Fragen und Antworten zum Glasfaserausbau

Bei der Informationsveranstaltung zum Glasfaserausbau am 21.05.2025 wurden viele Fragen gestellt und beantwortet. Diese werden nachstehend zum Nachlesen veröffentlicht, außerdem die Präsentationen des Abends.

Im Rahmen der Informationsveranstaltung zum Glasfaserausbau wurden folgende Fragen gestellt und beantwortet:

Bin ich verpflichtet, einen Hausanschlussvertrag abzuschließen?

Nein. Aber wer keinen Hausanschlussvertrag abschließt, bekommt auch keinen Hausanschluss. In fast allen Fällen wird der Hausanschluss für die Eigentümer kostenlos hergestellt. Wer jetzt verzichtet und später einen Anschluss will, muss dann zu 100% alles selbst bezahlen, zudem wird der Aufwand dann deutlich höher sein, als wenn es jetzt miterledigt wird.

Wenn man den übersandten Hausanschlussvertrag unterschreibt – bestellt man damit auch automatisch einen Internet- und Telefonanschluss bei der NetCom?

Nein. Der Hausanschlussvertrag bezieht sich nur auf die Herstellung des Hausanschlusses, also das Einlegen einer Glasfaserleitung ins Gebäude. Ein Internet- und Telefonanschluss bei der NetCom kann in freier Entscheidung beauftragt werden und funktioniert auch erst dann, wenn das Netz auch in Betrieb ist.

Muss ich zwingend einen Vertrag mit der NetCom abschließen, wenn ich einen Glasfaseranschluss nutzen möchte?

Grundsätzlich nein. Hier gilt dasselbe wie aktuell schon bei den Telefonanbietern: Jeder andere Netzbetreiber könnte als „Untermieter“ der NetCom das Netz nutzen und auch in Pfronstetten Anschlüsse anbieten. Allerdings gibt es bisher keine Anbieter, die solche Angebote machen! Im Moment gibt es nur das Angebot der NetCom, das aber preislich absolut konkurrenzfähig ist.

Welche Laufzeit haben die NetCom-Verträge?

Hier kann zwischen 12 und 24 Monaten gewählt werden, danach läuft der Vertrag weiter, wenn er nicht gekündigt wird.

Werden auch Gebäude im Außenbereich angeschlossen?

Grundsätzlich ja, wenn es Wohngebäude sind oder gewerblich genutzte Gebäude, in denen auch tatsächlich Menschen regelmäßig arbeiten.

Wo und wie kommt die Leitung ins Haus?

Im Laufe des Sommers wird mit allen Hauseigentümern, die den Hausanschlussvertrag unterschrieben haben, ein Gespräch vor Ort durchgeführt. Dabei wird besprochen, auf welchem Weg die Anschlussleitung ins Gebäude kommt. Ob hierfür das Grundstück aufgegraben werden muss oder ob bis zu einem Kopfloch an der Hauswand mit einer Erdrakete gearbeitet wird, muss im Einzelfall entschieden werden. Im Gartenbereich wird die Leitung im Regelfall mindestens 40 cm tief verlegt, so dass sie bei normaler Gartenarbeit nicht gefährdet ist.

Werden Hof und Garten anschließend wiederhergestellt?

Die Oberflächen werden wieder so hergestellt, wie sie vorher waren. Bei Asphaltflächen sind Schnitte und Nähte naturgemäß nicht zu vermeiden. Falls bei den Bauarbeiten eine andere Leitung beschädigt wird (z.B. Wasser oder Abwasser), wird dies selbstverständlich wieder repariert.

Ich habe bereits ein Leerrohr zwischen Gebäude und Straßenrand liegen. Kann das verwendet werden?

Im Regelfall ja, dann muss der Garten oder Hofraum nicht mehr geöffnet werden. Das geht in den meisten Fällen auch dann, wenn in diesem Leerrohr bereits eine andere Leitung liegt, beispielsweise ein Stromkabel oder die Kupfer-Telefonleitung. Geben Sie dies bitte bei den stattfindenden Hausbegehungen an!

Wo in meinem Gebäude kommt die Leitung rein?

Nachdem es sich um eine Erdverkabelung handelt, bieten sich Kellerräume an. Bei Gebäuden ohne Keller könnte an eine angebaute Garage gedacht werden. Aber auch das wird im Rahmen der Hausbegehung vor Ort besprochen und vereinbart.

Kann ich vorhandene Hardware (Router, Telefongeräte) weiternutzen?

Wenn sie nicht zu alt sind, im Regelfall ja. Speziell ältere Router können dann aber vielleicht nicht die volle Bandbreite umsetzen, die angeboten werden kann.

Kann es Probleme bei denkmalgeschützten Gebäuden geben?

Hier muss man sorgfältig planen, aber bisher konnte noch jedes denkmalgeschützte Gebäude angebunden werden. Geben Sie dies bitte auf dem Hausanschlussvertrag an, dann kann es bei den stattfindenden Hausbegehungen besprochen werden!

Ich habe bereits vor einigen Jahren im Zuge einer Baumaßnahme über die BLS einen Hausanschluss beauftragt und damals 952 € bezahlt. Bekomme ich das Geld zurück?

Nein. Damals wusste noch niemand, dass es einmal kostenlose Hausanschlüsse geben wird. Das ist ähnlich bedauerlich wie die homes-passed-Regelung.

Wie wird vorgegangen, wenn mehrere Wohneinheiten in einem Gebäude sind?

Es werden so viele Fasern ins Gebäude geführt, dass alle denkbaren Wohneinheiten versorgt werden können. Das gilt auch für aktuell nicht genutzte Wohneinheiten, diese sollten gegebenenfalls im Hausanschlussvertrag angegeben werden.
Bei Mehrfamilienhäusern gibt es im Regelfall einen zentralen Hausanschluss.
Bei Reihenhäusern / Doppelhäusern sollten sich die Eigentümer Gedanken machen. Wenn es in ferner Zukunft denkbar sein könnte, dass die Gebäude eigentumsrechtlich getrennt werden, sollte jetzt auch jeder Teil einen eigenen Anschluss bekommen. Aber auch das wird im Rahmen der Hausbegehung vor Ort besprochen und vereinbart.

Wird die Leitungsverlegung mit anderen Baumaßnahmen koordiniert?

Ja, und das schon seit langer Zeit. Bei allen Leitungsbauarbeiten der Gemeinde, aber auch der Netze BW beim Stromnetz, wurden wo immer es möglich war bereits die benötigten Leerrohre mitverlegt – zuletzt bei den Stromleitungsbauarbeiten in der Pfronstetter Schulstraße oder der Erschließung des DGH in Aichelau. Dort werden die Leitungen im Bereich Franz-Arnold-Straße und Hayinger Straße auch im Zusammenhang mit der Erneuerung der Ortsdurchfahrten mitverlegt. Hierdurch haben sich und werden sich noch erhebliche Kosteneinsparungen ergeben.

Wer legt bei der Planung die Trassenführung fest und wer überwacht die Baumaßnahme von der Gemeinde aus?

Die Trassenplanung macht die s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft in Absprache mit der BLS und der Gemeinde, hier sind schon viele Absprachen gelaufen. Die Bauleitung übernimmt die BLS als Bauherr. Notwendige Entscheidungen der Gemeinde werden von der Gemeindeverwaltung in Person des Bürgermeisters bzw. notwendigenfalls vom Gemeinderat getroffen, eventuell unterstützt durch einen externen Dienstleister.

Wie lange sind die Gräben offen, wie zuverlässig arbeitet die Baufirma?

Die Bauleitung achtet darauf, dass die Gräben so schnell wie möglich wieder geschlossen und die Oberflächen wiederhergestellt werden. Allerdings kann es bei so komplexen Projekten immer wieder auch zu Problemen kommen, manchmal muss vom Ablauf her auch mehrfach an einer Stelle aufgegraben werden. Welche Firma die Arbeiten durchführt, ergibt sich erst im Rahmen der europaweiten Ausschreibung. Die Anbieter werden geprüft, gleichwohl kann es auch bei gut bekannten Baufirmen zu Problemen im Bauablauf kommen – beispielsweise bei personellen Engpässen.

In welcher Reihenfolge werden die Ortsteile angeschlossen?

Das kann noch nicht gesagt werden. Feststeht lediglich, dass die Ortsdurchfahrten in Aichelau im Zuge der Fahrbahnerneuerung erschlossen werden.

Wie wird die Gesamtinvestition von über 10 Millionen Euro finanziert?

Vereinfacht gesagt trägt der Bund 50% der Kosten und das Land 40%. Die restlichen 10% leistet die Gemeinde zur Hälfte als direkte Gesellschaftereinlage in Höhe von ca. 700.000 Euro. Die andere Hälfte wird über die BLS fremdfinanziert, wobei Zins und Tilgung aus den Pachteinnahmen des örtlichen Netzes finanziert werden. sein. Die Zuschüsse von Bund und Land sind nicht gedeckelt und gelten auch dann, wenn es zu höheren Kosten als geplant kommt.

Wem gehört das Netz am Schluss und wer bekommt die Einnahmen?

Unmittelbarer Eigentümer des Netzes ist die BLS. Die Gemeinde ist Gesellschafterin der BLS, ihr Anteil an der Gesellschaft entspricht dem Wert des Netzes in Pfronstetten. Die BLS verpachtet das Netz und erzielt hierdurch Einnahmen. Die Gemeinde erhält über kurz oder lang entsprechende Ausschüttungen der BLS. Je mehr Kunden vor Ort also das Netz nutzen, umso höher werden dann später die jährlichen Einnahmen der Gemeinde sein.

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