Weitere Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung am 25.10.2023 hat der Gemeinderat folgende weitere Beschlüsse gefasst:

Kein geeigneter Standort für die zweite Bushaltestelle in Aichelau

Im Zuge des Ausbaus der beiden Ortsdurchfahrten in Aichelau (K 6747, Franz-Arnold-Straße und K 6749, Hayinger Straße) soll eine weitere Bushaltestelle angelegt werden, und zwar in Fahrtrichtung Pfronstetten / Aichstetten. Bisher konnte hierfür nur ein Standort gefunden werden, nämlich das Gemeindegrundstück im Kreuzungsbereich Franz-Arnold-Straße / Wolfswiesen (GV-Straße nach Maßhalderbuch).

Dieser Standort liegt allerdings räumlich weit von der anderen Bushaltestelle entfernt. Aus diesem Grund wollten die beiden Mitglieder des Gemeinderats noch einmal bei den Eigentümern sonstiger denkbarer Standorte sprechen, um möglicherwiese doch noch eine günstigere Lösung zu ermöglichen. Dies ist leider nicht gelungen. Allerdings hielt es der Gemeinderat nicht für zielführend, den objektiv ungeeigneten Standort am westlichen Ortsrand zu realisieren. Vielmehr soll nun geprüft werden, ob es nicht auch weiterhin ohne zweite Bushaltestelle geht – in der Hoffnung, dass in ein paar Jahren eine bessere Lösung machbar ist.

Wartehalle in Geisingen wird ersetzt

Die Bergstraße in Geisingen wurde im Rahmen der Belagserneuerung der Kreisstraße K6742 Geisingen-Huldstetten neu ausgebaut. In beiden Fahrrichtungen wurden neue Bushaltestellen mit sogenannten „Kassler Borden“ angelegt. Für die östliche Straßenseite (Fahrtrichtung Huldstetten) wurde bereits 2019 eine Buswartehalle beschafft, auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Fahrtrichtung Zwiefalten) steht nach wie vor eine Holz-Wartehalle alter Bauart.

Aufgrund des Kassler Bords liegt der Gehweg im Bereich der Haltestelle jetzt aber höher als der Fußboden der Wartehalle. Bauartbedingt wäre es aufwändig, die Wartehalle entsprechend anzuheben, und bei einem bloßen Anheben des Bodenniveaus wäre die Traufseite der Wartehalle so niedrig, dass Benutzer den Kopf anschlagen könnten.  Nachdem die Holz-Wartehalle inzwischen auch gewisse Mängel und Schäden aufweist (die baugleiche Wartehalle in Huldstetten wurde deshalb auch ersetzt), ist eine Neubeschaffung vorgesehen.

Die neue Wartehalle soll südlich versetzt und damit unmittelbar im Einstiegsbereich aufgestellt werden. Dabei soll die selbe Variante gewählt werden wie auf der westlichen Seite (und außerdem auch in Aichstetten), nämlich das Modell “Wartehalle STADT“ der Firma Ziegler aus Weissach. Dier Gemeindeverwaltung hat ein entsprechendes Angebot der Firma Ziegler eingeholt. Dieses liegt mit 9.351,26 € incl. Fracht und Montage um ca. 50% über den Preisen von 2019. Aus städtebaulichen Gründen würde es aber wenig Sinn machen, auf ein anderes Modell zu wechseln.

Im Haushaltsplan 2023 sind für die Maßnahme 12.000 € eingeplant. Dieser Ansatz wird unter Berücksichtigung der notwendigen Leistungen des Bauhofs (Anlegung Pflasterfläche, Abbruch der bisherigen Wartehalle) voraussichtlich nicht ausreichen. Nachdem die Lieferfrist 15 Wochen beträgt, wird die Ausgabe ohnehin erst 2024 zahlungswirksam. Die Gemeindeverwaltung hatte daher vorgeschlagen, die Bestellung jetzt vorzunehmen und die Maßnahme insgesamt und unter Berücksichtigung der höheren Gesamtkosten im Haushaltsjahr 2024 neu einzuplanen. Dem stimmte der Gemeinderat zu.

Neufassung des Bebauungsplans „Brünnle“ in Geisingen eine Runde weiter

Die Festsetzungen der verschiedenen Bebauungspläne im Bereich „Brünnle“ in Geisingen sind im Laufe der Jahre unübersichtlich geworden. Im Sinne der Vereinheitlichung und um Missverständnissen vorzubeugen, wird der Bebauungsplan im Ganzen neu gezeichnet und die Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans sowie seinen Änderungen und Erweiterungen in einem Planwerk klarstellend zusammengefasst. Anlass hierfür ist eine beantragte Änderung der festgesetzte Traufhöhe von 3,80 m auf 4,70 m, mit der eine zweigeschossige Bebauung ermöglicht wird. Die beitragsrechtlichen Konsequenzen wir die Gemeindeverwaltung mit den betroffenen Anliegern im Vereinbarungswege klären. Die Grundzüge der städtebaulichen Planung werden durch die Neufassung des Bebauungsplans nicht berührt, am ursprünglichen städtebaulichen Konzept wird festgehalten. Die Änderung wird deshalb im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde gebilligt und kann somit in die finale Anhörung gehen.

Private Baufläche in Aichelau auf den Weg gebracht

Um ein privates Bauvorhaben in Aichelau zu ermöglichen, hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wadenwiesen III“ gefasst. Zwischen dem in Bau befindlichen Dorfgemeinschaftshaus und dem ehemaligen Rathaus soll auf privatem Grund ein Wohnbauplatz ausgewiesen werden. Damit wird auch eine Baulücke geschlossen. Die externen Kosten des Verfahrens tragen die Vorhabensträger.

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