Aufstellungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplans „Lerchenberg – Erweiterung und Neufassung 2016“, Pfronstetten

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

  1. Bebauungsplans „Lerchenberg – Erweiterung und Neufassung 2016“, 1. Änderung
  2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Lerchenberg – Erweiterung und Neufassung 2016“, 1. Änderung

    Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss
    Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 24.04.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Bebauungsplan „Lerchenberg – Erweiterung und Neufassung 2016“, 1. Änderung, und nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Lerchenberg – Erweiterung und Neufassung 2016 “, 1. Änderung, Pfronstetten, aufzustellen und gemäß §13 Baugesetzbuch ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen. Gleichzeitig wurden der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und es wurde beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg zu veröffentlichen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Lerchenberg – Erweiterung und Neufassung 2016“, Pfronstetten, wird die Baugrenze innerhalb des ausgewiesenen Sondergebietes Zweckbestimmung Schuppen angepasst. Auf diese Baufläche soll der Schuppen verlagert werden, der im nördlichen Teil des Plangebiets vorhanden ist. Bei der Bemessung der Baufläche im Jahr 2016 wurde sich an den Daten des Vermessungsamts orientiert. Im Liegenschaftskataster ist der Schuppen mit 6 m x 8 m eingetragen, dem entsprechend wurde auch die Baufläche vermaßt. Nun soll die Schuppenverlegung umgesetzt werden. Bei der Vorbereitung des entsprechenden Baugesuchs wurde festgestellt, dass der Schuppen tatsächlich 10 m x 8 m groß ist, so war dies auch im Baugesuch dargestellt. Weshalb der Schuppen im Liegenschaftskataster mit anderen Maßen eingetragen ist, nicht nachvollziehbar. Im Rahmen dieses Änderungsverfahrens soll das Baufenster so geändert werden, dass in Ost-West-Richtung eine Breite von 10 m gegeben ist. Dann kann der Schuppen für die Andienung zweckmäßig um 90° gedreht gebaut werden. Ergänzend hierzu wird im Bebauungsplan noch eine Festsetzung aufgenommen, dass mit untergeordneten Bauteilen z.B. Dachvorsprüngen, maximal 1,00 m die Baugrenze überschritten werden darf.

Verfahren

Da die Grundzüge des Planungskonzepts der Gemeinde nicht berührt werden, wird die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss werden gleichzeitig gefasst und von einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung abgesehen. Die Voraussetzungen des § 13 BauGB sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter gibt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird aufgrund der Geringfügigkeit auf eine Umweltprüfung und die Anpassung der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung zur Bebauungsplanänderung verzichtet. Da der Eingriff in die festgesetzte Maßnahmenfläche nur 17 m² beträgt, ist nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes auszugehen. Das Vorgehen ist mit dem Landratsamt im Vorfeld abgestimmt worden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Süden des Ortsteils Pfronstetten. Er umfasst die Flst. Nr. 94, 95 und 95/1 und Teile der Flst. Nr. 224/1, 256/1, 75, 78/1, 78, 100, 101/1, 101/2, 102, 93, 92, 90, 87/2, 116 sowie 288/1 und hat eine Größe von ca. 3,94 ha. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt abgegrenzt:

Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.) und für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 24.04.2024.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung von Montag, dem 13.05.2024 bis Freitag, dem 14.06.2024, auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html
veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglichen Stelle einsehbar:

Gemeinde Pfronstetten, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten
(Sitzungssaal, Erdgeschoss)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag   09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag u. Dienstag  13.30 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag              13.30 Uhr – 18.00 Uhr

Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 14.06.2024, Stellungnahmen an info@pfronstetten.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Pfronstetten (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Pfronstetten (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.

Pfronstetten, den 09.05.2024

Reinhold Teufel
Bürgermeister

Ausliegende Unterlagen:

01 Teil A Zeichnerischer Teil
02 Teil B1 und B2 Schriftlicher Teil
03 Begründung

Kategorien: Gemeinde