Bebauungsplan „Wimsener Straße III“, 2. Änderung, Tigerfeld / Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit

1. Bebauungsplan „Wimsener Straße III“, 2. Änderung, Tigerfeld
2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Wimsener Straße III“, 2. Änderung, Tigerfeld
Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 20.03.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Wimsener Straße III“, Tigerfeld, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Wimsener Straße III“, 2. Änderung, Tigerfeld, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg aufzustellen und gemäß §13 Baugesetzbuch ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen. Außerdem wurde der Entwurf des Bebauungsplans bzw. der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt, es wurde weiter beschlossen die Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg zu veröffentlichen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung der Bebauungsplanänderung „Wimsener Straße III“, 2. Änderung, Tigerfeld, wird die Planzeichnung an die tatsächlich ausgeführte Straßenplanung im nördlichen Bereich des Plangebiets angepasst. Die Änderung beinhaltet die Festsetzung einer Straßenfläche anstelle einer im nördlichen Geltungsbereich gelegenen Grünfläche mit Pflanzgebot 3. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geänderte Ausführung der Erschließungsflächen zur Klarstellung geschaffen werden.

Verfahren

Da die Grundzüge des Planungskonzepts der Gemeinde nicht berührt werden, wird die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss wird gleichzeitig gefasst und von einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung abgesehen. Die Voraussetzungen des § 13 BauGB sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter gibt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Auf eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich nordöstlich des Ortskerns von Tigerfeld. Er umfasst die Flst. Nr. 549/1, 549/2, 549/3, 549/4, 140/1, 140/2 und Teile der Flst. Nr. 549/5, 143, 143/3, 140 und 548/2. Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs beträgt in dieser Abgrenzung ca. 0,6 ha. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.) und für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 20.03.2024.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen (hier: Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Wimsener Straße III“, 2. Änderung) von Montag, dem 08.04.2024 bis Mittwoch, dem 08.05.2024, auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglichen Stelle einsehbar: Rathaus, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten (Sitzungssaal, Erdgeschoss)

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
Vormittags                   von   09:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Dienstag
nachmittags                  von   13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
nachmittags                  von   13:30 bis 18:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 08.05.2024 Stellungnahmen an die Gemeinde Pfronstetten Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch an info@pfronstetten.de zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Pfronstetten (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Pfronstetten (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.

Pfronstetten, den 28.03.2024

Reinhold Teufel
Bürgermeister

Anlagen:

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