Beschlüsse des Gemeinderats

In der Sitzung des Gemeinderats am 07.08.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Die Gemeinde unterstützt den TSV bei der Sportplatzerschließung

Das vom TSV Pfronstetten genutzte Sportgelände im Bereich Heinach / Hornkopf gehört in weiten Teilen der Gemeinde Pfronstetten, ein Teil des Trainingsgeländes Nord wurde vor einigen Jahren durch den Verein selbst erworben .

Seit der Errichtung des ersten Rasenspielfeldes in den 1970er Jahren sieht sich der TSV vor der Herausforderung, dass das Gelände weder mit Strom noch mit Wasser und Abwasser erschlossen ist. Dies führt nicht nur beim regulären Übungs- und Spielbetrieb zu einem deutlich höheren Aufwand, sondern auch beim jährlichen Pfingstfest. Aus diesem Grund strebt der TSV an, das Sportgelände mit entsprechenden Ver- und Entsorgungsleitungen zu erschließen.

Der Verein möchte– vorbehaltlich der noch ausstehenden finalen Genehmigung durch die Naturschutzbehörde des Landkreises – unmittelbar nach der Urlaubszeit mit den Bauarbeiten beginnen. Vorgesehen ist, ausgehend von der Oberstetter Straße (Bereich Pumpwerk) eine Wasserleitung sowie einer Abwasserdruckleitung zum Sportgelände hin zu verlegen. Die Netze BW würde eine für den regulären Betrieb ausreichend dimensionierte Stromleitung mitverlegen.

Für das Vorhaben wird mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von rund 225.000 € gerechnet. Hiervon entfallen nach bisheriger Schätzung rund 30.000 € auf den Stromanschluss, ein angekündigtes aktualisiertes Angebot der Netze BW liegt allerdings noch nicht vor.

Vor kurzem hat das Land Baden-Württemberg eine Förderung für den Anschluss ans Abwassernetz in Höhe von 24.360 € bewilligt. Um das Vorhaben tatsächlich umsetzen zu können, hat der TSV Pfronstetten um eine verbindliche Zusage entsprechender Fördermittel der Gemeinde nachgefragt.

Der Gemeinderat hat sich schon mehrfach mit dieser Frage beschäftigt. In anderen Gemeinde durchaus üblich ist, dass die Gemeinde die Herstellungskosten solcher Sport- und Freizeitanlagen ganz oder zumindest weit überwiegend trägt. Zudem eröffnet die Erschließung der Gemeinde die Möglichkeit, im Bereich des Sportgeländes zur Förderung des Tourismus Wohnmobil-Stellplätze anzulegen. Aus diesen Gründen wurde dem Verein bereits das Signal gegeben, dass sich die Gemeinde an den Kosten im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten beteiligt.

Im Haushaltsplan 2024 hat die Gemeinde Pfronstetten zur Unterstützung dieses Projekts Mittel in Höhe von 138.000 € eingeplant, auch wenn dies letztendlich nur über eine entsprechende Kreditaufnahme in dieser Höhe finanziert werden kann. Eine entsprechende verbindliche Zusage kann somit auf Grundlage der Haushaltsmittel gegeben werden.

Andreas Böhm vom TSV Pfronstetten stellte im Gemeinderat das Projekt vor. Er erinnerte an die jahrelangen Bemühungen, die zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden müssen, um die Zukunftsfähigkeit des Vereins zu sichern.

Im Gremium fand das Projekt uneingeschränkte Zustimmung. Der Vorschlag der Gemeindeverwaltung, bis zu einem Kostendeckel in Höhe der bereitstehenden Haushaltsmittel (138.000 €) 60% der durch Rechnung nachgewiesenen Fremdkosten zu übernehmen, stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

Lüftungsanlage für das Dorfgemeinschaftshaus Aichelau vergeben

Die Lieferung und Montage einer Lüftungsanlage für das in Bau befindliche Dorfgemeinschaftshaus in Aichelau wurde bereits im Sommer 2023 öffentlich ausgeschrieben. Nachdem damals kein Angebot eingegangen war, wurde das Vergabeverfahren erfolglos aufgehoben. Eine anschließend angedachte beschränkte Ausschreibung hat sich verzögert, weil im Hinblick auf das benachbarte Bebauungsplanverfahren „Wadenwiesen II“ zunächst abgewartet wurde, ob für die Anlage besondere Spezifikationen zu beachten sind. Grund hierfür ist, dass das Baugebiet „Wadenwiesen II“ nur dann realisiert werden kann, wenn über eine Lüftungsanlage sichergestellt ist, dass das Dorfgemeinschaftshaus nach 22 Uhr auch mit geschlossenen Fenstern betrieben werden kann. Ansonsten können die Lärmgrenzwerte nicht eingehalten werden, es müssten dann entweder die Fenster geschlossen bleiben oder Veranstaltungen müssten um 22 Uhr enden.

Inzwischen besteht hier Klarheit, weshalb das Vergabeverfahren wieder angegangen wurde. Nachdem im Rahmen des “Entlastungspakets I“ des Landes die Wertgrenzen für Vergaben angehoben wurden, kann diese Maßnahme freihändig vergeben werden. Das planende Ingenieurbüro Rath+Fritz aus Metzingen hat versucht, entsprechende Angebote zu bekommen. Bei einem Anbieter ist dies gelungen, nämlich bei der Firma Bubeck aus Westerheim, die aktuell die Lüftungsanlage für den Bürgersaal Rose installiert. Das Angebot dieses Unternehmens liegt mit 62.149,06 € zwar über der Kostenschätzung (55.555,79 €), die Mehrkosten in Höhe von 6.593,27 € oder 11,9% ließen sich aber auch bei einem nochmaligen Ausschreibungsverfahren nicht vermeiden. Das Büro Rath+Fritz hat in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Fa. Bubeck gemacht und eine Beauftragung empfohlen. Dem stimmte der Gemeinderat zu.

Nachtragsangebot für die DGH-Heizung

Vor exakt einem Jahr wurde das Gewerk Heizung für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in Aichelau für 92.352,69 € an die Firma Keimer aus Tigerfeld vergeben. Im Rahmen der Bauausführung hat sich nun gezeigt, dass die Ausführung nicht wie ausgeschrieben möglich ist. Das für den Bereich HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) beauftragte Planungsbüro Rath ist bei seiner ursprünglichen Planung von einer glatten Deckenoberfläche ausgegangen. Nachdem eine Trapezblechdecke eingebaut ist, hätte diese Konstruktion zur Heizungsmontage die Montage einer (sichtbaren) Zwischendecke z.B. aus OSB-Platten erforderlich gemacht. Zudem war bei der ausgeschriebenen Variante keine klar definierte Schnittstelle zwischen Trockenbau und Heizungsbau festgelegt, was eine gewisse Improvisation erfordert hätte. Die Firma Keimer hat aus diesem Grund ein Nachtragsangebot vorgelegt, das zum einen von der Unterkonstruktion her die Montage unter der Trapezblechdecke ermöglicht und zum anderen eine klar definierte Schnittstelle zwischen Trockenbau und Heizungsbau beinhaltet. Der Gesamtbauleiter Helmut Walter vom Büro Künster empfiehlt die Realisierung der Lösung, die 33.632,54 € kosten wird. Die Umsetzung wie ausgeschrieben hätte nur 24.344,75 € gekostet, so dass sich Mehrkosten in Höhe von 8.558,32 € ergeben.

Im Gemeinderat wurde kritisiert, dass die Ausschreibungen der einzelnen Gewerke offensichtlich nicht ausreichend aufeinander abgestimmt waren. Bürgermeister Reinhold Teufel bestätigte diesen Eindruck, allerdings wären die nunmehr angebotenen Preise vermutlich auch dann aufgerufen worden, wenn diese Lösung von vorne herein so ausgeschrieben worden wäre. Ohne große Begeisterung stimmte der Gemeinderat dem Abschluss der notwendigen Nachtragsvereinbarung zu.

Vorerst keine Freigabe für eine Brandmeldeanlage im Bürgersaal Rose

In der Baugenehmigung für die Umnutzung des ehemaligen Nebenzimmers des Gasthauses Rose zum Selbstbedienungsmarkt (Tante M) ist als Auflage enthalten, dass Aufenthaltsräumen im Gebäude, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, Rettungswege sowie Räume, die über Türen mit dem notwendigen Treppenraum verbunden sind, jeweils mit gekoppelten Rauchwarnmeldern auszustatten sind. Der Fachplaner Elektrotechnik, das Büro Puscher aus Schelklingen, interpretiert die Auflage so, dass nicht nur im westlichen Gebäudeteil mit Selbstbedienungsmarkt, Treppenhaus und ehem. Gästezimmer gekoppelte Rauchwarnmelder erforderlich sind, sondern auch im Bereich des Bürgersaals mit Nebengebäude. Aus diesem Grund wurde bei der Firma Heinzelmann aus Steinhilben, an welche die Elektroinstallation vergeben wurde, ein Nachtragsangebot für eine entsprechende Brandmeldeanlage mit 40 optisch/thermischen Mehrsensormeldern eingeholt. Dieses Nachtragsangebot beläuft sich auf insgesamt 18.981,12 €.

Die Gemeindeverwaltung bezweifelt zum jetzigen Zeitpunkt die Notwendigkeit dieser Anlage im Saalbereich und damit auch dieses Nachtrags. Sie interpretiert die Baugenehmigung so, dass diese Komponenten erst dann notwendig sind, wenn die früheren Gästezimmer wieder als Aufenthalts- bzw. Wohnräume genutzt werden. Dies ist erst nach Herstellung eines zweiten Baulichen Rettungsweges zulässig, hierfür hat die Gemeinde vor Kurzem die Baugenehmigung erhalten.

Die Gemeindeverwaltung wurde zur Vergabe zu ermächtigen, falls die Notwendigkeit tatsächlich gegeben ist. Gegebenenfalls sollen die Rauchwarnmelder dann aber zunächst nur im Saalbereich installiert werden. Die Installation der (zahlenmäßig überwiegenden) Rauchmelder im Bereich der ehem. Gästezimmer soll erst dann erfolgen, wenn diese in Nutzung genommen werden.

Zweite Änderung des Bebauungsplans „Breite Nord“ in Aichelau beschlossen

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einfriedung des im Plangebiet vorhandenen Betriebsgeländes mit einer Zaunanlage geschaffen werden. Bisher lässt der Bebauungsplan auf den mit Pflanzgebot belegten Flächen und auf den von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen keine Nebenanlagen und damit auch keine Zaunanlagen zu. Dies würde dazu führen, dass die zu Einfriedungen aus Gründen der Verkehrssicherheit einzuhaltenden Abstandsflächen im überbaubaren Bereich liegen müssten. Im Interesse einer flächensparenden Bebauung wurden durch die Änderung Zaunanlagen auf den Pflanzgebotsflächen zugelassen werden. Nachdem hierdurch nur unwesentlich in Natur und Landschaft eingegriffen wird – es ändert sich lediglich die Lage der Zaunpfosten – und insbesondere kein zusätzlicher Landschaftsraum in Anspruch genommen wird und damit keine weitere bauliche Verdichtung bzw. Versiegelung stattfindet, kann nach Rücksprache mit dem Landratsamt auf eine Eingriffs- / Ausgleich-Bilanzierung verzichtet werden. Mit dem Satzungsbeschluss wurde das Verfahren abgeschlossen.

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