Bürgermeisterwahl: Es bleibt bei einer Bewerbung

Seit dem Ablauf der Bewerbungsfrist steht fest: Es bleibt bei einer Bewerbung für die Bürgermeisterwahl! Die Bewerbung von Manuel Maier aus Sonnenbühl wurde nach entsprechender Prüfung auch vom Gemeindewahlausschuss zugelassen, so dass er am 07.07.2024 der einzige Bewerber auf dem Stimmzettel sein wird.

Wie vom Gemeinderat bereits in der Februar-Sitzung festgelegt, findet am Donnerstag, dem 27.06.2024 um 19 Uhr in der Albhalle Pfronstetten eine offizielle Kandidatenvorstellung statt. Hierzu legte der Gemeindewahlausschuss ergänzend fest, dass der Bewerber 15 Minuten Redezeit erhält, anschließend ist eine maximal 30 Minuten lange Fragerunde vorgesehen.

Die Wahl selbst findet am Sonntag, dem 07.07.2024 in allen Ortsteilen statt. Darüber hinaus besteht natürlich die Möglichkeit der Briefwahl.

Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer – unabhängig von der Wahlbeteiligung – mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält (absolute Mehrheit). Neben dem vorgedruckten Bewerber wird es auch eine freie Zeile auf dem Stimmzettel geben, in die auch eine andere wählbare Person eingetragen werden kann. Gültig sind solche Stimmen allerdings nur dann, wenn die Person des Gewählten – erforderlichenfalls durch ergänzende Angaben – unzweifelhaft erkennbar ist.

Das Wahlergebnis wird, auch dies wurde vom Gemeindewahlausschuss festgelegt, am Sonntag, dem 07.07.2024 voraussichtlich um 19 Uhr auf dem Rathausplatz (Hülengasse) bekanntgegeben.

Sollte im ersten Wahlgang die erforderliche absolute Mehrheit nicht erreicht werden, kommt es am 21.07.2024 zu einer Stichwahl. Dann stehen grundsätzlich die beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen im ersten Wahlgang zur Wahl. Wer sich offiziell für die Wahl beworben hat, nimmt bei entsprechender Stimmenzahl automatisch an diesem zweiten Wahlgang teil. Andere Personen kommen aber nur dann auf den Stimmzettel, wenn sie zustimmen. Wird diese Zustimmung nicht erteilt, gibt es auch im zweiten Wahlgang auf dem Stimmzettel eine freie Zeile, in die jede wählbare Person eingetragen werden kann. Gewählt ist im zweiten Wahlgang dann, wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat (relative Mehrheit).

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