Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung am 24.07.2024 hat der Gemeinderat folgende weitere Beschlüsse gefasst:

Bebauungsplan Kräuteläcker nimmt Kontur an

Der Gemeinderat hat am 26.10.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kräuteläcker I“ in Pfronstetten gefasst. Mit diesem Bebauungsplan soll der Bedarf an Wohnbauflächen in Pfronstetten gedeckt werden. Aktuell verfügt die Gemeinde über keine verfügbaren Bauflächen mehr, gleichzeitig liegen konkrete Anfragen von Ortsansässigen vor.

Das Plangebiet liegt im östlichen Anschluss an die Lindenstraße. Die Gemeinde konnte hier die ca. 6 Hektar große Flächen eines ehemaligen Aussiedlerhofes erwerben. Dieser Bereich soll nun bedarfsorientiert einer Wohnnutzung zugeführt werden, wobei die Ausweisung im ersten Bauabschnitt als allgemeines Wohngebiet erfolgen soll.

Um den neuen Mitgliedern des Gemeinderats die Planung für dieses nicht unwichtige Vorhaben näher zu bringen, stellte Herr Lörz vom Büro Künster die aktualisierte Planung vor.

Die Erschließung der Grundstücke ist über die im Osten und im Süden angrenzende Lindenstraße vorgesehen. Dieses Erschließungskonzept wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 24.04.2024 vorgestellt.

Herr Lörz erinnerte auch an den schon länger laufenden Planungsprozess, bei dem sich vor allem die Abstimmung mit dem Landratsamt bezüglich der Abwasserbeseitigung länger als gedacht hinzog. Vollends aus der Bahn geworfen wurde der Zeitplan durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum § 13b Baugesetzbuch, der ein vereinfachtes Verfahren für solche Bebauungspläne ermöglichte. Der vom Gericht faktisch verfügte Planungsstop konnte erst im Januar 2024 durch eine gesetzliche Neuregelung gelöst werden. Aktuell läuft die Abstimmung mit den als Träger öffentlicher Belange anzuhörenden Behörden. Infolge der Änderung der Rechtsgrundlage von §13b BauGB hin zu § 215a BauGB wird derzeit ein Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung erstellt.

Außerdem ist ein Antrag auf Umwandlung des vorhandenen Streuobstbestandes mit Ausgleichsmaßnahmen auf dem Weg. Ziel ist es, das Verfahren noch in diesem Jahr zum Abschluss zu bringen.

Seit der letztmaligen Behandlung im Gemeinderat wurden in einigen Details Änderungen an der Planung vorgenommen. Um den viel zitierten angeblichen „Flächenverbrauch“ zu reduzieren, muss auf eine stärker verdichtete Bauweise geachtet werden. Zudem hat es in der Vergangenheit Anfragen dahingehend gegeben, in Geschossbauweise Wohngebäude mit mehreren Wohneinheiten zur Vermietung zu errichten. Um diesen Belangen Rechnung zu tragen wird vorgeschlagen, im gesamten Gebiet grundsätzlich zwei Vollgeschosse zuzulassen. Im mittleren Bereich des Plangebiets soll diese zweigeschossige Bebauung sogar verpflichtend vorgeschrieben werden. Dadurch kann insgesamt betrachtet die notwendige Siedlungsdichte erreicht werden.

Neben der Zahl der Vollgeschosse sollen auch die Gebäudehöhen den aktuellen Anforderungen entsprechend geregelt werden. In älteren Bebauungsplänen wurde die Traufhöhe auf 3,50 m festgelegt, was nur eine eingeschossige Bebauung zulässt. Hier wurden teilweise schon Änderungen (Traufhöhe 4,70 m) beschlossen, in Einzelfällen hat das Landratsamt sogar darüber hinaus gehende Traufhöhen im Wege der Befreiung zugelassen. In neueren Bebauungsplänen wie z.B. „Am Pfarrgarten“, Huldstetten wurde bereits eine maximale Traufhöhe von 6,30m festgelegt um eine zweigeschossige Bebauung zu ermöglichen. Deshalb soll auch um Bereich „Kräuteläcker“ die Traufhohe auf 6,30 m und die Gebäudehöhe (= Firsthöhe) auf 8,50 m limitiert werden. Im Bereich mit zwingend zweigeschossiger Bebauung wird für mehrseitig geneigte Dächer (Satteldach, versetztes Pultdach) hiervon abweichend eine maximale Gebäude Höhe von 10,00 m vorgeschlagen. Hierdurch kann eine noch bessere Ausnutzbarkeit ermöglicht werden. Die „Insellage“ dieses Quartiers stellt gleichzeitig sicher, dass angrenzenden Wohnbauflächen durch diese höhere zulässige Gebäudehöhe nicht nachteilig beeinflusst werden. Auf Wunsch des Gemeinderats sollen im Plangebiet auch Flachdächer mit einer Traufhöhe von voraussichtlich 6,50 m zugelassen werden.

Die Zahl der notwendigen Stellplätze orientiert sich an der Anzahl und Größe der Wohneinheiten auf dem Grundstück: Für Wohnungen bis 41 m² Wohnfläche werden ein Stellplatz, für Wohnungen von 41 bis 80 m² Wohnfläche 1,5 Stellplätze und für Wohnungen über 80 m² Wohnfläche: 2,0 Stellplätze vorgeschrieben.

Außerdem wurde beim vorliegenden Entwurf versucht, auf Vorgaben und Beschränkungen zu verzichten, die in der Vergangenheit schon zu Befreiungen und teilweise sogar Planänderungen geführt haben. So gibt es keine Vorgaben zur Firstrichtung und weniger Vorgaben zur Dacheindeckung. Hier wird nur vorgegeben, dass nichtreflektierende Materialien zu verwenden sind. Die Dachform von Nebengebäuden wird freigestellt, bei der Einfriedung der Grundstücke wird im Wesentlichen auf das Nachbarrecht verwiesen.

Mit diesen Festsetzungen wird voraussichtlich in der September-Sitzung der Entwurfsbeschluss stattfinden. Dies würde es möglich machen, das Verfahren noch in diesem Jahr zum Abschluss zu bringen.

Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan Wadenwiesen II in Aichelau gefasst

Für den anfangs unter der Bezeichnung „Wiesenweg“ geführten Bebauungsplan „Wadenwiesen II“ in Aichelau hat der Gemeinderat den Entwurfsbeschluss gefasst. Vorangegangen war ein langes Ringen um die Herausnahme dieser Flächen aus dem im Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebiet „Regionale Grünzüge“, in dem keine Bauflächen möglich gewesen wären. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan konnte schließlich am 28.09.2022 gefasst werden. Nachdem auch dieses Verfahren auf der Grundlage des vom Bundesverwaltungsgericht für nichtig erklärten § 13b BauGB eingeleitet wurde, stand vor einem Jahr die Ampel wieder auf Rot. Erst nach der Änderung des Baugesetzbuches im Januar 2024 konnte das Verfahren weitergeführt werden. Die nunmehr notwendige Vorprüfung kam erfreulicherweise zum Ergebnis, dass sich durch die Planung keine erheblichen Umweltauswirkungen ergeben. Eine Umweltprüfung ist deshalb ebenso entbehrlich wie die Erstellung eines Umweltberichts. Damit stehen die Chancen gut, dass der Bebauungsplan noch in diesem Jahr in Kraft treten kann.

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine angemessene Arrondierung des Ortsteils geschaffen und der gegebene Bedarf an Wohnbauflächen in Aichelau gedeckt werden. Die Grundstücke werden im nördlichen Anschluss an das bestehende Baugebiet „Hayinger Straße II“ geplant. Die Erschließung der Grundstücke ist über den Wiesenweg im Süden vorgesehen. Das Plangebiet wird als allgemeines Wohngebiet festgelegt.

Insgesamt sieht der Bebauungsplan ca. 8 geplante Baugrundstücke für Einzel- und Doppelhäuser vor. Die Gemeinde bietet durch die Möglichkeit zur Erstellung von Mehrfamilienhäusern auf größeren Grundstücken eine stärkere Verdichtung. Damit wird die Eigentumsbildung für breite Bevölkerungskreise gewährleistet und gefördert.

Bebauungsplan „Linden I + II” in Pfronstetten wird geändert

Für den Bereich „Linden“ in Pfronstetten galten bis vor vier Jahren mehrere, teilweise überlappende und sich wiedersprechende Bebauungspläne. Deshalb wurde dieses Wohngebiet im Südwesten von Pfronstetten 2020 komplett überplant und die Vorgaben wurden weitgehend harmonisiert. Nachdem mehrere Bauwillige mit ihren Planungen an zum Teil überkommenen Vorschriften dieser harmonisierten Planung gescheitert waren, wurde eine abermalige Änderung des Bebauungsplans angestoßen, wobei die externen Kosten von den Veranlassern zu tragen sind.

So sollen in einem Teilbereich zwei Vollgeschosse zugelassen werden, wie dies bei modernen Wohngebieten üblich und im unmittelbar angrenzenden geplanten Wohngebiet „Kräuteläcker I“ auch geplant ist. Diese Änderung, die allerdings zu einer Nachzahlungspflicht bei den Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträgen führt, wurde auch allen anderen Grundstückseigentümern im Baugebiet angeboten. Allerdings haben sich nach einer Informationsveranstaltung in dieser Sache keine weiteren Interessenten gemeldet. Weiter ist der Verzicht auf nicht mehr zeitgemäße Vorgaben für Garagen, Nebengebäude und Dächer sowie die Anhebung der Traufhöhe im Bereich der eingeschossigen Bebauung geplant. Mit dem Aufstellungsbeschluss wurde das Verfahren eingeleitet.

Bebauungsplan „Lerchenberg” in Pfronstetten geändert

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplan „Lerchenberg – Erweiterung und Neufassung 2016″ in Pfronstetten hat die Gemeinde einen Fehler repariert: Im Bebauungsplan wurde ein Baufeld für einen im Gebiet vorhandener Schuppen ausgewiesen. Diese soll dorthin verlegt werden, da er aktuell auf den künftigen Gewerbebauflächen steht. Bei der Bemessung des Baufeldes wurden die im Liegenschaftskataster eingetragenen Abmessungen von 6 m x 8 m berücksichtigt. Bei der Vorbereitung des entsprechenden Baugesuchs wurde aber festgestellt, dass der Schuppen tatsächlich 10 m x 8 m groß ist. Weshalb der Schuppen im Liegenschaftskataster mit anderen Maßen eingetragen ist, war nicht nachvollziehbar.

Mit der Änderung wird das Baufenster nun so geändert werden, dass in Ost-West-Richtung eine Breite von 10 m gegeben ist. Dann kann der Schuppen für die Andienung zweckmäßig um 90° gedreht gebaut werden. Ergänzend hierzu wird im Bebauungsplan noch eine Festsetzung aufgenommen, dass mit untergeordneten Bauteilen z.B. Dachvorsprüngen, maximal 1,00 m die Baugrenze überschritten werden darf. Mit dem erfolgten Satzungsbeschluss ist das Verfahren abgeschlossen.

Backöfen für das Backhaus Aichelau

Auch wenn der Bauablauf und die Kostenentwicklung beim laufenden Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in Aichelau von den Planungen abweichen, möchte die Gemeindeverwaltung das im Vorhaben vorgesehene Backhaus baldmöglichst einrichten und in Betrieb nehmen. Dies hängt auch damit zusammen, dass das bisherige, mit Holz beheizte Backhaus erheblich in die Jahre gekommen ist. Vorgesehen ist, das neue Backhaus dann mit Elektro-Steinbacköfen zu betreiben, wie dies in Aichstetten und Tigerfeld schon sehr lange und in Huldstetten und in Pfronstetten seit mehreren Jahren auch der Fall ist. Aus diesem Grund wurden mehrere Angeboten für die Lieferung von Elektro-Steinbacköfen mit einer Kapazität von bis zu 30 kg Brot je Backgang eingeholt. Das günstigste Angebot ist mit 12.164,50 € von der Karl-Heinz Häussler GmbH aus Heiligkreuztal eingegangen. Im Preis enthalten sind jeweils die Backöfen mit Fußgestell, Dampfableitungssystem und Zubehör (u.a. Brotschieber, Backofenbesen, Backblech aus Aluminium). Für diese Beschaffung hat die Gemeindeverwaltung einen Zuschussantrag bei der LEADER Aktionsgruppe Mittlere Alb gestellt. Die LEADER-Aktionsgruppe hat mitgeteilt, dass dieses Projekt zur Förderung ausgewählt wurde. Die Gesamtkosten des Projekts mit den bauseits zu erbringenden Leistungen (Abluftführung, Installationen) belaufen sich auf 20.158,76 €. Davon sind 16.940,00 € förderfähig, die bewilligte Förderung im Rahmen des Regionalbudgets (80%) beläuft sich auf 13.552,00 Euro. Mit der Projektumsetzung darf nicht begonnen werden, bevor ein privatrechtlicher Vertrag mit der LAG Mittlere Alb abgeschlossen wurde. Deshalb wurde die Gemeindeverwaltung ermächtigt, die Vergabe nach Abschluss der Vereinbarung vorzunehmen.

Atemschutzmasken der Feuerwehr werden ausgetauscht

Ab voraussichtlich 2030 wird ein neuer DIN EN ISO Standard für Atemschutzmasken der Feuerwehr in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt sind keine Pressluftatmer in Normaldruckausführung mehr zulassen können. Deshalb haben viele Feuerwehren schon in den letzten Jahren auf das sogenannte Überdrucksystem umgestellt. Diese sind sicherer, da die Atemschutzgeräteträger aufgrund des Überdrucks im System besser vor Gefahrstoffen geschützt sind. Zudem muss der Atemschutzgeräteträger keine Einatemwiderstände überwinden. Die Belastung auf die Lunge ist somit geringer. Eine Umstellung ist aktuell noch nicht zwingend notwendig, der Hersteller DRÄGER bietet allerdings in diesem Jahr noch eine Austauschprämie und einen Sonderrabatt. Deshalb wurden Angebote für 50 Überdruckmasken vom Typ DRÄGER FPS 7000 sowie für 50 Lungenautomaten eingeholt. Günstigster Bieter war dabei die Fritz Massong GmbH mit 35.075,25 € inklusive Inbetriebnahme. Der stellvertretende Feuerwehrkommandant Philip Schneider erläuterte die Sinnhaftigkeit der Maßnahme und bestätigte, dass der Anbieter in Feuerwehrkreisen gut bekannt ist. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe und dem Austausch zu.

Anstellung von Reinigungskräften

Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Pfronstetten sind ist dem Bürgermeister personalrechtliche Entscheidungen bei Aushilfskräften zur Erledigung dauernd übertragen. Für alle anderen Entscheidungen ist ein Beschluss des Gemeinderats notwendig. Aktuell sind bei der Gemeinde mehrere Stellen im Bereich der Gebäudereinigung zu besetzen. Hier wäre es hilfreich, wenn die Gemeindeverwaltung unabhängig von den Sitzungsterminen des Gemeinderats entscheiden und entsprechende Arbeitsverträge abschließen könnte. Der Gemeinderat legte deshalb fest, dass personalrechtliche Entscheidungen in diesem Bereich im Einvernehmen mit den Bürgermeister-Stellvertretern getroffen werden können. Sollte es zu keinem Einvernehmen kommen, verbliebe es bei der Zuständigkeit des Gemeinderats.

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