Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 29.04.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Bühl – Erweiterung 93“, Huldstetten im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern (4. Änderung).
Ziele und Zwecke der Planänderung
Entsprechend der Handhabung in anderen Baugebieten in der Gemeinde soll die maximale Gebäudehöhe (Traufhöhe) auf 4,70 m (bisher 3,80 m) angehoben werden. Dadurch soll im Interesse einer höheren Verdichtung die Ausnutzbarkeit der Baufläche verbessert werden. Mit dem Verzicht auf die Festsetzung der massiven Bauweise für Garagen soll eine Verwendung von Holz als regional nachwachsendem Baustoff ermöglicht werden.

Maßgebend für den Geltungsbereich der Änderung ist die Planzeichnung des Bebauungsplans „Bühl – Erweiterung 93“, 3. Änderung, Huldstetten vom 23.10.2019.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung vom 13.05.2020 bis einschließlich 27.05.2020 (Auslegungsfrist) während der üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten, öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können bei der Gemeindeverwaltung Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Frist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse
www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html
und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Pfronstetten, den 07.05.2020
Reinhold Teufel
Bürgermeister
Auszulegende Unterlagen:
Entwurf Satzung
Gemeinde Pfronstetten
Landkreis Reutlingen
4. Änderung Bebauungsplan „Bühl – Erweiterung 93“, Huldstetten
Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan für die Teile „B“ und „C“
(Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB)
Aufgrund von § 74 Abs. 6 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, ber. S 416), zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2019 (GBl. S. 313), und in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.d.F. vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 11. Februar 2020 (GBl. S. 37, 40), hat der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten in seiner öffentlichen Sitzung am ##.##.#### im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplans „Bühl – Erweiterung 93“, Huldstetten die nachstehende Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan für die Teile „B“ und „C“ beschlossen.
Das Änderungsverfahren wurde nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
§ 1 – Räumlicher Geltungsbereich
Für den räumlichen Geltungsbereich ist die Planzeichnung des Bebauungsplans „Bühl – Erweiterung 93“, 3. Änderung, Huldstetten vom 23.10.2019 maßgebend.
§ 2 – Inhalt der 4. Änderung
(1) In den örtlichen Bauvorschriften (Schriftlicher Teil, Teil B2.) für die Teile „B“ und „C“ in der Fassung vom 23.10.2019 wird
- in Ziffer 2 (Garagen (§74 (1) 1 LBO)), der Satz 1 („Die Garagen sind in massiver Bauart auszuführen.“), gestrichen und
- in Ziffer 3 (Gebäudehöhe (§74 (1) 1 LBO)) in Satz 1 die Zahl 3,80 durch die Zahl 4,70 ersetzt.
(3) Die planungsrechtlichen Festsetzungen sowie die übrigen örtlichen Bauvorschriften bleiben unberührt.
(3) Auf die beigefügte Begründung wird hingewiesen.
§ 3 – Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt:
Pfronstetten, den ##.##.####
Reinhold Teufel
Bürgermeister
Entwurf Begründung
Gemeinde Pfronstetten
Landkreis Reutlingen
Begründung zur 4. Änderung Bebauungsplan „Bühl – Erweiterung 93“, Huldstetten
Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
1. Erfordernis der Planung
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bühl – Erweiterung 93“, Huldstetten, sind noch mehrere Baugrundstücke unbebaut. Bei entsprechenden Objektplanungen hat sich gezeigt, dass die gegebenen Festsetzungen zum Bebauungsplan heutigen bautechnischen Anforderungen, speziell im Bereich des Wärmeschutzes, nicht mehr gerecht werden und teilwiese die gewünschte Entscheidungsfreiheit der Bauherren hinsichtlich der technischen Ausführung der geplanten Gebäude unnötig einschränken. So lassen sich Wohnflächen im Dachgeschoss aufgrund eines bedingt durch die festgesetzte maximale Traufhöhe zu geringen Kniestocks nicht mehr im notwendigen und gewünschten Umfang nutzen und bei der Errichtung von Garagen sind die Bauherren verpflichtet, diese in massiver Bauart herzustellen.
2. Ziele und Zweck der Planung
Mit der 4. Änderung Bebauungsplan „Bühl – Erweiterung 93“, Huldstetten, bzw. der damit verbundenen Änderung der örtlichen Bauvorschriften soll für die Teile „B“ und „C“ die zulässige Traufhöhe so angepasst werden, dass die Ausnutzbarkeit der Wohnflächen im Dachgeschoss verbessert wird. Außerdem sollen die Vorgaben zur Bauweise von Garagen gelockert werden. Damit soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, Holz als nachwachsenden und heimischen Rohstoff zu verwenden.
3. Inhalt der Planung
In den örtlichen Bauvorschriften (Schriftlicher Teil, Teil B2.) soll in Ziffer 2 (Garagen (§74 (1) 1 LBO)), der Satz 1 („Die Garagen sind in massiver Bauart auszuführen.“) gestrichen werden.
Außerdem soll in Ziffer 3 (Gebäudehöhe (§74 (1) 1 LBO)) in Satz 1 die Zahl 3,80 durch die Zahl 4,70 ersetzt werden. Die planungsrechtlichen Festsetzungen sowie die übrigen örtlichen Bauvorschriften bleiben unberührt.
4. Plangebiet, bestehende Rechtsverhältnisse
Für den räumlichen Geltungsbereich der 4. Änderung Bebauungsplan „Bühl – Erweiterung 93“ ist die Planzeichnung des Bebauungsplans „Bühl – Erweiterung 93“, 3. Änderung (ausgefertigt am 23.10.2019, in Kraft getreten am 31.10.2019) maßgebend.
Pfronstetten, den ##.##.####
Reinhold Teufel
Bürgermeister