Nicht alle Gewählten ziehen auch in den Gemeinderat ein – Nachrücker festgestellt

Am 09.06.2024 wurden die Mitglieder des Gemeinderats der Gemeinde Pfronstetten neu gewählt. Entsprechend dem vom Gemeindewahlausschuss festgestellten Wahlergebnis verbleiben acht der seitherigen Ratsmitglieder im Gremium, mit Sandrine Daigler und Anika Schrode aus Geisingen sowie Hubert Gramenske aus Pfronstetten und Stefan Geiselhart aus Tigerfeld wurden vier neue Mitglieder gewählt.

Bevor die Gewählten in den Gemeinderat einziehen können, musste der bisherige Gemeinderat in seiner formell letzten Sitzung darüber Beschluss fassen, ob Hinderungsgründe gegeben sind. Diese Hinderungsgründe sind in § 29 der Gemeindeordnung abschließend aufgeführt, und alle gewählten Bewerber wurden von der Gemeindeverwaltung aufgefordert, möglicherweise gegebene Hinderungsgründe zu benennen.

Der für den Wohnbezirk Pfronstetten gewählte Bewerber Hubert Gramenske hat die Gemeindeverwaltung darauf hingewiesen, dass für ihn als Technischen Geschäftsführer der Wegebaugerätegemeinschaft Albrand möglicherweise ein Hinderungsgrund gegeben sein könnte – die Gemeinde ist an der Wegebaugerätegemeinschaft beteiligt. Grundsätzlich besteht für leitende Arbeitnehmer einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nur dann ein Hinderungsgrund, wenn die Gemeinde im entsprechenden beschließenden Kollegialorgan mehr als die Hälfte der Stimmen hat. Der Anteil der Gemeinde Pfronstetten an der Wegebaugerätegemeinschaft Albrand liegt bei unter einem Prozent, so dass dem Grunde nach kein Hinderungsgrund gegeben wäre. Allerdings ist die Wegebaugerätegemeinschaft Albrand in der besonderen Rechtsform des Zweckverbands verfasst, und in für diese Rechtsform gilt eine Sonderregelung, nach der leitende Arbeitnehmer grundsätzlich nicht Gemeinderäte sein können. Eine Rücksprache mit dem Landratsamt hat ergeben, dass aufgrund dieses Umstands tatsächlich ein Hinderungsgrund gegeben ist. Der „alte“ Gemeinderat kam deshalb nicht umhin, für Hubert Gramenske einen Hinderungsgrund festzustellen.

Tritt eine gewählte Person nicht in den Gemeinderat ein, rückt die vom Gemeindewahlausschuss als nächste Ersatzperson festgestellte Person nach. Für den Wohnbezirk Pfronstetten wurde Gerd Müller als erste Ersatzperson festgestellt, dementsprechend wurde er auch als Nachrücker festgestellt.

Für ihn und alle übrigen gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind keine Hinderungsgründe gegeben, auch dies stellte der „alte“ Gemeinderat fest.

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