Aufstellungsbeschluss / frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Rübteile II, Erweiterung“, Aichstetten

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

  1. Bebauungsplanvorentwurf „Rübteile II,
    Erweiterung“, Aichstetten
  2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanvorentwurf „Rübteile II, Erweiterung“,
    Aichstetten

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 23.07.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Rübteile II, Erweiterung“, Aichstetten und die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Rübteile II, Erweiterung“, Aichstetten, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg aufzustellen.

Am 22.07.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Rübteile II, Erweiterung“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung von Betriebsflächen nördlich der Betriebsgebäude auf Flst. 123/1 geschaffen. Zur weiteren Deckung des Platzbedarfs und zur Expansion des Betriebes werden dringend weitere Flächen benötigt.

Das Plangebiet liegt im Nordosten des Ortsteils Aichstetten, nördlich des Siedlungsbereiches. Der Geltungsbereich umfasst die südöstliche Teilfläche des Flurstücks Nr. 669 sowie Teile der Flurstücke Nr. 667/1 und 123/1. Der Geltungsbereich wurde abweichend vom Aufstellungsbeschluss vom 23.07.2025 geringfügig um ca. 0,05 ha nach Süden in den Bereich des bestehenden Bebauungsplanes „Rübteile II“ auf das Flst. 123/1 ausgedehnt, so dass der Anschluss an den Bestand ermöglicht wird. Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs beträgt in dieser Abgrenzung ca. 0,61 ha. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 22.07.2026.

Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW ortsüblich bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen von Montag, 03.08.2026 bis Freitag, 18.09.2026, auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse http://www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglichen Stelle und zu folgenden Zeiten einsehbar:

Rathaus Pfronstetten, Hauptstraße 25,72539 Pfronstetten
Eingangsbereich Erdgeschoss / Bürgerbüro
Montag, 03.08.2026 bis Freitag, 14.08.2026 und
Montag, 24.08.2026 bis Freitag, 18.09.2026
Wochentags außer Mittwoch von 9 Uhr bis 11 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

Jedermann kann während der Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 18.09.2026, Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch an info@pfronstetten.de richten. Bei Bedarf können Stellungnahmen während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Pfronstetten (Anschrift siehe oben) auch mündlich zur Niederschrift vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Pfronstetten (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter https://pfronstetten.de/datenschutz/ veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.

Pfronstetten, den 30.07.2026

Nicole Frasch
1. stellv. Bürgermeisterin

Unterlagen:

22.07.2026 – 01 Zeichnerischer Teil
22.07.2026 – 02 Schriftlicher Teil
22.07.2026 – 03 Begründung
22.07.2026 – 03a Schnitte
22.07.2026 – 03b Artenschutz Potenzialabschätzung
22.07.2026 – 04 Umweltbericht mit Grünordnungsplan und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung
22.07.2026 – 04a Umweltbericht Anhang 1 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
22.07.2026 – 04b Umweltbericht Bestandsplan
22.07.2026 – 04c Umweltbericht Maßnahmenplan

Kategorien: Bauleitplanung