Gemeinde Pfronstetten, Landkreis Reutlingen
Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten der Satzungen
- Bebauungsplan „Linden I + II Neufassung 2024“
- Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Linden I + II Neufassung 2024“
Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Pfronstetten
Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 23.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Linden I + II Neufassung 2024“, Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Pfronstetten, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Linden I + II Neufassung 2024“, Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Pfronstetten, gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung
Die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans „Linden“ mit seinen Änderungen und Erweiterungen wurden mit der Neufassung 2020 (rechtskräftig seit 06.02.2020) im Sinne der Vereinheitlichung und um Missverständnissen vorzubeugen im Ganzen neu gezeichnet und die Festsetzungen in einem Planwerk klarstellend zusammengefasst.
Nach in Kraft treten der Neufassung gingen bei der Gemeinde zahlreiche Anfragen von Grundstückseigentümern ein, die ihre Bestandsimmobilie aufstocken oder ein brachliegendes Grundstück mit einer höheren baulichen Dichte bebauen möchten. Darüber hinaus besteht der Wunsch Garagen und Nebenanlagen entsprechend modernen Maßstäben (Leichtbauweise, nachhaltige Materialien, etc.) zu errichten. Die bisherigen Festsetzungen und Gestaltungsvorgaben lassen diese Vorhaben nicht zu. Mit dem Ziel die Festsetzungen den modernen Wohn- und Arbeitsbedürfnissen der Bevölkerung sowie den aktuellen technischen Anforderungen an Gebäude und Gebäudeteile anzupassen, wird der Bebauungsplan im Rahmen der Neufassung 2024 nochmals überarbeitet und die Festsetzungen weitergehend harmonisiert. Damit können im Sinne einer nachhaltigen Innenentwicklung nachträgliche Umbauvorhaben im bebauten Siedlungsbereich erleichtert und mehr bedarfsgerechter Wohnraum auch im Hinblick auf den Strukturwandel und eine immer älter werdende Gesellschaft aktiv gefördert werden.
Das Plangebiet befindet sich am westlichen Siedlungsrand von Pfronstetten südlich der Wilsinger Straße. Im Norden schließt es direkt an den Siedlungsbereich von Pfronstetten an. Im Osten, zwischen Ortskern und Plangebiet befindet sich eine bewirtschaftete Wiesenfläche. Im Süden und Westen grenzen bewirtschaftete Ackerflächen an das Plangebiet. Das Plangebiet ist nahezu vollständig bebaut.
Der Geltungsbereich beinhaltet folgende Flurstücke:
54/3; 54/4; 60/1; 60/2; 63/1; 63/2; 63/3; 150; 150/1; 151; 152; 153; 154/3; 154/4; 154/5 (Lindenstraße); 154/6; 154/7; 154/8; 154/9; 154/10; 154/11; 154/12; 154/13; 154/15; 154/16 (Birkenweg); 154/17; 154/19; 154/20 (Buchenweg); 154/21; 154/22; 154/23; 154/24; 154/25; 154/26; 154/27; 154/28; 154/29; 154/30; 154/31; 154/32; 154/33 (Eschenweg); 154/34; 154/35; 154/36; 154/37; 154/38; 154/39; 154/40; 154/41; 154/43; 154/44; 155; 155/1; 155/2; 155/3; 155/4; 155/5; 156; 161; 161/1; 161/2; 161/3; 162/1; 162/2; 162/3
Von folgenden Flurstücken sind Teilstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans enthalten:
60; 61; 66 (Feldweg); 67/2; 143 (Franz-Pfeifer-Weg); 157; 162/4; 163 (Feldweg); 636; 637 (Lindenstraße)
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in dieser Abgrenzung ca. 6,38 ha.
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:
Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplan die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 23.10.2024.
Der Bebauungsplan „Linden I + II Neufassung 2024“, Gemeinde Pfronstetten, und die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Linden I + II Neufassung 2024“, Gemeinde Pfronstetten, treten gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch und § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begründungen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften mit deren Begründungen können bei der Gemeinde Pfronstetten, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Pfronstetten geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Pfronstetten geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
- vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.
Öffnungszeiten / Dienststunden:
Mo. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
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Do. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr
Fr. 09:00 – 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Pfronstetten, den 28.10.2024
Manuel Maier
Bürgermeister