Az. 131.21
Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat in seiner Sitzung vom 28.02.2018 folgende Ernennungs- und Beförderungsrichtlinie für die Freiwillige Feuerwehr beschlossen:
1. Die Verleihung von Dienstgraden und die Dienstgradabzeichen sowie die Funktionsabzeichen der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pfronstetten richten sich nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die einheitliche Bekleidung, die Dienstgrade sowie die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen bei den Feuerwehren und im feuerwehrtechnischen Dienst in Baden-Württemberg (VwV Feuerwehrbekleidung) vom 02.10.2013.
2. Die in Ziffer 1 der Anlage 2 zur VwV Feuerwehrbekleidung festgelegten Voraussetzungen für die Verleihung von Dienstgraden sind zu beachten.
3. Für die Entscheidung über die Verleihung der einzelnen Dienstgrade werden folgende Zuständigkeiten festgelegt:
Dienstgrad |
Zuständigkeit |
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Feuerwehrmann /-frau in der Probezeit |
Abteilungskommandant/in |
Feuerwehrmann /-frau |
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Oberfeuerwehrmann /-frau |
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Hauptfeuerwehrmann /-frau |
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Löschmeister/in |
Kommandant/in |
Oberlöschmeister/in |
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Hauptlöschmeister/in |
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Brandmeister/in |
Bürgermeister/in |
Oberbrandmeister/in |
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Hauptbrandmeister/in |
4. Die Verleihung des nach der VwV Feuerwehrbekleidung jeweils höchsten Dienstgrades für den/die Kommandanten/in bzw. die Abteilungskommandant(inn)en und die jeweiligen Stellvertreter/innen ist frühestens nach der ersten Wiederwahl möglich.
5. Über die Verleihung der Dienstgrade sollen Urkunden ausgefertigt werden.
6. Die Aushändigung der Verleihungsurkunden erfolgt bei Verleihungen von Dienstgraden durch den/die Abteilungskommandanten/in in der Versammlung der jeweiligen Einsatzabteilung, ansonsten in der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr.
Pfronstetten, den 01.03.2018
gez. Reinhold Teufel
Bürgermeister