück zur Hälfte durch ein Pflanzgebot belegt. Das Pflanzgebot mit dem 30 Meter breiten Abstandstreifen und Lärmschutzwall war 1999 aufgrund der im Bedarfsplan für den Ausbau von Bundesfernstraßen vorgesehenen Umgehungsstraße Pfronstetten der B 312 enthalten. Diese Planungen basieren auf früheren generellen Planungsüberlegungen des ehemaligen Straßenbauamtes Reutlingen (heute Baureferat Nord, Referat 47.1). Für die Bundesstraßen, die für die Fortschreibung des Bedarfsplans 2015 vom Land Baden Württemberg dem Bund zur Bewertung angemeldet werden sollten, hatte das Land im Jahr 2013 ein Konzept aufgestellt, das sich auf die Hauptachsen und hoch belastete Streckenabschnitte konzentrierte, um somit die anzumeldenden Projekte auf eine in einem realistischen Zeitraum zu verwirklichende Anzahl zu beschränken. Die Ortsumgehung B 312 Umgehung Pfronstetten ist in diesem Konzept nicht mehr enthalten. Somit wurde diese Maßnahme vom Land auch nicht mehr für die Fortschreibung angemeldet und wird demnach im neuen Bedarfsplan auch nicht mehr enthalten sein. Damit ist mit einer Realisierung nicht mehr zu rechnen. Nach Aussagen des Regierungspräsidiums Tübingen Referat 44 Straßenplanung, würde man heute ohnehin eine von der Bebauung weiter abgerückte Trassierung wählen, sollte die Umgehungsstraße später einmal wieder aufgegriffen werden. Der gesamte im ursprünglichen Bebauungsplan vorgesehene Bereich für den Lärmschutzwall, Pflanzmaßnahmen und zum geringen Teil auch Wohngebietsflächen (Ostgrenze) sowie der im nördlichen Bereich vorgesehene Spielplatz, werden zukünftig im Bebauungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen an dieser Stelle wäre aufgrund von ungeklärten eigentumsrechtlichen Fragen an dieser Stelle ohnehin nicht möglich gewesen. Diese Ausgleichsmaßnahmen sollen deshalb außerhalb des Plangebiets realisiert und über das künftige Öko-Konto der Gemeinde abgewickelt werden. Mit dem Landratsamt konnte erfreulicherweise vereinbart werden, dass die Umsetzung auf Flächen erfolgen kann, die im Rahmen der laufenden Flurneuordnungsverfahren ausgewiesen werden. Geplant ist, auf größeren, zusammenhängenden Flächen ökologische Maßnahmen durchzuführen und nicht – wie bisher – kleinflächig und ohne konzeptionelle Vernetzung. Nachdem zur Realisierung voraussichtlich die vorläufige Besitzeinweisung in den Flurneuordnungsverfahren abgewartet werden muss, ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zwischen Gemeinde und Landkreis vorgesehen, mit dem dies geregelt wird. Neben der Aufhebung des Lärmschutzwalles und der Verschiebung des Pflanzgebotes soll zur Erweiterung des Gestaltungsspielraumes für potentielle Bauherren künftig innerhalb des Gebietes auch die Dachform versetztes Pultdach und als Farben für die Dacheindeckung Schwarz bis Grau zugelassen werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24.09.2014 gefasst und öffentliche bekannt gemacht. Während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sind sowohl von Seiten der Öffentlichkeit als auch von den Behörden Stellungnahmen eingegangen, diese wurden im Rahmen des Auslegungsbeschlusses am 17.06.2015 behandelt. Anschließend erfolgte die öffentliche Auslegung, während dieser Frist sind erneut von einem Privaten und Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen und deren Behandlungsvorschlag lagen dem Gemeinderat vor. Bürgermeister Reinhold Teufel erwähnte insbesondere die einzige Stellungnahme aus der Bürgerschaft, in der aufgrund der Verschiebung der Baugrenzen im nordöstlichen Bereich Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Tätigkeit befürchtet wurden. Durch die Herausnahme der bisher als Ausgleichsflächen vorgesehenen Bereiche werden die Beeinträchtigungen der Landwirtschaft tatsächlich reduziert. Auch dadurch, dass die landwirtschaftliche Nutzung jetzt auch planerisch näher an die Bebauung heranrückt – tatsächlich war dies schon immer der Fall – ergeben sich keine Nachteile. Der Gemeinderat hat schließlich einstimmig den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst und dem Abschluss des städtebaulichen Vertrags mit dem Landratsamt zugestimmt.

Änderung der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan „Am Feuerwehrmagazin – Erweiterung 1989“, Pfronstetten

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Feuerwehrmagazin – Erweiterung 1989“, Pfronstetten, soll an einem bestehenden Gebäude das Dachgeschoss ausgebaut werden. Um eine möglichst effiziente Nutzung der gegebenen Grundfläche zu ermöglichen, sind Dachaufbauten vorgesehen. Diese sind jedoch in diesem Bereich auf der Grundlage der im Textteil zum geltenden Bebauungsplan vom 08.05.1990 geregelten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen nicht zulässig. Insbesondere das dort festgesetzte Höhenmaß von 4,0 m steht solchen Vorhaben entgegen. Im Sinne einer flächensparenden Bauweise möchte die Gemeinde solche Nachverdichtungen bestehender Baugebiete ermöglichen. Hierfür ist eine Änderung der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan erforderlich, wonach entsprechende Dachaufbauten zulässig sind und die Traufhöhe für solche Aufbauten um maximal 2,0 m angehoben werden kann. Diese Änderung, die sich auf eine Gestaltungsvorschrift beschränkt, kann im vereinfachten Verfahren erfolgen, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und auch die sonstigen hierfür geltenden Voraussetzungen erfüllt werden. Die Änderung kann weitestgehend von der Gemeindeverwaltung selbst durchgeführt werden, so dass hierfür keine nennenswerten externen Kosten entstehen. Der Gemeinderat hat den zur Einleitung des Verfahrens notwendigen Aufstellungsbeschluss gefasst.

Benennung von Gemeindestraßen

Der Bebauungsplan „Schelmenwasen“, Pfronstetten, sieht zur Erschließung der geplanten Bauplätze eine von der Ortsstraße „Schelmenwasen“ nach Osten hin abzweigende Erschließungsstraße vor. Für diese Straße ist noch ein Straßenname festzulegen. Im Mitteilungsblatt vom 28.05.2015 wurde die Bevölkerung aufgerufen, Vorschläge hierfür einzureichen. Daraufhin sind verschiedene Vorschläge eingegangen, der Gemeinderat legte schließlich zum Andenken an den 2013 verstorbenen Ehrenbürger der Gemeinde die Bezeichnung „Hans-Kürner-Weg“ fest.

Außerdem sieht der Bebauungsplan für den Bereich Wimsener Straße III zur Erschließung der nördlich der Wimsener Straße geplanten Bauplätze eine Erschließungsstraße (Sticherschließung) vor. Auch für diese Straße war ein Straßenname festzulegen. Im Mitteilungsblatt vom 30.07.2015 wurde die Bevölkerung aufgerufen, Vorschläge hierfür einzureichen. Aus den eingegangenen Vorschlägen hat der Gemeinderat schließlich die Bezeichnung „Panoramaweg“ ausgewählt.

Neubestellung von Mitgliedern des Gutachterausschusses

Nach der Gutachterausschussverordnung des Landes haben die Gemeinden für die Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen Gutachterausschüsse zu bilden. Die Ausschussmitglieder sollen in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein und dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gemeinde befasst sein. Sie werden von den Gemeinden grundsätzlich auf vier Jahre bestellt. Die letztmalige Bestellung erfolgte 2012, benanntw urden Wolfgang Berner (Vorsitzender), Sigmund Hagemann, (stellv. Vorsitzender), Josef Waidmann und Martin Bodenmiller. Nach der Gutachterausschussverordnung muss zumindest ein Bediensteter des für die Einheitsbewertung zuständigen Finanzamtes sowie dessen Vertreter als Gutachter bestellt werden. Das Vorschlagsrecht in diesem Fall liegt beim Finanzamt Bad Urach. Zum 01.05.2015 wurden Steueramtsfrau Annette Bammert und Amtsinspektor Rüdiger Schick zu Gutachtern bestellt. Das Finanzamt Bad Urach hat nun Steueramtsmann Frank Kirschenmann als Mitglied und wie bisher Amtsinspektor Rüdiger Schick als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. Um eine Harmonisierung der Amtszeiten zu erreichen, wird vorgeschlagen, die Bedienstete des Finanzamts zum 01.10.2015 für die restliche Laufzeit der sonstigen Mitglieder bis zum 31.03.2016 zu bestellen. Dem hat der Gemeinderat zugestimmt.

Nachtragshaushalt beschlossen

Nach der Gemeindeordnung ist die Gemeinde grundsätzlich zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung verpflichtet, wenn sich ein erheblicher Fehlbetrag abzeichnet, wenn erhebliche über-/ und außerplanmäßige Ausgaben geleistet werden müssen, wenn Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen sowie bei Personalentscheidungen, die nicht durch den Stellenplan des bisherigen Haushaltsplans gedeckt sind. Auf Grund einer bereits im Gremium beschlossenen Vielzahl an außer- und überplanmäßigen Ausgaben, diverser Ausgaben im Vermögenshaushalt, welche im Haushaltsplan 2015 ursprünglich nicht veranschlagt waren sowie auf Grund von Personalentscheidungen, die vom bisherigen Stellenplan nicht abgedeckt sind, hat die Gemeindeverwaltung einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2015 erstellt.

Das Gesamtvolumen des Haushalts erhöht sich demnach von 4,8 auf 5,6 Millionen Euro, von dieser Erhöhung entfallen rund 590.000 € auf den Verwaltungshaushalt, im Wesentlichen sind dies Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer. Um gut 200.000 € steigt das Volumen des Vermögenshaushalt, dies ist letztlich auch auf das bessere Ergebnis im Verwaltungshaushalt zurückzuführen, da die Zuführungsrate hierdurch um knapp 380.000 € auf rund 460.000 € steigt. Auf der Ausgabenseite stehen zusätzliche Ausgaben für den Grunderwerb von Bauflächen und den Ausbau der Straßenbeleuchtung (Mauerweg Tigerfeld) zu Buche. Die eingeplante Kreditaufnahme mit 100.000 € konnte vermieden werden, auch konnte die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage um knapp 120.000 € auf rund 40.000 € reduziert werden. Der planmäßige Schuldenstand der Gemeinde wird demnach zum Jahresende bei rund 489.000 € oder 333 €/je Einwohner liegen, dem gegenüber steht eine Rücklage in Höhe von rund 720.000 €. Die finanzielle Situation der Gemeinde ist damit durchaus stabil, allerdings ist sie vor allem auch der mehr als positiven Entwicklung der Gewerbesteuer zu verdanken. Hier gilt es aber zu beachten, dass bei dieser Steuer Einmal-Effekte gibt, so dass nicht dauerhaft von so hohen Einnahmen ausgegangen werden. Angesichts der Vielzahl der anstehenden Maßnahmen (z.B. DGH Aichelau, Tiefbauarbeiten im Zuge von Erneuerungen der Kreisstraßen in Aichelau und Huldstetten) besteht kein Anlass zum Übermut. Auch weiterhin muss jede Investition und vor allem auch jede Erhöhung der laufenden Kosten kritisch hinterfragt werden. Bürgermeister Reinhold Teufel wiederholte sein schon früher geäußertes Ziel, möglichst keine neuen Schulden mehr zu machen. Ob dies freilich erreicht werden kann, ist auch von äußeren Faktoren abhängig.

Eine strategische Entscheidung für die Gemeinde wurde im Planwerk getroffen: Im Bereich des Bauhofes kann nunmehr ein weiterer Mitarbeiter angestellt werden, um das bestehende Team zu unterstützen. Nachdem beide Mitarbeiter des Bauhofs mittelfristig altershalber aus dem aktiven Dienst ausscheiden werden, soll damit auch die Nachfolgeplanung angegangen werden. Der Gemeinderat hat dem Planwerk nach kurzer Diskussion zugestimmt.

Gemeindeverwaltung kann Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet vergeben

Derzeit laufen im Gewerbegebiet „Lerchenberg“ in Pfronstetten die Arbeiten zur Errichtung einer weiteren Montagehalle. Um auch dieses Gebäude an das Ver- und Entsorgungsnetz anschließen zu können, ist die Verlängerung des vorhandenen Wasser- und Abwasserleitungsnetzes notwendig. Die Gemeindeverwaltung hat für diese Arbeiten entsprechende Angebote angefordert, um nach Vorliegen der Angebote eine schnelle Umsetzung zu ermöglichen, wurde die Gemeindeverwaltung ermächtigt, die entsprechenden Vergaben vorzunehmen. Zur Finanzierung werden die im Haushaltsplan 2015 für das Baugebiet Wimsener Straße III eingeplanten Mittel herangezogen. Dort soll die Erschließung dann im Frühjahr angegangen werden, die Finanzierung erfolgt im Haushalt 2016.

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