Bebauungsplan „Am Feuerwehrmagazin Erweiterung 2022“ tritt in Kraft

Inkrafttreten der Satzungen

  1. Bebauungsplan „Am Feuerwehrmagazin Erweite-rung 2022“, Pfronstetten
  2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Am Feuerwehrmagazin Erweiterung 2022“ Pfronstetten

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 28.06.2023 in öffentlicher Sitzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan „Am Feuerwehrmagazin Erweiterung 2022“, Pfronstetten, und gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Feuerwehrmagazin Erweiterung 2022“, Pfronstetten, als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.

Das Landratsamt Reutlingen hat den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 (2) BauGB mit Bescheid vom 04.10.2023 genehmigt.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Feuerwehrmagazin Erweiterung 2022“, Pfronstetten, werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung gewerblicher Flächen geschaffen. Hierdurch können innerörtliche Gemengelagen und Nutzungskonflikte an anderer Stelle aufgelöst werden. Die Nutzung schließt im Osten an eine bereits vorhandene öffentliche Gemeinbedarfsfläche mit Feuerwehr und Forstbetrieb und im Norden an ein Sondergebiet mit Pferdehaltung an. Dadurch werden mischgebietsverträgliche Nutzungen am westlichen Siedlungsrand konzentriert.

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand von Pfronstetten. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 556/2, 557, 558 und 576 (Walter-Frick-Straße, teilweise). Die Größe des Plangebiets beträgt in dieser Abgrenzung ca. 1,17 ha, es wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplan die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.) bzw. für die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 28.06.2023.

Der Bebauungsplan „Am Feuerwehrmagazin Erweiterung 2022“, Pfronstetten, und die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan treten gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begründungen können bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten (Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten) während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden, ebenso kann über deren Inhalt Auskunft verlangt werden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Fälligkeit etwaiger schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragender Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile) und des § 44 Abs. 4 BauGB (Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist) wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Pfronstetten geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Pfronstetten geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn

  • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind,
  • der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
  • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.

Gemeinde Pfronstetten, den 19.10.2023

Reinhold Teufel
Bürgermeister

Unterlagen zum Bebauungsplan:
01 Zeichnerischer Teil
02 Schriftlicher Teil
03 Begründung
04 Satzungstext
05 Zusammenfassende Erklärung
11 UB mit GOP
12 Bestandsplan
13 Maßnahmenplan
14 Habitatspotentialanalyse
15 Eingriffs- Ausgleichsbilanz

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