Das Land Baden-Württemberg hat einen Rechtswegweiser zum Vereinsrecht herausgegeben, dieser kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Das für unseren Bereich für das Vereinsregister zuständige Amtsgericht Ulm bietet auf seiner Homepage Hinweise und mehrere Formblätter zum Download an, die für eingetragene Vereine von Bedeutung sind:
Merkblatt für eingetragene Vereine
Neuanmeldung eines Vereins
Änderungansmeldung zum Vereinsregister
Der notwendige Beglaubigungsvermerk kann beim Ratschreiber bei der Gemeindeverwaltung gefertigt werden. Wichtig ist dabei, dass die zu beglaubigenden Unterschriften vor den Augen des beglaubigenden Beamten geleistet werden.
Zuständig bei der Gemeindeverwaltung sind hierfür:
Tim Scheible (Ratschreiber)
Bürgermeister Reinhold Teufel (stellvertretender Ratschreiber)