Bestimmungen über die Ablösung der Stellplatzverpflichtung

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 23.10.2019 aufgrund des § 39 Absatz 5 Satz 4 der Landesbauordnung folgende Bestimmungen über die Ablösung der Stellplatzverpflichtung beschlossen:

§ 1 Ablösung

(1) Die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen (Stellplatzpflicht) gem. § 39 Absatz 1 und 4 der Landesbauordnung kann abgelöst werden, wenn ein Bauvorhaben in der Gemeinde verwirklicht werden soll und wenn die Herstellung von Stellplätzen im Rahmen der gesetzlichen Pflicht nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist.

(2) Die Ablösung kann auf Teile der Stellplatzpflicht beschränkt werden.

(3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.

§ 2 Ablösungsbeträge

(1) Je Stellplatz, der abgelöst wird, ist ein Betrag von 1.650,00 € zu zahlen.

§ 3 Zustimmung zur Ablösung

Die Zustimmung der Gemeinde zur Ablösung erfolgt mit Abschluss eines Vertrages über die Ablösung der Stellplatzpflicht nach dem diesen Bestimmungen beigefügten Muster (Anlage Nr. 1).

§ 4 Abweichungen

Über Abweichungen vom Muster des Ablösungsvertrags (§ 3) entscheidet der Gemeinderat.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Bestimmungen treten am 01.12.2019 in Kraft. Sie sind ortsüblich bekanntzugeben.

 

Pfronstetten, den 24.10.2019

 

 

Reinhold Teufel

Bürgermeister