Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung am 24.11.2021 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

Bebauungsplan “Breite Nord” geändert

Mit dem Satzungsbeschluss hat der Gemeinderat das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans “Breite Nord” in Aichelau abgeschlossen. Mit der Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine beabsichtigte Nutzungsänderung geschaffen, in eine bestehende Lagerhalle im dortigen Gewerbegebiet sollen im Obergeschoss Büroarbeitsplätze eingerichtet werden. Hierfür bzw. für die erforderliche EDV ist ein Technikraum mit einer durchgehend betriebenen Belüftungsanlage notwendig. Dies steht im Widerspruch zu einem bisher im Bebauungsplan enthaltenen nächtlichen Schallemissionsverbot, das Lärm emittierenden Anlagen nachts (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr) unabhängig vom Schallpegel nicht zulässt. Diese Regelung ist unüblich und auch in den Bebauungsplänen anderer Gewerbegebiete im Gemeindegebiet nicht enthalten. Daher wurde diese Festlegung gestrichen. Da die geplanten Lüftungsanlagen sehr niedrige Schallemissionen haben, ist mit keiner Störung der angrenzenden Wohnbebauung zu rechnen. Die Festsetzungen zur Lärmkontingentierung tagsüber bleiben erhalten, die nächtlichen Lärmimmissionen sind im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.

Planung für Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten vergeben

Das geplante Nahwärmenetz im Ortsteil Pfronstetten wird nach aktuellem Planungsstand auch den Bereich Lindenstraße umfassen. Der Gemeinderat hat sich speziell im Hinblick auf das in Nord-Süd-Richtung verlaufende Teilstück bereits im Jahr 2013 mit der Frage einer Fahrbahnsanierung befasst. Die Überprüfung des Zustands der Wasserleitung in diesem Bereich hat damals ergeben, dass dort duktile Gussrohre der ersten Generation verlegt sind, deren Haltbarkeit erfahrungsgemäß weit unterdurchschnittlich ist. Insbesondere dann, wenn es durch Straßenbauarbeiten zu Erschütterungen oder Vibrationen kommt, treten erfahrungsgemäß Schäden an solchen Leitungen auf, nicht selten auch erst nachdem die Belagsarbeiten abgeschlossen sind. Aus diesem Grund wurde seinerzeit auf eine Belagserneuerung verzichtet. Die zwischenzeitlich erfolgte Kanalbefahrung hat zudem ergeben, dass der Abwasserkanal in der Lindenstraße unterdimensioniert ist, in diesen Kanal (DN 250) mündet im nördlichen Bereich der Kanal aus dem Franz-Pfeifer-Weg (DN 300) ein. Positiv gesehen hat die Gemeinde alle notwendigen Arbeiten – Kanal und Wasserleitung, jetzt Nahwärme und Glasfaser und die Belagserneuerung zusammenkommen lassen, so dass nunmehr eine kosteneffiziente Erledigung möglich ist. Im Rahmen der Arbeiten sollte dann sinnvollerweise auch die Platzierung der Straßenbeleuchtung geprüft werden, auch hier sind wie fast überall in der Gemeinde sehr weite Abstände gegeben. Zwangsläufige Folge ist jedoch, dass sich die Investitionskosten entsprechend aufsummieren.

Bei einer Ausbaulänge von ca. 350 m rechnet die Gemeindeverwaltung mit zusätzlichen Baukosten von 350 m x 500 €/m = 175.000 € für den Kanal und 350 m x 500 €/m = 105.000 € für die Wasserleitung. Diese Kosten belasten den Gemeindehaushalt grundsätzlich nicht, über die Wasser- und Abwassergebühren wird dieser Aufwand durch die Bürgerinnen und Bürger direkt refinanziert. Durch die Leitungsgräben für Nahwärme und Glasfaser bzw. Wasser und Abwasser muss der Fahrbahnbereich der mit ca. 6-7 m breiten Lindenstraße mindestens auf halber Breite erneuert werden. Sinnvollerweise sollte die Fahrbahn dann aber insgesamt erneuert werden. Der Aufwand hierfür dürfte sich auf ca. von 350 m x 3, 5m x 100 €/m² = 122.500 € belaufen. Eine Kompletterneuerung der Straßenbeleuchtung würde bei einem Lichtpunktabstand von 30 m, was ca. zwölf Lichtpunkten entspricht, ca. 30.000 € kosten.

Um diese aufgelaufenen Erhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen durchführen zu können, müssen die die Leistungen Planung und Bauleitungen vergeben werden. Die Abrechnung würden auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Honorarzone III unten erfolgen, der Aufwand hierfür dürfte voraussichtlich bei ca. 40-50.000 € liegen. Mit der Planung und Bauleitungen für den Bereich des Nahwärmenetzes hat der Gemeinderat das Büro Zelsius aus Donaueschingen beauftragt. Nachdem im Bereich Lindenstraße aber die Leitungserneuerungen Wasser / Abwasser den Schwerpunkt bilden würden, wurden diese Leistungen in diesem Bereich an das Büro Langenbach aus Sigmaringen vergeben. Die Mitverlegung Nahwärme und Glasfaser wird hierbei entsprechend mitlaufen, das Auftragsvolumen des Büros Zelsius wird sich entsprechend reduzieren.

Das Büro Zelsius wird nun die Tiefbauarbeiten im Bauabschnitt 1 (Heizzentrale bis Ausbaubereich Wasser / Abwasser Lindenstraße und Ende Ausbaubereich Wasser / Abwasser Lindenstraße bis Ende Ausbaubereich Nahwärme zeitnah ausschreiben, die Vergabe ist zeitig im neuen Jahr geplant, so dass im Frühjahr mit den Arbeiten begonnen werden kann.  Das Büro Langenbach wird dann im Frühjahr 2022 ausschreiben, die Vergabe kann dann im Mai erfolgen, so dass ab Juni in diesem Bauabschnitt gearbeitet werden kann. Um eine Fertigstellung bis zur Heizperiode zu ermöglichen, war ohnehin vorgesehen, abschnittsweise Lose zu bilden um mehrere Baufirmen einschalten zu können. Dies wird sich somit automatisch ergeben.

Kein Mengenrabatt für Wasser-Großabnehmer

Von Seiten eines Landwirts ging bei der Gemeindeverwaltung die Anfrage ein, inwieweit die Wassergebühr für Großabnehmer abgesenkt werden kann. Dies auch vor dem Hintergrund, dass eine Anhebung der Bezugsgebühren für Frischwasser absehbar ist. In der Muster-Satzung des Gemeindetags ist ein „Mengenrabatt“ nicht vorgesehen, möglich ist eine solche Regelung aber. Die begünstigten Anschlussnehmer müssten dann für eine gewisse Sockelabnahme zwingend den selben Satz pro Kubikmeter bezahlen wie alle anderen Kunden auch. Lediglich für die Wassermenge, die über diese Sockelabnahme hinaus geht, könnte – ebenfalls in Stufen – eine Gebührenreduzierung eingeräumt werden. Anzahl und Abstand der einzelnen Stufen können vom Gemeinderat im Wesentlichen nach freiem Ermessen eingeteilt werden. Von einer solchen Regelung könnten grundsätzlich neun landwirtschaftliche und nicht landwirtschaftliche Großabnehmer profitieren, deren Jahresverbrauch etwa ein Drittel der gesamten Abnahmemenge pro Jahr – diese liegt regelmäßig bei ca. 100.000 m² pro Jahr – umfasst. Diese Regelung wäre mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden. Aktuell ist es so, dass im Abrechnungssystem je Zähler nur ein Wasserpreis hinterlegt werden kann. Eine entsprechende Staffelung wäre somit EDV-technisch nicht automatisiert umsetzbar ist, für die begünstigten Anschlüsse müsste die jährliche Abrechnung manuell erstellt werden. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass der für die Wasserversorgung entstehende Aufwand entsprechend der gesetzlichen Regelung vollständig über die Verkaufspreise abgedeckt werden muss. Gebührenreduzierungen bei einzelnen Kunden müssen somit zwingend von den übrigen Kunden abgedeckt und damit „bezahlt“ werden. Die rechnerischen Folgen sind einfach zu skizzieren: Wenn für ein Drittel der verkauften Wassermenge die Einnahmen um 10% abgesenkt werden sollen, müssen für die verbleibenden zwei Drittel der verkauften Wassermenge die Erlöse um 5% angehoben werden. Der Gemeinderat hat anerkannt, dass die wenigen Großabnehmer einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung des Wassernetzes leisten. Nachdem die Gemeinde bei der Albgruppe VII schon für 1,30 – 1,40 € pro Kubikmeter einkaufen muss, besteht angesichts des aktuellen Verkaufspreises von 2,00 € wenig Spielraum für eine spürbare Entlastung. Und eine kaum spürbare Entlastung würde die Kritik nicht rechtfertigen, die beider großen Mehrheit der übrigen Wasserabnehmer zu erwarten wäre, wenn bei ihnen im Gegenzug der Wasserpreis anzuheben wäre. Letztlich sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die bisherige einheitliche Abrechnung für alle Wasserbezieher beizubehalten..

Vorarbeiten für Albhallen-Sanierung beauftragt

In der September-Sitzung hat das Büro campus aus Reutlingen sein Konzept für die planerische Vorbereitung einer umfassenden Sanierung der Albhalle vorgestellt. Der Gemeinderat hat die Notwendigkeit einer Generalsanierung grundsätzlich festgestellt und den Vorschlag für die Erstellung eines Sanierungskonzepts durch das Büro campus zur Kenntnis genommen. Vorgesehen war, dass die hierfür notwendigen Mittel im Haushaltsplan 2022 vorzusehen werden und nach erfolgtem Beschluss der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 abschließend über die Beauftragung des Büros campus entschieden wird. Das Büro campus hat nun signalisiert, dass in den kommenden Monaten im Büro Kapazitäten frei wären, um erste Vorarbeiten durchzuführen. Im Wesentlichen wären dies die Bestandsanalysen zum baulichen, energetischen, haustechnischen, elektrotechnischen und brandschutztechnischen Ist-Zustand, um einen gutachterlichen Bericht zum Tragwerk und das Schadstoffgutachten. Auch die Erstellung eines Raum- und Flächenprogramms, das wesentliche Grundlage für alle Planungsüberlegungen wäre, könnte angegangen werden. Der Aufwand hierfür würde bei ca. 32.500 € liegen. Dieser Betrag wäre teilweise bereits über den Ansatz 2021 finanziert, der Restbetrag wäre dann im Haushalt 2022 zu finanzieren. Grundsätzlich wäre es vorteilhaft, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Klarheit über den Status quo zu haben, so dass dann mehr Zeit für die konzeptionellen Überlegungen gegeben wäre. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat die entsprechenden Vorarbeiten in Auftrag gegeben.

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