Bekanntgaben im Gemeinderat

In der Sitzung am 13.12.2023 erfolgten folgende Bekanntgaben:

Regionalverband billigt Entwurf des Teilregionalplans Windenergie

In der jüngsten Sitzung der Verbandsversammlung hat der Regionalverband Neckar-Alb den Entwurf des Teilregionalplans Windenergie gebilligt und die Verbandsverwaltung beauftragt, im Frühjahr die Beteiligung nach dem Landesplanungsgesetz durchzuführen. Die entsprechende Karte ist im Internet HIER abrufbar. Der Entwurf sieht in der Region mehrere Vorranggebiete für Windenergieanlage vor, die Ausweisung im Gemeindegebiet bleibt geringfügig hinter dem zurück, was die Gemeinde angemeldet hatte. Somit bleibt sichergestellt, dass mit Inkrafttreten des Regionalplans abgesehen von den Staatswaldflächen ohne Zustimmung der Gemeinde keine Windenergieanlagen realisiert werden können.

Nutzungsvereinbarung für Windenergieanlagen im Gerechtigkeitswald Aichelau unterzeichnet

Seit fast zehn Jahren wird über Windenergieanlagen im Wald der Holzgerechtigkeit in Aichelau diskutiert, jetzt ist es der EnBW als Projektentwickler gelungen, die laut Satzung der Holzgerechtigkeit notwendige Mehrheit von 75% der Holzberechtigten zu erreichen. 41 von 50 Miteigentümern haben unterschrieben, also 82%. Entsprechend der Beschlussfassung im Gemeinderat hat deshalb nun auch die Gemeinde als Miteigentümerin der Holzgerechtigkeit den Vertrag unterschrieben. Als einzige Holzgerechtigkeit in der Region hat die HG Aichelau Statuten. Diese datieren aus dem Jahr 1907 und legen fest, dass „die bisher in Betracht genommene Nutzung“ nur überschritten werden, sofern mehr als dreiviertel der Holzberechtigten ihre Zustimmung geben. Nachdem die Verpachtung von Flächen für Windenergieanlagen sicherlich über das hinausgeht, was die Berechtigten im Jahr 1907 in Betracht gezogen haben, war diese Mehrheit erforderlich. Die Statuten aus der Kaiserzeit regeln auch, dass sich die Mitglieder der Genossenschaft „den Beschlüssen der Majorität zu unterwerfen und zu fügen“ haben. Deshalb habe die Gemeinde, so Bürgermeister Reinhold Teufel, diese demokratische Festlegung akzeptiert und nach Erreichen der Mehrheit die Zustimmung erklärt. Einen verbindlichen Zeitplan für den Bau der sechs geplanten Anlagen gibt es noch nicht, dieser hängt letztendlich von der Baugenehmigung ab. Die Antragstellung soll baldmöglichst erfolgen.

Strom-Konzessionsvertrag wurde angepasst

Die kommunalen Spitzenverbände sowie die EnBW haben sich auf eine Anpassung der 2006 erstmals aufgelegten und im Jahr 2012 geringfügig angepassten Musterkonzessionsverträge Strom und Gas geeinigt.  Gründe hierfür liegen in dem 2017 und 2022 novellierten Energiewirtschaftsgesetz, in der zwischenzeitlich zum Konzessionsrecht ergangenen Rechtsprechung sowie in den deutlich gestiegenen Anforderungen an die Umsetzung der Energiewende vor Ort.

Die neuen Musterkonzessionsverträge bieten für die Städte und Gemeinden wesentlichen leistungsbezogenen Vorteile. So wurde ein moderner und zukunftsfähiger Netzbetrieb zur Umsetzung der Energiewende vor Ort ausdrücklich als Ziel des Vertrages formuliert. Künftig gibt es flächendeckend konkrete und direkte Ansprechpartner für alle kommunalen Belange und eine 24/7-Störungshotline für die Gemeinde und die Netzkunden. Die Weitergewährung der Konzessionsabgabe und des Kommunalrabatts nach   Auslaufen der Konzession wurde ebenso verankert wie ein Anspruch auf Mitverlegung von Leerrohren durch die für kommunale Zwecke (z. B. Breitband). Auch bei der Erstellung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung werden die Konzessionäre mitwirken. Sollte es künftig vorteilhafter rechtliche Regelungen für die Gemeinden geben, wird eine Anpassungsmöglichkeit zugesichert. Außerdem gibt es ein Sonderkündigungsrecht der Gemeinde nach 10 Jahren Vertragslaufzeit.

Die Änderungen sind dies hat das Innenministerium Baden-Württemberg bestätigt hat – in allen Einzelpunkten vorteilhaft für die Kommunen.

Der aktuelle Konzessionsvertrag der Gemeinde wurde 2007 mit der Netze BW GmbH (ehemals EnBW Regional AG) abgeschlossen, er hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2028. Die Konzessionäre sind angehalten, den Kommunen eine Anpassung der Verträge an die vorliegenden Änderungen anzubieten. Dies ist erfolgt, die Gemeindeverwaltung hat die Änderungen akzeptiert.

Angrenzerbenachrichtigung bei Baugenehmigungsverfahren wird stark eingeschränkt

Der Landtag im November den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren verabschiedet. Mit diesem Gesetz ist eine Änderung der Landesbauordnung (LBO) verbunden, insbesondere um die Rahmenbedingungen zur Einführung des “Virtuellen Bauamts” zu schaffen.

Das Gesetz enthält insbesondere die folgenden wesentlichen Änderungen:

  • Bauanträge werden künftig direkt beim Landratsamt eingereicht (nicht mehr bei der Gemeinde). Das Landratsamt stellt die eingereichten Bauvorlagen unverzüglich der Gemeinde bereit.
  • Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen müssen künftig vom Bauherren ausdrücklich beantragt werden.
  • Im Kenntnisgabeverfahren muss das Landratsamt dem Bauherrn innerhalb von fünf Arbeitstagen den Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen elektronisch in Textform bestätigen.
  • Die Beteiligung angrenzender Nachbarn erfolgt auf Veranlassung und nach Maßgabe des Landratsamts nur noch, wenn diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Die bisherige Benachrichtigung aller Angrenzer entfällt ersatzlos.
  • Baurechtliche Entscheidungen sollen künftig elektronisch bekanntgegeben werden können. Die Bekanntgabe muss auch gegenüber nicht beteiligten Nachbarn, die in ihren Belangen berührt sein könnten, erfolgen.
  • Ab 1. Januar 2025 ist eine Einreichung in Papierform ausgeschlossen.

Diese Änderung der Landesbauordnung ist bereits am 25. November 2023 in Kraft getreten.

Gesellschafterversammlung der BLS

Bei der jüngsten Gesellschafterversammlung der BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbh & Co. KG, bei der die Gemeinde Gesellschafter ist, wurden neben den üblichen Formalien zwei weitreichende Beschlüsse gefasst: Zum einen folgt der frühere Gammertinger Bürgermeister Holger Jerg dem altershalber ausscheidenden Geschäftsführer Andreas Gräfe nach, und zum anderen wird das Finanzierungsmodell für den von den Gemeinden zu tragenden Eigenanteil geändert. Trotz nominal 90% Bundes- und Landeszuschuss dürfte ca. 15% der Kosten des Glasfaserausbaus an der Kommune hängen bleiben – im Fall der Gemeinde Pfronstetten voraussichtlich immerhin 2,7 Millionen Euro. Bisher war geplant, diese Kosten zu 70% über ein Darlehen der BLS abzudecken, so dass die Gemeinde lediglich 30% des Eigenanteils, also maximal 810.000 € selbst tragen muss. Aufgrund des riesigen Finanzierungsbedarfs für die über 40 Gesellschafter und der stark gestiegenen Zinsen ist dies so nicht möglich. Beschlossen wurde daher eine 50:50-Lösung, nach der die Hälfte des Eigenanteils von der Kommune direkt zu tragen ist. Für die Gemeinde Pfronstetten wären dies 1,35 Millionen Euro verteilt auf die nächsten vier bis fünf Jahre.

Nachdem aktuell nicht absehbar ist, ob die Gemeinde diesen Anteil finanzieren kann, hatte Bürgermeister Reinhold Teufel zunächst im Aufsichtsrat und nun auch in der Gesellschafterversammlung den Vorschlag eingebracht, Kooperationsmöglichkeiten mit der OEW Breitband GmbH zu prüfen. Dies wird eine der ersten Aufgaben des neuen Geschäftsführers sein.

Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.

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