Gaststättenrechtliche Anzeige bei Vereinsveranstaltungen

Seit dem 01.01.2026 ist das neue Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten. Kernelement ist speziell für Vereinsveranstaltungen der Wechsel vom Erlaubnisverfahren hin zu einem Anzeigeverfahren für das vorübergehende Gaststättengewerbe.

Für die Anzeige ist dieses Formblatt zu verwenden:

Die Anzeige muss spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Gemeinde eingehen, weil diese ihrerseits dann noch Fachbehörden informieren muss!

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