Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 21.07.2021 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.
Für den räumlichen Geltungsbereich der Planänderung ist die Planzeichnung vom 26.07.2006 maßgebend.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Wilsinger Straße – westliche Erweiterung“, Pfronstetten, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Die Änderung des Bebauungsplans kann einschließlich ihrer Begründung während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten, eingesehen werden. Jedermann kann die Planänderung und ihre Begründung einsehen und Auskunft über ihren Inhalt verlangen. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse
www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html
eingestellt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39–42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Pfronstetten, den 29.07.2021
Reinhold Teufel
Bürgermeister
Unterlagen zum Bebauungsplan