13. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes

13. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen für die Sonderbaufläche „Solarpark Dicke“, Gemeinde Zwiefalten, Gemarkung Sonderbuch, Landkreis Reutlingen

Öffentliche Auslegung

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten-Hayingen hat am 03.07.2023 in öffentlicher Sitzung die 13. Änderung des 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen, gebilligt und beschlossen, den Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.

Mit der 13. Änderung wird eine Sonderbaufläche für die Nutzung als Freiflächenphotovoltaikanlagen ausgewiesen. Parallel zur Flächennutzungsplanänderung findet die Aufstellung der entsprechenden Bebauungsplanverfahren statt.

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan bisher als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers den Anteil aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes bis zum Jahr 2035 auf mindestens 100 % (bis zum Jahr 2030 auf 80 %) zu erhöhen, möchten die Mitglieder des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen durch die Änderung diesen Bestrebungen nachkommen.

Der Entwurf der 13. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten-Hayingen wird mit Begründung jeweils vom 03.07.2023, und der Umweltbericht vom 21.06.2023 werden von Montag, dem 24.07.2023 bis Freitag, dem 25.08.2023,      je einschließlich, bei

  • der Gemeinde Zwiefalten, Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3, 88529 Zwiefalten,
  • der Stadt Hayingen, Stadtverwaltung, Marktstraße 1, 72534 Hayingen und
  • der Gemeinde Pfronstetten, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten

während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter den Internet-Adressen der Verbandsgemeinden Hayingen, Pfronstetten und Zwiefalten

www.hayingen.de
www.pfronstetten.de
www.zwiefalten.de

eingestellt und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.

Innerhalb dieser Frist besteht während der üblichen Öffnungszeiten für jedermann Gelegenheit, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.

Folgende, nach Einschätzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten-Hayingen wesentlichen umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und werden einschließlich Begründung der Flächennutzungsplanänderungen samt Umweltbericht ausgelegt:

a) Umweltbericht zur 13. Änderung vom 21.06.2023

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands

Mensch/ Gesundheit
Es sind keine Überschreitungen von Richt-, Grenz- und Orientierungswerte des Lärm- und Immissionsschutzes zu erwarten.
Geringe Auswirkungen

Boden
Es sind Böden mit überwiegend mittlerer Bedeutung betroffen. Allerdings ist die Versiegelung durch eine Freiflächenphotovoltaikanlage i.d.R. gering. Zur Minderung der Beeinträchtigungen sollten Zufahrten, Stellplätze und Wege mit einer wassergebundenen Decke hergestellt werden. Zudem sollten Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Böden im Zuge der Bauarbeiten ergriffen werden.
Hohe Auswirkungen

Grundwasser
Ein Grundwassergeringleiter befindet sich im Gebiet. Durch Freiflächensolaranlagen sind keine Einträge von Schadstoffen in das Grundwasser zu erwarten. Die Versiegelung ist gering und das anfallende Niederschlagswasser läuft an den Modulen herab und versickert auf der Fläche. Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsrate zu erwarten.
Geringe Auswirkungen

Oberflächengewässer
Keine Oberflächengewässer betroffen. Es ist nicht von einer Erhöhung des Oberflächenabflusses auszugehen.
Geringe Auswirkungen

Klima/Luft
Für die Zukunft sind zusätzliche Wärmebelastungen durch Klimaveränderungen prognostiziert, vor allem durch eine Zunahme der Zahl, der Dauer und Intensität an Sommer- und Hitzetagen. Durch die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien wird im Vergleich zur Nutzung fossiler Energieträger der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert. Zudem beeinträchtigen Freiflächenphotovoltaikanlagen die Kaltluftentstehung und den -abfluss i.d.R. nicht.
Geringe Auswirkungen

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Verlust von Biotoptypen mit geringer Bedeutung: Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation

Konflikte mit Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG: Werden Offenlandvogelarten auf der Fläche festgestellt, so sind vorgezogene funktionserhaltende Maßnahmen (CEF) für die festgestellten Arten erforderlich. Um Verstöße gegen das Tötungsverbot zu vermeiden, müsste zudem eine Bauzeitenbeschränkung gelten. Sollte die Dicke Trespe (Bromus grossus) festgestellt werden, so sind ebenfalls vorgezogene, funktionserhaltende Maßnahmen (CEF) für diese Art durchzuführen.
Ggf. hohe Auswirkungen

Landschaftsbild und Erholung
Aufgrund der geringen Einsehbarkeit sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes anzunehmen. Um die Beeinträchtigungen im Nahbereich zu mindern, sollte insbesondere entlang der westlichen (Wanderweg) und der nördlichen Grenze (Radweg) des Vorhabens eine Eingrünung vorgesehen werden.
Geringe Auswirkungen

Kultur-/ Sachgüter
Keine zu erwartenden Beeinträchtigungen
Geringe Auswirkungen

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Es sind keine entscheidungsrelevanten Wechselwirkungen zu erwarten.

Fläche
Durch die Freiflächensolaranlage kommt es zu einer Umwandlung der Flächennutzung. Es kommt zu einer geringen Versiegelung durch Betriebsgebäude, Wege und den Aufständerungen der Module. Der überwiegende Teil der Fläche verbleibt unversiegelt. Eine eingeschränkte Grünlandnutzung ist unter den PV-Anlagen weiterhin möglich. Es sollte eine Rückbauverpflichtung im Bebauungsplan festgesetzt werden.

b) Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnahmen

Stellungnahmen des Landratsamts Reutlingen – Kreisbauamt -, Schulstraße 26, 72764 Reutlingen, vom 30.08.2022

  • Betroffene Themenkomplexe:
    Alternativenprüfung, Energie- oder Klimaschutzkonzept, Standortplanung, Natur- und Landschaftsschutz, Umweltprüfung, Vorranggebiete für die Landwirtschaft, Bodengüte, Bewirtschaftbarkeit, Ausgleichsmaßnahmen, Wirtschaftsfunktionskarte, Rückbauverpflichtung, Anschlussnutzung, § 30 BNatSchG besonders geschütztes Biotop, Feldgehölz, Steinriegel, artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Belange der Wasserversorgung und des Grundwasserschutzes, Belange des Immissionsschutzes, Blendsituation, Waldabstandsvorschriften, Waldbewirtschaftung, Kernraum Biotopverbund.
  • Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), f), 1a BauGB:
    Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, Umweltbezogene Auswirkungen auf den Mensch, Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie.

Stellungnahme des Regierungspräsidium Tübingen – Referat 21 – , Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen vom 02.09.2022

  • Betroffene Themenkomplexe:
    Regionaler Grünzug, Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege, Belange der Landwirtschaft, Wirtschaftsfunktionskarte, agrarstrukturelle Verhältnisse, Belange des Wasser- und Bodenschutzes, Belange des Naturschutzes, Umweltbericht, Entwicklungszone Biosphärengebiet, Belange der Erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes.

  • Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a) und 1a BauGB:
    Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.

Stellungnahme des Regierungspräsidium Freiburg, Höhere Forstbehörde, Abteilung 8 Forstdirektion, Referat 83, Rathausgasse 33, 79098 Freiburg vom 15.08.2022

  • Betroffene Themenkomplexe:
    Wald, Waldabstand
  • Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a) und 1a BauGB:
    Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.

Stellungnahme des Regionalverband Neckar Alb, Löwensteinplatz 1, 72116 Mössingen vom 26.07.2022

  • Betroffene Themenkomplexe:
    Regionaler Grünzug, Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege, Regionaler Biotopverbund, Rückbauverpflichtung.
  • Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a) und 1a BauGB:
    Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.

Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart – Referat 83.1, Alexanderstraße 48, 72072 Tübingen vom 21.07.2022

  • Betroffene Themenkomplexe:
    Hinweise zum Denkmalschutz.
  • Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 d), und 1a BauGB:
    umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter.

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 25.08.2023, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei den Gemeindeverwaltungen Zwiefalten und Pfronstetten, sowie bei der Stadtverwaltung Hayingen (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltungen Zwiefalten und Pfronstetten, sowie an die Stadtverwaltung Hayingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde/der Stadt veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Zwiefalten:
Montag bis Freitag                             08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag                                               14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag                                          14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Pfronstetten:
Montag und Dienstag                        07.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.30 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag                                          07.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.30 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag                                                   07.30 Uhr – 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Stadtverwaltung Hayingen:
Montag bis Freitag                             08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag                                               14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstag                                          14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Zwiefalten, den 14.07.2023

Alexandra Hepp
Verbandsvorsitzende

Link zu den ausliegenden Unterlagen

Kategorien: Gemeinde